Deutsche Staatsangehörige Einschreibung für das 1. Fachsemester

Hinweis zur Bewerbung für das Wintersemester 2024/25

Das Bewerbungsportal wird derzeit umgestaltet. Einzelne Informationen können abweichen.

Masterstudiengänge

Für das Masterstudium zugelassene Studienbewerber*innen beantragen die Immatrikulation über das Online-Portal heiCO. 

In einem zweiten Schritt müssen die erforderlichen Immatrikulationsunterlagen postalisch bei der Studierendenadministration innerhalb der der im Zulassungsbescheid genannten Einschreibefrist eingehen.

 

Einschreibung in verschiedene Masterstudiengänge

Master mit Zugangs- und Zulassungsbeschränkung

Für Masterstudiengänge mit Zugangs- und Zulassungsbeschränkung ist eine Immatrikulation nach Erhalt eines Zulassungsbescheids möglich.

Master mit Zugangsbeschränkung

Für das Masterstudium zugelassene Studienbewerber*innen beantragen die Immatrikulation über das Online-Portal. In einem zweiten Schritt müssen die erforderlichen Immatrikulationsunterlagen postalisch bei der Studienadministration innerhalb der Einschreibefristen eingehen.

Weiterbildende Masterstudiengänge

Eine Immatrikulation für weiterbildende Masterstudiengänge ist nach Erhalt eines Zulassungsbescheids möglich.

Master of Education

Falls Sie für beide M.Ed.-Teilstudiengänge einen Zulassungsbescheid erhalten haben, können Sie im Online-Portal mit der Online-Immatrikulation fortfahren.

Besonderheiten bestimmter Studiengänge

Für einige Studiengänge sind Besonderheiten zu beachten. Weitere Informationen zu diesen Verfahren finden Sie in unserem Studiengangsfinder. Bitte wählen Sie dort diese Studienfächer aus.

Einschreibung oder Umschreibung?

Sollten Sie schon an der Universität Heidelberg immatrikuliert sein, müssen Sie sich nicht in den Masterstudiengang neu einschreiben bzw. erneut immatrikulieren, sondern Sie müssen sich umschreiben.