Universität Verleihung der Großen Universitätsmedaille aberkannt
26. März 2025
Universität Heidelberg entzieht Ehrung für den Rechtswissenschaftler Wolfgang Hefermehl aus dem Jahr 2001
Die Verleihung der Großen Universitätsmedaille an den Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Wolfgang Hefermehl posthum kurz nach seinem Tod im Jahr 2001 wird widerrufen und die damit verbundene Ehrung entzogen. Diesen Beschluss hat das Rektorat der Universität Heidelberg gefasst, nachdem neuere historische Untersuchungen deutlich gemacht haben, so heißt es in der Begründung, dass Prof. Hefermehl in einem zum Zeitpunkt seiner Ehrung mit der Universitätsmedaille nicht bekannten Ausmaß in nationalsozialistische Umtriebe und Maßnahmen verstrickt war. So fungierte der Jurist, der der NSDAP und der SS angehörte, zwischen 1933 und 1945 unter anderem als Referent im Reichsjustizministerium und verfasste in diesem Zusammenhang Fachbeiträge mit antisemitischen Inhalten, darunter zur „Entjudung der deutschen Wirtschaft“.
„Die Universität Heidelberg sieht sich im Rahmen ihrer gesellschaftlichen Verantwortung dazu verpflichtet, bei der Ehrung von Persönlichkeiten auch kritisch deren Vergangenheit zu beleuchten und ihre Entscheidung bei Bekanntwerden neuer Tatsachen zu überprüfen.“ Das erklärt die Rektorin der Universität, Prof. Dr. Frauke Melchior. In der Begründung für den Entzug heißt es weiter: „Die Auszeichnung mit der Großen Universitätsmedaille würdigt die gesamte Laufbahn eines Wissenschaftlers. Im Fall von Wolfgang Hefermehl gründet diese Laufbahn, wie mittlerweile bekannt ist, auf nationalsozialistischem Unrecht.“ Sein aktives Mitwirken an der antisemitischen Rassenideologie des NS-Regimes lasse daher diese Ehrung heute als nicht gerechtfertigt erscheinen und könne daher, so der Beschluss des Rektorats, nicht aufrechterhalten werden.
Wolfgang Hefermehl war 1961 an die Universität Heidelberg berufen worden, wo er bis zu seiner Emeritierung im Jahr 1974 eine Professur für Arbeitsrecht, Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht innehatte. Die Verleihung der Großen Universitätsmedaille an den Rechtswissenschaftler sollte anlässlich seines 95. Geburtstags erfolgen – in Anerkennung herausragender Verdienste als Wissenschaftler und akademischer Lehrer sowie für sein Engagement in der Universitäts-Gesellschaft Heidelberg. Sein schlechter Gesundheitszustand und sein Tod im Oktober 2001 führten schließlich zu einer posthumen Auszeichnung im Dezember 2001.