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DEUTSCHLANDSTIPENDIUMAuswahlverfahren

Auswahlkriterien

Auswahlkriterien für Studienanfänger:innen und Studierende des zweiten Fachsemesters eines grundständigen Studiengangs, die noch kein Studium abgeschlossen haben, sind die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung oder

für Studierende des ersten und zweiten Fachsemesters eines Masterstudiengangs / eines Zweitstudiums die Abschlussnote des vorausgegangenen Studiums oder

für Studierende ab dem dritten Fachsemester die bisher erbrachten Studienleistungen, insbesondere die Ergebnisse einer Orientierungsprüfung, einer Zwischenprüfung, eines Vordiploms, des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung, der Naturwissenschaftlichen Vorprüfung, der Zahnärztlichen Vorprüfung, des Ersten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung und des Zweiten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung.

Bei der Gesamtbetrachtung des Potentials der Bewerberin oder des Bewerbers werden außerdem berücksichtigt:

  • besondere Erfolge wie Auszeichnungen und Preise
  • eine abgeschlossene Berufsausbildung
  • freiwillige Praktika
  • eine ehrenamtliche Tätigkeit über einen längeren Zeitraum ausgeübt wurden, wie ein besonderes gesellschaftliches, soziales, hochschulpolitisches oder politisches Engagement
  • besondere persönliche oder familiäre Umstände, insbesondere  die eigene chronische Krankheiten oder Behinderungen, die Erziehung eigener Kinder, vor allem als alleinerziehender Elternteil, die Pflege naher Angehöriger, der Verlust eines oder beider Elternteile, schul- oder studienbegleitende Erwerbstätigkeiten, die Mitarbeit im familiären Betrieb, der nicht akademische Hintergrund oder der Migrationshintergrund.

Bei der Auswahl werden die verschiedenen Kriterien wie folgt gewichtet:

  • Schul- bzw. Studienleistungen mit 60%
  • persönliche und familiäre Umstände, wie z.B. eine Behinderung oder chronische Erkrankung oder familiäre Pflichten mit 20%
  • ehrenamtliches Engagement, Auszeichnungen, freiwillige Praktika oder eine abgeschlossene Berufsausbildung ebenfalls mit 20%

Bei der Auswahl soll der Stipendienauswahlausschuss nachrangig weitere Faktoren wie den Lebenslauf, die im Online-Bewerbungsformular dargelegte Motivation sowie die eingereichten Empfehlungsschreiben als Teil des Gesamtbildes der jeweiligen Bewerbung berücksichtigen. 

Stipendienauswahlausschuss

Dem Stipendienauswahlausschuss gehören an:

  • Der:die Rektor:in oder eine von dem:der Rektor:in bestellte Person als Vorsitzende:r,
  • drei Studiendekan:innen oder die jeweils von diesen bestellte Person
  • die: der Gleichstellungsbeauftragte
  • drei Hochschullehrer:innen
  • ein:e akademische:r Mitarbeiter:in 
  • zwei Studierende