Bachelor Verfahren mit Aufnahmeprüfung

In Studiengängen, in denen für den Studienerfolg besondere Anforderungen gestellt werden, bzw. eine besondere Eignung vorausgesetzt wird, werden die Studienplätze ausschließlich nach einem von der Hochschule durchgeführten Aufnahmeprüfungsverfahren vergeben.

Die wichtigsten Informationen zu diesem Verfahren haben wir für Sie zusammengefasst. Bitte klären Sie in unserem Studiengangsfinder ab, ob Ihr gewünschter Studiengang bzw. das gewünschte Studienfach diesem Bewerbungs- und Zulassungsverfahren zugeordnet ist. Der Studiengangsfinder bietet Ihnen auch die Möglichkeit, auf Ihr Bewerbungsprofil zugeschnittene und studienfachspezifisch aufbereitete Informationen zum Studienzugang zu bekommen.

 Studiengangsfinder

Links

Deutsche Staatsangehörige

Eine formale Bewerbung für Fächer mit Aufnahmeprüfung ist erforderlich.

EU- und EWR-Staatsangehörige und Bildungsinländer:innen

Für internationale Bewerber:innen mit EU- oder EWR-Staatsangehörigkeit sowie für so genannte „Bildungsinländer:innen" ist eine formale Bewerbung für Fächer mit Aufnahmeprüfung erforderlich.

Bewerber:innen ohne EU- oder EWR-Staatsangehörigkeit

Studienbewerber:innen ohne EU- oder EWR-Staatsangehörigkeit mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung müssen sich für alle Studienfächer bei der Universität bewerben.