Internationale Staatsangehörige Anrechnung von im Ausland erbrachten Studienleistungen

Studienleistungen, die an einer ausländischen Universität erbracht wurden, können gegebenenfalls auf das Fachstudium in Heidelberg angerechnet werden.

Dazu muss ein Antrag auf Anerkennung der bereits erbrachten Studienleistungen gestellt werden. In der Regel sind die Fachstudienberater des jeweiligen Studienfaches an der Universität Heidelberg für diese Anerkennung zuständig.

Für die Fächer Medizin, Pharmazie und Zahnmedizin sowie für Psychologie und Rechtswissenschaft sind besondere Stellen (nicht die Fachstudienberater) für die Anrechnung der Studienleistungen zuständig. Dies gilt auch für die Anerkennung eines im Ausland bereits abgeschlossenen Lehramtsstudiums. Der Antrag auf Anrechnung bereits erbrachter Studienleistungen ist in diesen Fällen bei den folgenden Stellen einzureichen:

Medizin und Zahnmedizin

Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie der Bezirksregierung Düsseldorf

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Pharmazie

Hessisches Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen

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Rechtswissenschaft

Prüfungsamt der Juristischen Fakultät der Universität Heidelberg

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Psychologie

Prüfungsamt des Psychologischen Instituts der Universität Heidelberg

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Lehramt

Ausländische Studierende, die im Ausland bereits ein Lehramtsstudium abgeschlossen haben und in Deutschland Lehrer werden möchten, müssen sich für die Anrechnung des Abschlusses bzw. für die Feststellung, ob z.B. noch ein weiteres Fach studiert werden muss oder einzelne Leistungsnachweise erbracht werden müssen, an das Regierungspräsidium Tübingen, Referat 75, wenden:

Regierungspräsidium Tübingen

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