Studienangebote weiterentwickeln Änderung von Studienangeboten

Durch die Weiterentwicklung von Wissenschaft und Gesellschaft, durch neue Kooperationen oder aufgrund gesetzlicher Vorgaben kann es erforderlich werden, bestehende Studienangebote anzupassen, zu erweitern oder neu zu strukturieren. In der Regel müssen dafür Prüfungs-, Zulassungs- oder andere Ordnungen ergänzt oder geändert werden.

 

 

Einfache oder wesentliche Änderungen

Ist die Weiterentwicklung eines Studiengangs geplant, stellt sich zunächst die Frage, ob es sich um eine einfache oder eine wesentliche Änderung handelt. Wesentliche Änderungen verändern das Wesen eines Studiengangs und/oder das Absolventenprofil und können daher Auswirkungen auf die aktuell gültige Akkreditierung haben. Hierunter können u.a. die Einrichtung neuer Vertiefungs- oder internationaler Studienverlaufsvarianten, geänderte Qualifikationsziele oder die Änderung der Lehrsprache fallen (vgl.: „Kriterien für wesentliche Änderungen“). 

Bei einfachen Änderungen handelt es sich um kleinere Anpassungen, die den Studiengang nicht substantiell verändern. Zur Umsetzung werden verkürzte Phasen des Einrichtungsprozesses inklusive des gesamten Gremiengangs durchlaufen (vgl. „Einfache Änderungen: Prozessübersicht“).

Wesentliche Änderungen

Um den Prozess für die Fächer möglichst einfach und wenig zeitintensiv zu gestalten, empfiehlt es sich, Planungen für wesentliche Änderungen im Rahmen der Fachstellungnahme im Q+Ampel-Verfahren (Klausur- oder Monitoringphase) darzulegen. Auf diesem Weg erhalten sowohl die Senatsbeauftragten als auch das Rektorat als akkreditierende Instanz automatisch davon Kenntnis und können den Änderungen im Rahmen der laufenden Evaluationsphase zustimmen. D. h. konkret: Nach der Bewertung und Einschätzung durch die SBQE gehen die Unterlagen zur Q+Ampel-Klausur bzw. zum Monitoring einschließlich einer Darstellung der geplanten Änderungen wie üblich zur finalen Abstimmung an das Rektorat. Änderungen an den betreffenden Ordnungen können bereits parallel dazu über die/den QM-Beauftragte/n der Fakultät und in enger Abstimmung mit dem Dezernat Studium und Lehre vorbereitet werden. Dem Senat werden die Änderungen jedoch erst im Fall der Zustimmung durch das Rektorat vorgelegt. (vgl. „Wesentliche Änderungen: Prozessübersicht“)

Sollte ein Fach wesentliche Änderungen vornehmen müssen, die zeitlich nicht in eine aktive Phase des Q+Ampel-Verfahrens fallen, erhält ein SBQE-Team eine vom Fach zu verfassende kurze Darstellung der geplanten Änderungen mit Begründung und ggf. bereits entsprechende Änderungssatzungen, die den Gremiengang jedoch noch nicht durchlaufen haben sollten. Sollten die Änderungen tiefgreifende fachlich-inhaltliche Aspekte betreffen, kann das SBQE-Team in Ausnahmefällen unterstützend hochschulexterne Gutachter*innen zur Einschätzung heranziehen. Die Kosten dafür trägt das Fach. Der weitere Prozess folgt analog dem oben beschriebenen.

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