Die Universität bedenken Vermächtnis oder Erbschaft
Häufig wird im Alltag zwischen den Begriffen „Vermächtnis“ bzw. „Erbschaft“ kein Unterschied gemacht. Da diese jedoch keinesfalls synonym zu verwenden sind und ein falscher Gebrauch in Ihrem Testament unerwünschte Folgen haben kann, ist es wichtig, genau zu wissen, worin sich diese beiden Begriffe unterscheiden.
Hauptaufgabe eines Testaments ist es, die Rechtsnachfolge festzulegen und Vermächtnisse klar zur formulieren. Selbstverständlich können Sie die Universität Heidelberg sowohl als Erbin als auch als Vermächtnisnehmerin einsetzen.
Erbschaft
Die eingesetzte Erbin bzw. der eingesetzte Erbe tritt die Rechtsnachfolge der Erblasserin bzw. des Erblassers an. Die Erbin bzw. der Erbe übernimmt damit alle Rechte und Pflichten (Vermögen sowie Verbindlichkeiten). Außerdem ist die Erbin bzw. der Erbe oder die Erbengemeinschaft dazu verpflichtet, Vermächtnisse zu erfüllen und entsprechende Gegenstände oder Geldbeträge der Vermächtnisnehmerin bzw. dem Vermächtnisnehmer zu überlassen.
Vermächtnis
Im Unterschied zur Erbin bzw. zum Erben tritt die Vermächtnisnehmerin bzw. der Vermächtnisnehmer nicht die Rechtsnachfolge an, zählt nicht zu einer Erbengemeinschaft und erhält lediglich einen bestimmten Teil aus dem Nachlass (z.B. eine Immobilie, einen Geldbetrag). Darüber hinaus können, im Gegensatz zur Erbeinsetzung, die auch ohne Testament, dann jedoch gemäß der gesetzlichen Erbfolge erfolgt, Vermächtnisse nur durch das Aufsetzen eines Testaments festgelegt werden.