Erasmus-Auslandsstudium Outgoing
Über das Erasmus-Mobilitätsprogramm
Das Erasmus-Mobilitätsprogramm geht unter dem Dach des EU-Bildungsprogrammes Erasmus+ ab 2021 in eine neue Phase.
Dieses Aktionsprogramm der Europäischen Union dient der Förderung der europäischen Zusammenarbeit in den Bereichen Hochschulbildung, allgemeine Schulbildung, Erwachsenenbildung und Fremdsprachenausbildung. Gefördert werden die Mobilität von Studierenden und Dozenten, die Entwicklung von gemeinsamen Lehrplänen sowie die Einführung neuer Technologien im Bereich der Lehre. Der Schwerpunkt der Fördermaßnahmen liegt im Studierendenaustausch.
Teilnahmeberechtigt sind: Die 27 EU-Mitgliedstaaten, sowie Färöer, Norwegen, Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Schweiz, Serbien, Türkei und das Vereinigte Königreich. Nationale Agentur für Deutschland ist der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD).
Inter-Institutional Agreements
Die Grundlage für die Erasmus-Hochschulkooperationen sind vertragliche Vereinbarungen zwischen jeweils zwei europäischen Partnern eines gemeinsamen Fachbereichs. In diesen bilateralen Vereinbarungen werden die Anzahl der Studierenden sowie die Dauer der Auslandsaufenthalte festgelegt. Ein Auslandsaufenthalt umfasst mindestens zwei und maximal 12 Monate innerhalb eines Zyklus. An beiden Partnerinstituten gibt es Erasmus-Fachkoordinatoren, die den Austausch fachlich betreuen und koordinieren.
Erasmus-Bewerbung
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Gewährung eines Erasmus-Mobilitätsstipendiums ist die Immatrikulation (als Student/in oder Doktorand/in) an der Universität Heidelberg. Zu Beginn des geplanten Auslandsstudiums müssen Sie sich mindestens im dritten Studiensemester befinden bzw. die Bewerbungsvoraussetzungen Ihres Faches erfüllen. Für Erasmus-Stipendien kommen folgende Studierende in Betracht:
- Angehörige eines Mitgliedstaates der EU oder eines anderen Landes, das sich am Erasmus-Programm beteiligt
- Studierende, die von Deutschland offiziell als Flüchtlinge, Staatenlose und als dort ständig wohnhaft (unbefristete Aufenthaltsgenehmigung) anerkannt sind
- Nicht-EU-Staatsangehörige, sofern sie ein Vollstudium an der Universität Heidelberg absolvieren
Das Erasmus-Stipendium ist mit dem Bezug von Auslands-BAföG kombinierbar, nicht aber mit Förderung für Auslandsaufenthalte aus anderen EU-Programmen.
Bewerbungsprozedere
Die Bewerbungsunterlagen sind bei den zuständigen Erasmus-Fachkoordinatoren für den Austausch des Faches oder eines Ihrer Fächer einzureichen. Für die Wahl der Partnerhochschule sind neben Sprachkenntnissen besonders fachliche Gründe ausschlaggebend. Zuständig für die Auswahl der Erasmus-Stipendiaten sind die jeweiligen Fachkoordinatoren. Entsprechend dem fachbezogenen Charakter des Austauschprogramms legen die einzelnen Fakultäten/Institute ihre jeweiligen Bewerbungsvoraussetzungen fest. Für die Bewerbung um ein Erasmus-Stipendium wird in der Regel ein Motivationsschreiben mit Lebenslauf, die Bescheinigung Ihrer Studienleistungen und der Nachweis von Spachkenntnissen erwartet.
Der Zeitraum für die Bewerbungsfrist liegt je nach Fach zwischen Dezember und April für Auslandsaufenthalte im kommenden akademischen Jahr, d.h. für das Wintersemester desselben Jahres und für das Sommersemester des darauffolgenden Jahres. Weitere Informationen erhalten Sie bei den Fachkoordinatoren, über Aushänge am Institut bzw. Informationen auf der Homepage Ihres Instituts.
Wenn Ihre Bewerbung erfolgreich war, werden Sie von den Fachkoordinatoren bei der Gasthochschule und beim Dezernat Internationale Beziehungen angemeldet und erhalten einen Link zur obligatorischen Online-Bewerbung in der Datenbank des Dezernats Internationale Beziehungen.