Deutsche und internationale Studienbewerber:innen Unterlagen für die Bewerbung in ein höheres Fachsemester (Master of Education)

Im Rahmen Ihrer Bewerbung für ein höheres Fachsemester im Master of Education müssen unterschiedliche Unterlagen eingereicht werden.

Alle Bewerbungsunterlagen müssen in der Online-Bewerbung für den Master of Education als Dokumentuploads hochgeladen werden. Da es sich um ein reines Online-Bewerbungsverfahren handelt, können Unterlagen, die postalisch oder per E-Mail eingereicht werden, im Verfahren leider nicht berücksichtigt werden.
Nachreichungen von Bewerbungsunterlagen sind nur innerhalb der Bewerbungsfrist möglich. 

OBLIGATORISCHE BEWERBUNGSUNTERLAGEN FÜR DIE ONLINE-BEWERBUNG:

  • Bachelor-Abschlusszeugnis inkl. dem offiziellen Transcript of Records der Hochschule
  • Studienverlaufsbescheinigung
  • Transcript of Records eines konsekutiven Master-Studiums
  • Quereinsteiger sowie Hochschulortswechsler aus dem EU-Ausland: Anrechnungsbescheinigung des zuständigen Prüfungsamts der Universität Heidelberg.
  • Alle ausländischen Vorbildungsnachweise (z.B. Hochschul-Abschlusszeugnis, Transcript of Records) müssen in Kopie mit dazugehöriger beeidigter Übersetzung in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden. Dies gilt auch für Bewerber mit deutscher Staatsangehörigkeit!

FACHSPEZIFISCHE OBLIGATORISCHE BEWERBUNGSUNTERLAGEN:

  • Je nach Teilstudiengang des Master of Education gibt es ggf. unterschiedliche weitere Unterlagen, die in der Online-Bewerbung per Dokumentenupload hochzuladen sind (z.B. Sprachnachweis einer/mehrerer Fremdsprache/n, Motivationsschreiben).
  • Welche Unterlagen der Bewerbung per Upload in der Online-Bewerbung beizufügen sind, entnehmen Sie bitte der Zulassungsordnung des jeweiligen Teilstudiengangs.
  • Bewerber*innen für den Master of Education-Studiengang Gerontologie, Gesundheit und Care müssen in jedem Fall den Nachweis über eine dreijährige erfolgreiche abgeschlossene Ausbildung (Altenpfleger, Geundheits- und Krankenpfleger, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger) einreichen.

AUSLÄNDISCHE UND STAATENLOSE BEWERBER:INNEN MÜSSEN ZUDEM FOLGENDE UNTERLAGEN EINREICHEN:

  • Bei deutschsprachigen Studiengängen: Nachweis über Kenntnisse der deutschen Sprache (unbeglaubigte Kopie); Voraussetzung für die Teilnahme an der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) an der Universität Heidelberg ist der schriftliche Nachweis von mindestens 1.000 - 1.200 absolvierten Stunden Deutschunterricht an einer anerkannten Institution (gilt NICHT für Bewerber mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung)
  • unbeglaubigte Kopie des Reisepasses (Seite mit Namensangabe in lateinischer Transkription) oder des Personalausweises (gilt nur für EU-/EWR-Staatsangehörige)
  • Studienbewerber mit Zeugnissen aus Vietnam, aus der VR China und aus Indien: Original des APS-Zertifikats der zuständigen Akademischen Prüfstelle

Bitte beachten Sie: Im Fall einer Zulassung müssen Studienbewerber:innen spätestens für ihre Immatrikulation an der Universität Heidelberg ihre Hochschulzugangsberechtigung nachreichen. Wir empfehlen internationalen Studienbewerber:inne/n, auch diese Zeugnisdokumente bereits bei der Bewerbung für das Masterstudium mit einzureichen. Der Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung umfasst folgende Dokumente:

  • Amtlich beglaubigte Kopie des Schulabschlusszeugnisses, das im jeweiligen Herkunftsland zur Aufnahme eines Hochschulstudiums berechtigt (z.B. Abiturzeugnis, High-School Diploma, Matura etc.), einschließlich der dazugehörigen Listen mit Einzelnoten.
  • Falls zutreffend:  Kopie des Zeugnisses über die bestandene Feststellungsprüfung, sofern eine solche in Deutschland abgelegt wurde, einschließlich der dazugehörigen Einzelnotenübersicht.
  • Falls zutreffend: Amtlich beglaubigte Kopien oder Abschriften der Bescheinigungen bzw. Zeugnisse über im Ausland bestandene Hochschulaufnahmeprüfungen, einschließlich der dazugehörigen Notenliste und - sofern vorhanden - der Zulassungsbescheid der ausländischen Hochschule. Darüber hinaus ist (außer bei deutsch- und englischsprachigen Dokumenten) eine amtlich beglaubigte Übersetzung in deutscher oder englischer Sprache erforderlich.