Studienangebote weiterentwickeln Aufhebung von Studiengängen

In Ausnahmefällen kann es nötig werden, bestehende Studiengänge aufzuheben, beispielsweise wegen ausbleibender Studierendennachfrage oder wenn die Studierbarkeit nicht mehr gewährleistet werden kann.

Der Impuls zur Einstellung eines Studiengangs kann von den Fakultäten und Fächern selbst ausgehen, in der Regel aufgrund fehlender Nachfrage oder einer Umstrukturierung des Lehrangebots. Ebenso kann die Empfehlung zur Aufhebung Ergebnis eines Q+Ampel-Verfahrens sein, wenn so gravierende Probleme bestehen, dass die Studierbarkeit des Studiengangs nicht mehr gegeben ist. In einem solchen Fall müssen Fakultät und Rektorat die Aufhebung des betreffenden Studiengangs in Betracht ziehen.

Die Aufhebung eines Studiengangs erfolgt analog zur Einrichtung eines neuen Studiengangs. Die Fakultät oder das Fach leitet zunächst eine ausführliche Begründung zur Aufhebung unter Darstellung der ausgeschöpften Mittel und Maßnahmen über das Dezernat Studium und Lehre an das Rektorat weiter. Insbesondere muss dargelegt werden, wie ein Abschluss des Studiums für in dem Studiengang Immatrikulierte über die Aufhebung hinaus sichergestellt werden kann. Sofern das Rektorat ebenfalls keine anderen Möglichkeiten zum Fortbestand des Studiengangs sieht, erfolgt im zweiten Schritt die Ausarbeitung der Aufhebungssatzungen.

Anschließend durchlaufen der Aufhebungsbeschluss und die Aufhebungssatzungen sowohl den fakultätsinternen als auch den hochschulinternen Gremiengang. Im Anschluss wird das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg (MWK) um Zustimmung zur Aufhebung gebeten. Nach Erhalt des Erlasses des MWK wird die Aufhebung des Studiengangs im Mitteilungsblatt der Rektorin der Universität Heidelberg veröffentlicht. Die weiteren internen Maßnahmen zur Umsetzung werden vom Dezernat Studium und Lehre eingeleitet.

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