Deutsche Staatsangehörige Quereinstieg: Fächer mit Zulassungsbeschränkung im höheren Semester
Für Fächer mit Zulassungsbeschränkung im höheren Fachsemester besteht eine Bewerbungspflicht. Die Bewerbung muss direkt bei der Universität Heidelberg erfolgen.
Voraussetzung für eine Bewerbung als Quereinsteiger*in im höheren Fachsemester ist der schriftliche Bescheid über die Anerkennung von Studienleistungen des zuständigen Prüfungsamtes. Eine Anrechnung von Studienleistungen kann beim zuständigen Prüfungsamt des jeweiligen Studienfaches (Zentrales Landesprüfungsamt oder Prüfungsamt der Universität Heidelberg) beantragt werden, wenn bereits fachfremde Studienleistungen oder Studienleistungen in dem gleichen Studienfach an einer Hochschule außerhalb der EU oder Studienleistungen in einem anderen, verwandten Studienfach an einer deutschen oder ausländischen Hochschule erworben wurden.
Für die Teilnahme am Bewerbungsverfahren ist eine fristgerechte und ordnungsgemäße Antragstellung bis zum 15. Januar für das folgende Sommersemester und bis zum 15. Juli für das folgende Wintersemester erforderlich.
ANRECHNUNGSBESCHEINIGUNG
Für eine Bewerbung im Quereinstiegsverfahren muss der Bewerbung in jedem Fall eine Anrechnungsbescheinigung beigelegt bzw. kann bei einer Bewerbung zum Wintersemester bis zum 15.08., bei einer Bewerbung zum Sommersemester bis zum 15.02. beigefügt werden. Ohne Anrechnungsbescheinigung erfolgt der Ausschluss aus dem Zulassungsverfahren für Quereinsteiger.
Bewerbung für das erste und höhere Fachsemester
Im Falle einer Bewerbung für einen Quereinstieg in ein Studienfach mit Zulassungsbeschränkung im höheren Fachsemester können Sie sich parallel dazu auch um einen Studienplatz im ersten Fachsemester desselben Studienfaches bewerben. Bitte beachten Sie auch in diesem Fall die so genannte „Studienjahr“-Regelung. Da sich die Zulassungsverfahren je nach gewünschtem Studienfach für das 1. Fachsemester unterscheiden, informieren Sie sich bitte eingehend über das jeweilige Bewerbungsverfahren.