Juristische Fakultät Neue Forschungsstelle für notarielle Rechtsgestaltung
9. Juni 2022
Einrichtung an der Juristischen Fakultät beschäftigt sich mit Tätigkeit, Verfahren und Geschichte des Notariats
Mit aktuellen Fragen der notariellen Rechtsgestaltung beschäftigt sich eine neue, gleichnamige Forschungsstelle, die ihre Arbeit an der Juristischen Fakultät der Universität Heidelberg aufgenommen hat. Hier sollen Forschungsprojekte initiiert und betreut werden, die sich mit Tätigkeit und Verfahren sowie der Geschichte des Notariats befassen. Geplant sind auch Lehrveranstaltungen zu diesen Themen, ebenso wie Veranstaltungsangebote, die sich an die Öffentlichkeit wenden. Mit einer Festveranstaltung in der Aula der Alten Universität wurde die Forschungsstelle offiziell eröffnet.
Wie der Leiter der Forschungsstelle für notarielle Rechtsgestaltung, Prof. Dr. Christian Baldus, betont, liegt ein Schwerpunkt auf Bezügen zu europäischem und internationalem Recht. Darüber hinaus wird es um die Notariatspraxis in den südwestdeutschen Grenzgebieten sowie in den Nachbarstaaten der Länder Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz gehen, so Prof. Baldus, der Direktor des Instituts für geschichtliche Rechtswissenschaft ist. Stellvertretender Leiter der neuen Einrichtung ist Prof. Dr. Marc-Philippe Weller, Direktor des Instituts für ausländisches und internationales Privat- und Wirtschaftsrecht. Träger der Forschungsstelle für notarielle Rechtsgestaltung sind die Notarkammern Baden-Württemberg und Pfalz sowie die Deutsche Notarrechtliche Vereinigung.
Zu der Eröffnungsveranstaltung am 4. Juni 2022 konnte Prof. Baldus Vertreterinnen und Vertreter der baden-württembergischen und rheinland-pfälzischen Justiz sowie Vorsitzende von Notarorganisationen mehrerer Länder begrüßen. Als erster Festredner sprach François Biltgen, Richter am Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in Luxemburg, über die Rechtsprechung des EuGH zu der seit 2015 in Kraft stehenden Erbrechtsverordnung. Ministerialdirektor Elmar Steinbacher, Amtschef des Ministeriums für Justiz und Migration, beschrieb in der zweiten Festrede die umfassenden Reformen, die es in vergangenen Jahren in der baden-württembergischen Notariatsverfassung gegeben hat. Dabei ging er auch auf die Perspektiven des Notariats in einem zunehmend digitalisierten Rechtsleben ein.