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Hochschulortswechsel

Wenn Sie den bisher an einer anderen deutschen Hochschule studierten, grundständigen Studiengang an der Universität Heidelberg fortsetzen wollen, so können Sie sich als Hochschulortswechsler in das nächsthöhere Semester immatrikulieren.

Für alle Fächer müssen Sie sich fristgerecht bewerben. Für die Zulassung in höheren Semestern gelten besondere Vergabekriterien.
Eine Immatrikulation als Hochschulortswechsler:in in das 4. oder höhere Semester ist grundsätzlich nur mit dem Nachweis der Orientierungsprüfung oder einer Äquivalenzbescheinigung aufgrund der bisherigen Studienleistungen möglich. In das 7. oder höhere Semester wird nur immatrikuliert, wer den Nachweis der Zwischenprüfung oder eine Äquivalenzbescheinigung erbringt. Erste Anlaufstelle für die Äquivalenzbescheinigungen sind die Fachstudienberatungen des entsprechenden Studienfachs.
Auch wenn Sie bisher an einer Hochschule in einem anderen EU-Mitgliedsland eingeschrieben sind oder waren und ein gleichnamiges Studienfach an der Universität Heidelberg im höheren Fachsemester fortsetzen möchten, ist eine Bewerbung bzw. Immatrikulation im Rahmen eines Hochschulortswechsels möglich. Studienleistungen, die im Ausland erbracht wurden, müssen allerdings in jedem Fall auf das entsprechende Fach angerechnet werden und es muss eine Einstufung in ein Fachsemester erfolgen. Zuständig für die Anrechnungsbescheinigung sind die entsprechenden Prüfungsausschüsse bzw.-ämter. Als erste Anlaufstelle können auch die jeweiligen Fachstudienberatungen in Anspruch genommen werden.

Fächer mit Zulassungsbeschränkung im höheren Fachsemester

Studienplätze können in Studienfächern, die einer Zulassungsbeschränkung im höheren Fachsemester unterliegen, grundsätzlich nur dann vergeben werden, wenn entsprechende Kapazitäten im gewünschten Studienfach frei sind. Bei der Zulassung von Hochschulortswechsler*innen und Studienunterbrecher*innen werden 50 % der Studienplätze aufgrund bisher erbrachter Studienleistungen vergeben. Für die übrigen 50 % der Studienplätze sind soziale, insbesondere familiäre und wirtschaftliche sowie wissenschaftliche Gründe maßgeblich. Eine fristgerechte Bewerbung (15.7. und 15.1.) ist erforderlich.

Vergabekriterien für höhere Semester

Bei der Zulassung von Hochschulortswechsler:innen und Studienunterbrecher:innen werden  50 % der Studienplätze aufgrund bisher erbrachter Studienleistungen vergeben. Zur Bewertung Ihrer Studienleistung müssen Sie Ihrem Zulassungsantrag einen ausführlichen Studienverlauf (inkl. Scheine, Prüfungen und Transcript of Records) hochladen. Die übrigen 50 % der Studienplätze werden nach sozialen, insbesondere gesundheitlichen, familiären, wirtschaftlichen Gründen vergeben. Bitte laden Sie mit Ihrem Sonderantrag geeignete Nachweise hoch, die Ihren Antrag begründen und beweisen. Bitte beachten Sie dazu unser Merkblatt.
Im Verfahren für die Quereinsteigenden gilt, dass alle verfügbaren Plätze aufgrund bisher erbrachter Studienleistungen vergeben werden müssen. Bitte reichen Sie dazu einen Nachweis über Ihre bisher erbrachten Studienleistungen ein.
Die rechtlichen Bestimmungen dazu finden Sie im Hochschulzulassungsgesetz, in der Hochschulzulassungsverordnung sowie in der Auswahlsatzung für höhere Fachsemester.