Deutsche Staatsangehörige Einschreibung für das höhere Fachsemester
Masterstudiengänge
Für Masterstudiengänge bzw. Fächer mit Zulassungsbeschränkung und ohne Zulassungsbeschränkung im höheren Fachsemester muss vor der Immatrikulation eine fristgerechte Bewerbung erfolgen. Nach Erhalt eines Zulassungsbescheides können Sie sich innerhalb der festgesetzten Immatrikulationsfristen an der Universität Heidelberg immatrikulieren.
Die Immatrikulation erfolgt digital über das Online-Portal heiCO und schriftlich. Bitte informieren Sie sich vorab, welchem Verfahren Ihr gewünschtes Fach zugeordnet ist.
Bitte beachten Sie, dass das Verfahren für weiterbildende Masterstudiengänge auf dieser Seite noch nicht abgebildet wird. Die Informationen folgen.
Immatrikulation in Masterstudiengänge
Wenn Sie sich für einen Masterstudiengang im höheren Fachsemester beworben haben, finden Sie Ihren Zulassungs- oder Ablehnungsbescheid in Ihrem Bewerberaccount.
Nach erfolgter Zulassung werden Sie in Ihrem heiCO-Account aufgefordert, innerhalb einer dort angezeigten Frist den Studienplatz anzunehmen. Wird der Studienplatz nicht fristgerecht angenommen, verfällt der Anspruch auf den Studienplatz. Im Anschluss daran beantragen Sie die Immatrikulation online sowie durch das postalische Einreichen von Unterlagen bei der Studierendenadministration innerhalb der im Zulassungsbescheid/im heiCO-Portal angegebenen Immatrikulationsfrist.
Für die Immatrikulation gehen Sie bitte wie folgt vor:
- Halten Sie Ihre Unterlagen bereit, z.B. Ihre Versicherungsnummer der Krankenkasse.
- Ergänzen Sie unter „Einschreibung – Nächste Schritte“ in Ihrem heiCO Account noch die für die Einschreibung relevanten Daten. Danach haben Sie Zugriff auf Ihren Antrag auf Einschreibung.
- Bitte drucken Sie Ihren Antrag auf Einschreibung aus, unterschreiben Sie ihn eigenhändig und laden Sie einen Scan des vollständigen Dokuments inklusive Ihrer Unterschrift in heiCO hoch. Zusätzlich schicken Sie das Original dieses Dokuments zusammen mit allen für Sie erforderlichen Unterlagen (siehe unten) an die:
Universität Heidelberg
Studierendenadministration
Seminarstr. 2
69117 Heidelberg
Bitte halten Sie folgende Unterlagen als PDF-Datei zum Upload für Ihre Immatrikulation bereit:
- Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abiturzeugnis)
Falls Ihr Zeugnis auf einen anderen Namen als Ihren jetzigen Namen ausgestellt ist, müssen Sie einen entsprechenden amtlichen Nachweis über Ihre Namensänderung vorlegen. - 1 Passbild
- Personalausweis/Reisepass
- Nachweis der Krankenversicherung
Zusätzlich halten Sie bitte Ihre Krankenversicherungsdaten bereit und tragen Ihre Daten während der Einschreibung in heiCO ein.
Grundsätzlich läuft die Übermittlung Ihres Versicherungsstatus elektronisch ab. Nach Eingabe Ihrer Daten in heiCO müssen Sie immer – auch wenn Sie privat versichert sind – mit einer gesetzlichen, deutschen Krankenkasse in Kontakt treten und den „Meldegrund M10 für die Universität Heidelberg“ unter der Hochschulnummer H0003588 beantragen. Dieser Prozess dauert bis zu 5 Werktage. Die Einschreibung erfolgt erst, wenn die elektronische Übermittlung der gesetzlichen Krankenkasse erfolgt ist. Hinweis: Sollten sich die Angaben zu Ihrer Krankenversicherung zwischen Ihrer Eingabe im Bewerbungsprozess und der Meldung durch die Krankenversicherung geändert haben (oder wenn Sie sich bei der Eingabe vertippt haben), so überschreibt die Meldung M10 die vorherigen Eingaben. Sie müssen also keine Korrektur der im Bewerbungsprozess gemachten Angaben bei der Universität anfragen.
Im Gegenzug meldet die Universität den Krankenkassen den Beginn und – später – das Ende Ihres Studiums. - Eine amtlich beglaubigte Kopie Ihrer Bachelor-Urkunde (oder eine sonstige Abschlussurkunde eines grundständigen, äquivalenten Studiums). Ausländische Zeugnisse müssen in amtlich beglaubigter Kopie vom Original mit dazugehöriger Übersetzung eines beeidigten Übersetzers / einer beeidigten Übersetzerin in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass Beglaubigungen ausländischer Behörden nicht akzeptiert werden können.
Sollten Sie bei der Einschreibung in einen Masterstudiengang noch kein endgültiges Abschlusszeugnis Ihres grundständigen Studienganges vorliegen haben, wird eine vorläufige Bescheinigung des Prüfungsamtes akzeptiert. Diese Bescheinigung muss belegen, dass das Studium komplett abgeschlossen ist und eine Durchschnittsnote ausweisen.
Das endgültige Abschlusszeugnis ist spätestens bis zum Ende des Einschreibesemesters vorzulegen. - Bei Sport: Nachweis über die bestandene Sporteingangsprüfung
- Bei einem Wechsel aus oder nach dem 3. Fachsemester ein Nachweis der Fachstudienberatung
- Evtl. weitere im Zulassungsbescheid / in Ihrem heiCO-Account genannte Unterlagen und Zeugnisdokumente
Bei einer vorherigen Einschreibung an einer anderen deutschen Hochschule müssen Sie außerdem online einreichen:
- Ausführliche Exmatrikulationsbescheinigungen der zuletzt besuchten Hochschule.
Ausführliche Exmatrikulationsbescheinigung bedeutet, dass der Immatrikulationszeitraum (Beginn/Ende Ihres Studiums) sowie der Studiengang (Fach/Fachsemester/Abschluss evtl. Umschreibungen, Urlaubssemester) nachgewiesen sind - sollte eine oder mehrere dieser Angaben nicht auf der Exmatrikulationsbescheinigung enthalten sein, können Sie diese zusätzlich zu der Exmatrikulationsbescheinigung durch andere entsprechende Nachweise der Hochschule erbringen, z.B. Studienverlaufsbescheinigung/Immatrikulationsbescheinigung, etc. - Alle mit früheren Immatrikulationen zusammenhängenden Prüfungszeugnisse
Bitte reichen Sie nach erfolgter Eingabe Ihrer Daten in heiCO zusätzlich folgende Unterlagen per Post ein:
- Antrag auf Einschreibung mit Originalunterschrift
- Alle Zeugnisunterlagen (z.B. Hochschulabschluss,…) im amtlich beglaubigter Form und ggf. mit amtlich beglaubigter Übersetzung eines beeidigten Übersetzers / einer beeidigten Übersetzerin
Ihre Hochschulzugangsberechtigung müssen Sie nur in heiCO hochladen, aber nicht zusätzlich per Post einreichen. - Evtl. weitere im Zulassungsbescheid / in Ihrem heiCO-Account genannte Unterlagen und Zeugnisdokumente
Bitte senden Sie diese an folgende Adresse:
Universität Heidelberg
Studierendenadministration
Seminarstr. 2
69117 Heidelberg
Bitte beachten Sie, dass die postalisch einzureichenden Unterlagen für Ihre Immatrikulation fristgerecht innerhalb der in Ihrem Zulassungsbescheid genannten Frist bei der Universität Heidelberg eingegangen sein müssen.
Abholung des Studierendenausweises
Nach erfolgter Immatrikulation erhalten Sie eine E-Mail mit dem Hinweis, dass Sie Ihren Studierendenausweis frühestens fünf Werktage nach Erhalt und Aktivierung der Uni-ID ausschließlich persönlich und unter Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises (z.B. Personalausweis oder Reisepass) in der Universitätsverwaltung abholen können. Bitte beachten Sie, dass die Uni-IDs für das Sommersemester frühestens ab dem 01.02. und für das Wintersemester frühestens ab dem 01.08. zugeteilt werden können.
Frist für die Immatrikulation
Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Fristen zur Immatrikulation.
Einschreiben oder Umschreiben?
Sollten Sie schon an der Universität Heidelberg immatrikuliert sein, müssen Sie sich nicht in den Masterstudiengang neu einschreiben bzw. erneut immatrikulieren, sondern Sie müssen sich umschreiben.
Bitte bewerben Sie sich für die Umschreibung via heiCO und beachten Sie dabei die für den jeweiligen Studiengang geltenden Bewerbungsfristen.