Erasmus+ KA 171 Personalmobilität Dozierende und Mitarbeiter:innen

Im Rahmen der „Internationalen Dimension“ – Erasmus+ KA 171, stehen an der Universität Heidelberg Mittel zur Förderung von Dozenten- und Personalmobilität an unten aufgeführten Universitäten zur Verfügung.

  • Israel, Hebrew University, Call 2023 – fächerübergreifend
  • Israel, Weizmann Institute of Science, Call 2023 – Biowissenschaften, Physik
  • Ägypten, Cairo University, Call 2023 – Deutsch als Fremdsprachenphilologie, Sprachen und Kulturen des Vorderen Orients
  • Western Balkans, University of Sarajevo, Call 2022 – fächerübergreifend
  • Western Balkans, University of Montenegro, Call 2022 – fächerübergreifend

Wer kann eine Förderung beantragen?

ERASMUS+ Gastdozenturen/Personalmobilitäten können von Lehrenden/Mitarbeiter:innen der Universität Heidelberg beantragt werden, die ein vertragliches Arbeitsverhältnis mit der Hochschule haben. Nach Rücksprache und Befürwortung durch das Institut bzw. der ERASMUS Fachkoordinatoren können auch Dozent:innen ohne Dotierung, Lehrbeauftrage mit Werkverträgen, emeritierte Professoren und pensionierte Lehrende, Unternehmenspersonal gefördert werden. Personen mit besonderem Unterstützungsbedarf (Reisen mit Kind / Reisen bei körperlichen Einschränkungen) können zusätzliche Zuschüsse beantragen.

Aufgrund begrenzter ERASMUS+ Mittel und gemäß der Vergaberichtlinie des DAAD sollen bevorzugt Mitarbeitende einen Zuschuss erhalten, bei denen bisher noch keine ERASMUS+ Mobilität gefördert wurde. Sind ausreichende Mittel vorhanden, können auch wiederholte Förderanträge berücksichtigt werden. 

Mitarbeitende von oben genannten Partnerinstitutionen wenden sich bitte für die Bewerbung an ihre Heimatuniversität. Weitere Informationen zu ihrem Aufenthalt in Heidelberg finden Sie unter dem Link: Information für Incoming Staff Mobilities

Wie sind die Förderungskriterien?

Dozierendenmobilität

Die Förderung von Lehraufenthalten an einer ERASMUS+ KA 171 Partneruniversität ist ab fünf Tagen und bei einem Unterrichtspensum von mindestens acht Stunden je Aufenthalt bzw. je angefangene Woche möglich. Aufgrund begrenzter Mittel können i. d. R. nur Lehraufenthalte mit bis zu 5 Arbeitstagen gefördert werden. Längere Förderzeiten sind in Ausnahmefällen nach vorheriger Absprache und ausreichender ERASMUS+ Mittel möglich.

Die Lehrveranstaltungen sollen im Fachbereich der Gasteinrichtung integriert und mit der Gasthochschule sowie mit dem eigenen Fachbereich abgestimmt sein (Teaching Agreement). Für eine ERASMUS Gastdozentur ist zusätzlich eine vertragliche Vereinbarung beider Universitäten über den beabsichtigten Lehraufenthalt erforderlich.

 

Personalmobilität

Gefördert werden berufliche Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen, die von den ERASMUS+ Partnerhochschulen angeboten werden. Die Förderdauer umfasst i.d.R. einen Zeitraum von 5 Arbeitstagen. Längere Förderzeiten sind nur in Ausnahmefällen nach vorheriger Absprache und ausreichender ERASMUS+ Mittel möglich.

Die meisten der beteiligten Universitäten in Partnerländern bieten sogenannte Staff Weeks an, die etwa fünf Arbeitstage dauern und hochschulrelevante Workshops oder auch Sprachkurse umfassen.

Folgende Aktivitäten können gefördert werden:

  • Hospitationen bei Kolleg:innen der Partnerhochschule mit ähnlichem Arbeitsbereich
  • Mitwirkung an Curricula-Entwicklung (nur bei Dozierenden)
  • Teilnahme an Workshops und Seminaren
  • Teilnahme an Sprachkursen

Förderungen von Forschungsvorhaben, Forschungskonferenzen sowie ggf. anfallende Kurs- oder Teilnahmegebühren können nicht aus ERASMUS+ Mitteln übernommen oder bezuschusst werden.

Die Kontaktaufnahme mit der gastgebenden Einrichtung sowie die Planung und Organisation des Aufenthalts liegt bei der/des Antragstellenden. Die Fort- und Weiterbildung benötigt die Zustimmung der zuständigen Personalverantwortlichen durch Genehmigung der Dienstreise. Gern steht Ihnen das Dezernat Internationale Beziehungen beratend zur Seite.

Wie kann die ERASMUS+ Förderung beantragt werden?

Anträge für die Bezuschussung einer ERASMUS+ Dozentenmobilität sollten frühzeitig, spätestens 12 Wochen vor Antritt der Mobilität, per E-Mail beim Dezernat Internationale Beziehungen eingehen und folgende Informationen enthalten:

  • Name des/r Heidelberger Antragstellenden, Fachgebiet, Anschrift
  • Name der Gastuniversität, Land
  • Kurze Beschreibung des Vorhabens
  • Geplanter Zeitraum/Dauer des Aufenthaltes
  • Einladungsschreiben der gastgebenden Hochschule

Nach Erhalt des formlosen Antrages per E-Mail und bei Befürwortung des Antrags werden weitere Informationen und die notwendigen Unterlagen zugeschickt. Bei Visabedarf erfolgt außerdem eine offizielle Einladung der Partnerhochschule. Eine ERASMUS+ Mobilitätsvereinbarung (Teaching Agreement/Mobility Agreement) muss vor Antritt der Reise zwischen der/dem Beschäftigten, der Gasthochschule und Heimathochschule abgestimmt und mit dem Dienstreiseantrag eingereicht werden. Auf Grundlage dieser Dokumente wird die Fördervereinbarung (Grant Agreement) zwischen der/dem Reisenden und der Universität Heidelberg, vertreten durch das Dezernat Internationale Beziehungen, geschlossen.

Eine frühzeitige Antragstellung ist empfehlenswert, da die Förderung einer ERASMUS+ Dozentenmobilität nur bei ausreichenden ERASMUS+ Mitteln ermöglicht werden kann. Das Dezernat Internationale Beziehungen steht Ihnen bei weiteren Fragen gerne zur Verfügung.