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ERASMUS+ WeltweitPartnerländer

Mit ERASMUS in Partnerländern studieren / lehren

Die Förderlinie Erasmus+ KA171 ermöglicht europäischen Hochschuleinrichtungen Mobilitätsvereinbarungen mit Partnern in der ganzen Welt zu schließen, um Studierende und Personal zu entsenden und zu empfangen.

Im Rahmen dieser „Internationalen Dimension“ stehen an der Universität Heidelberg Stipendien für Studierende sowie Mittel zur Förderung von Dozenten- und Personalmobilität an unten aufgeführten Universitäten zur Verfügung. Hierbei existieren fächerübergreifende Kooperationen sowie Kooperationen auf Fachebene.

Aktuell laufende Länderkooperationen im Rahmen des Erasmus+ KA171

Bosnien und Herzegowina

  • Universität Sarajevo 

Montenegro

  • Universität Montenegro

Israel 

  • Hebrew University of Jerusalem
  • Weizmann Institute of Science (nur Physik, Biowissenschaften)

Ägypten

  • Cairo University (Institut für Deutsch als Fremdsprachenphilologie, Seminar für Sprachen und Kulturen des Vorderen Orients) 

FÖRDERUNG

Fördersätze Studierendenmobilität

Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Aufenthalten in Partnerländern wurde von der Europäischen Kommission auf europäischer Ebene festgelegt.

Voraussetzung für die Förderung ist eine Mindestaufenthaltsdauer von 2 Monaten.

Gefördert werden können sowohl Studierende der Universität Heidelberg, die in ein Partnerland entsendet werden, als auch Studierende aus einem Partnerland, die an der Universität Heidelberg ihren Erasmus+ Aufenthalt verbringen. Die Fördersätze sind jeweils unterschiedlich hoch:

Tabelle

EntsendelandZiellandBetrag
EntsendelandZiellandBetrag
Deutschland
Partnerland
700 Euro pro Monat
Partnerland
Deutschland
850 Euro pro Monat

Fördersätze Personalmobilität (Dozierende und Mitarbeiter:innen)

Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Aufenthalten in Partnerländern wurde von der Europäischen Kommission auf europäischer Ebene festgelegt.

Voraussetzung für die Förderung ist eine Mindestaufenthaltsdauer von 5 Arbeitstagen.

Gefördert werden können sowohl Dozierende/Mitarbeiter:innen der Universität Heidelberg, die in ein Partnerland entsendet werden, als auch Dozierende/Mitarbeiter:innen aus einem Partnerland, die an der Universität Heidelberg ihren Erasmus+ Aufenthalt verbringen. Die Fördersätze sind jeweils unterschiedlich hoch:

Tabelle

EntsendelandZiellandBetrag bis einschließlich 14. Fördertag des AufenthaltesBetrag ab 15. Fördertag des Aufenthaltes
EntsendelandZiellandBetrag bis einschließlich 14. Fördertag des AufenthaltesBetrag ab 15. Fördertag des Aufenthaltes
Deutschland
Partnerland
180 € pro Tag
126 € pro Tag
Partnerland
Deutschland
160 € pro Tag
112 € pro Tag

Zusätzlich erhalten Studierende, Mitarbeiter*innen und Dozierende eine Fahrtkostenpauschale. Diese wird in Abhängigkeit von der realen Distanz zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität erstattet und wird mit dem „Entfernungsrechner“ berechnet.

Top-Ups/ Zuschüsse

Green travel/ grünes Reisen 

Studierende, Graduierte und Mitarbeiter:innen, die die Hin-/Rückreise ins Gastland/Heimatland mit umweltfreundlichen Verkehrsmitteln ("Green Travel") bestreiten, können bei rechtzeitiger Antragstellung mit einem Betrag von bis zu 50 Euro und ggf. bis zu vier zusätzlichen Reisetagen gefördert werden. Die Beantragung erfolgt mit der Bewerbung um ein Erasmus+ KA 171 Stipendium.

Social Top Ups

Studierende mit geringeren Chancen erhalten für Langzeitmobilitäten 250 Euro zusätzlich pro Monat zu ihrem Erasmus-Zuschuss. Die Höhe beläuft sich auf 250 Euro/Monat (8,33 Euro/Tag) für denselben Zeitraum wie das ERASMUS-Stipendium. Für blended short-term Mobilitäten einmalig 100 EUR bei Aufenthalten bis zu 14 Tagen bzw. 150 EUR bei Aufenthalten ab 15 Tagen.

Hierzu gehören

  •  Studierende und Graduierte mit einem GdB 20 oder mehr oder einer nachgewiesenen Behinderung oder chronischen Erkrankung, aufgrund welcher ein finanzieller Mehrbedarf besteht
  •  Studierende und Graduierte, die mit Kindern ihren Auslandsaufenthalt durchführen
  •  Erstakademikerinnen und Erstakademiker (Studierende und Graduierte aus einem nicht-akademischen Elternhaus)
  •  Erwerbstätige Studierende und Graduierte
  •  Incoming-Studierende mit ökonomischen Hürden

Die Beantragung erfolgt mit der Bewerbung um ein Erasmus+ KA 171 Stipendium.