Deutsche und internationale Staatsangehörige Unterlagen für die Bewerbung in ein höheres Fachsemester (Masterstudiengänge)
Im Rahmen Ihrer Bewerbung für ein höheres Fachsemester eines konsekutiven Masterstudiengangs müssen unterschiedliche Unterlagen im heiCO-Portal der Universität Heidelberg hochgeladen werden.
Diese Unterlagen müssen fristgerecht eingereicht werden.
Einzureichende Unterlagen
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Abschlusszeugnis des grundständigen Studiengangs
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Bei Zeugnissen sowie Transcripts of Records von deutschen Hochschulen / Universitäten: Kopien dieser Zeugnisse.
Bei Zeugnissen sowie Transcripts of Records ausländischer Hochschulen / Universitäten: Kopien dieser Zeugnisse. Darüber hinaus ist (außer bei deutsch- oder englischsprachigen Zeugnissen) eine Übersetzung eine/s/r vereidigten Übersetzer/s/in in deutscher oder englischer Sprache erforderlich. Dies gilt auch für Bewerber*innen mit deutscher Staatsangehörigkeit!- bei ausländischen Hochschulzeugnissen muss dem beigefügten Universitätszeugnis (transcript) ebenfalls das an der ausländischen Hochschule verwendete Notensystem (grading system) zu entnehmen sein, da dieses zur Ermittlung der deutschen Äquivalenznote erforderlich ist. Im Notensystem (grading system) muss sowohl die Kennzeichnung der Mindest- als auch der zu erreichenden Maximalnoten angegeben sein.
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Bei Zeugnissen sowie Transcripts of Records von deutschen Hochschulen / Universitäten: Kopien dieser Zeugnisse.
- Immatrikulationsbescheinigung der zuletzt besuchten Hochschule
- Nachweis über bisherige Leistungen im Masterstudiengang
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Quereinsteiger*innen von allen Hochschulen und Hochschulortswechsler*innen von ausländischen Hochschulen zudem: Anrechnungsbescheinigung vom Fach
- Die Anrechnungsbescheinigung muss bei dem/der zuständigen Vertreter*in des Masterstudiengangs beantragt werden
- Evtl. weitere in Ihrem heiCO-Account genannte Unterlagen und Zeugnisdokumente
Ausländische und staatenlose Bewerber müssen zudem folgende Unterlagen einreichen:
- Bei deutschsprachigen Studiengängen: Nachweis über Kenntnisse der deutschen Sprache (unbeglaubigte Kopie); Voraussetzung für die Teilnahme an der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) an der Universität Heidelberg ist der schriftliche Nachweis von mindestens 1.000 - 1.200 absolvierten Stunden Deutschunterricht an einer anerkannten Institution (gilt NICHT für Bewerber mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung)
- unbeglaubigte Kopie des Reisepasses (Seite mit Namensangabe in lateinischer Transkription) oder des Personalausweises (gilt nur für EU-/EWR-Staatsangehörige)
- Studienbewerber*innen mit Zeugnissen aus Vietnam, VR China und Indien: Original des APS-Zertifikats der zuständigen Akademischen Prüfstelle
Bitte beachten Sie: Im Fall einer Zulassung müssen Studienbewerber*innen spätestens für ihre Immatrikulation an der Universität Heidelberg ihre Hochschulzugangsberechtigung in amtlich beglaubigter Kopie einschließlich der dazugehörigen Übersetzung in die deutsche oder englische Sprache nachreichen. Wir empfehlen internationalen Studienbewerbern*innen auch diese Zeugnisdokumente bereits bei der Bewerbung für das Masterstudium mit hochzuladen. Der Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung umfasst folgende Dokumente:
- Schulabschlusszeugnis, das im jeweiligen Herkunftsland zur Aufnahme eines Hochschulstudiums berechtigt (z.B. Abiturzeugnis, High-School Diploma, Matura etc.), einschließlich der dazugehörigen Listen mit Einzelnoten.
- Falls zutreffend: Zeugnis über die bestandene Feststellungsprüfung, sofern eine solche in Deutschland abgelegt wurde, einschließlich der dazugehörigen Einzelnotenübersicht.
- Falls zutreffend: Bescheinigungen bzw. Zeugnisse über im Ausland bestandene Hochschulaufnahmeprüfungen, einschließlich der dazugehörigen Notenliste und - sofern vorhanden - der Zulassungsbescheid der ausländischen Hochschule. Darüber hinaus ist (außer bei deutsch- und englischsprachigen Dokumenten) eine amtlich beglaubigte Übersetzung in deutscher oder englischer Sprache erforderlich.