Auslandspraktika ERASMUS Placement

Das Erasmus-Placement-Programm ist Teil des EU-Bildungsprogramms Erasmus+. Die Durchführung obliegt in Deutschland dem Deutschen Akademischen Austauschdienst als nationaler Agentur. Das Programm bietet finanzielle Unterstützung für Studierende, die in den berechtigten europäischen (teils außereuropäischen) Ländern ein Praktikum absolvieren.

KOOR/Services BW koordiniert als landesweite Koordinierungsstelle mit Sitz an der Hochschule Karlsruhe – Technik und Wirtschaft als Konsortium das Erasmus-Praktika-Programm für derzeit 41 Hochschulen in Baden-Württemberg, darunter auch die Universität Heidelberg.

Wer wird gefördert?

  • Studierende, die bereits eine Praktikumsstelle gefunden haben und über eine Zusage verfügen (Ausnahme: Studierende, die ein Absolventenpraktikum durchführen wollen). Das Praktikum muss vor der Exmatrikulation abgeschlossen werden.
  • Graduierte, die das Praktikum innerhalb eines Jahres nach Abschluss des Studiums beenden werden. Ein Praktikum als Graduierte/r wird zum vorherigen Studienzyklus hinzugerechnet. Voraussetzung hierfür ist die Immatrikulation zum Zeitpunkt der Bewerbung und die Exmatrikulation zum Zeitpunkt des Praktikums. Als Nachweis der Exmatrikulation gelten die Exmatrikulationsbescheinigung oder das Abschlusszeugnis bzw. eine Bescheinigung der Hochschule, dass alle Studienleistungen erbracht wurden.
  • Es werden nur Vollzeitpraktika gefördert - Teilzeitpraktika können nicht gefördert werden.

Dauer

2 - 12 Monate

Förderung

Förderhöhe:
Die Förderhöhe ist abhängig vom Zielland; es bestehen drei verschiedene Ländergruppen:

Ländergruppe 1: Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden, Vereinigtes Königreich

Ländergruppe 2: Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Zypern

Ländergruppe 3: Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn

Die genaue Förderhöhe finden Sie unter dem Link Bewerbung und Information.
 

Im begrenzten Umfang sind auch Praktika außerhalb Europas über Erasmus+ weltweit förderbar. Von einer Förderung ausgeschlossen sind EU-Institutionen und andere Einrichtungen der EU sowie spezialisierte Agenturen. Ebenso ausgeschlossen sind Organisationen, die EU-Programme verwalten.

Bewerbung

Eine Bewerbung ist grundsätzlich bis spätestens einen Monat vor Praktikumsbeginn möglich, aber die Mittel sind begrenzt: Es sind aktuell erst wieder ab 20.11.24 Registrierungen für Bewerbungen mit Start ab 01.02.2025 (SoSe 25) möglich. Es gilt ein First-Come-First-Serve Prinzip, ausschlaggebend ist das Einreichen der vollständigen Bewerbungsunterlagen. 
Online-Registrierung, Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsformular, Training Agreement etc.) und weitere Informationen finden sich auf den Seiten der Koordinierungsstelle für die Praktischen Studiensemester (Hochschule Karlsruhe - Technik und Wirtschaft). Den Direktlink zur Online-Registrierung sowie den zum Login nach erfolgter Registrierung finden Sie auf der rechten Seite.

Diploma Supplement

Ein „Diploma Supplement“ wird nach Abschluss eines Bachelor- bzw. Masterstudiengangs zusammen mit der Bachelor- bzw. Masterurkunde verliehen. Es ist eine standardisierte, englischsprachige Erklärung über den Abschlussgrad, die allgemeinen Studieninhalte und die mit dem Abschluss erworbenen akademischen und beruflichen Qualifikationen. Ziel dabei ist die Einordnung des Abschlusses in das deutsche Hochschulsystem, um eine internationale Vergleichbarkeit zu ermöglichen.

Weitere Informationen zum „Diploma Supplement“ finden Sie in den Prüfungsordnungen der jeweiligen Studiengänge.

Auf dem „Diploma Supplement“  besteht unter Punkt 6  Weitere Angaben / Additional Information die Möglichkeit,  Ihren Erasmus-Auslandsaufenthalt (Studium und/oder Praktikum) aufzuführen.

Bitte besprechen Sie dies im Rahmen der Anerkennung Ihres Auslandspraktikums mit Ihrem Fachkoordinator oder Prüfungsamt.