Deutsche Studieninteressierte Ausländischer Bildungsnachweis (Deutsche)

Deutsche Staatsangehörige, die über einen ausländischen Vorbildungsnachweis verfügen und ihr Studium an einer baden-württembergischen Universität aufnehmen wollen, müssen sich zwecks Anerkennung des ausländischen Vorbildungsnachweises und der Feststellung einer Äquivalenz zur deutschen allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife an das Regierungspräsidium Stuttgart des Landes Baden-Württemberg wenden. 

Ggf. ist bei der Anerkennungsstelle die Festsetzung der Durchschnittsnote sowie die Festsetzung des Datums des Erwerbs der Hochschulzugangs-Qualifikation im Hinblick auf Studienfächer mit Numerus Clausus zu beantragen.

Ausnahme: Deutsche Staatsangehörige, die sich für ein Studienfach mit zentralem Vergabeverfahren und bundesweiter Zulassungsbeschränkung bewerben (das sind an der Universität Heidelberg die Fächer Humanmedizin, Zahnmedizin und Pharmazie), können ihren ausländischen Vorbildungsnachweis zwecks Anerkennung direkt bei hochschulstart.de mit dem Antrag auf Zulassung einreichen. Bitte beachten Sie: Die Anerkennung des ausländischen Vorbildungsnachweises muss dennoch beim Regierungspräsidium Stuttgart des Landes Baden-Württemberg beantragt und bei der Universität nachgereicht werden.

Feststellprüfung und fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung

Wenn im Bescheid des Regierungspräsidiums mitgeteilt wird, dass der Bildungsnachweis mit der deutschen Hochschulreife gleichgestellt ist und eine direkte Berechtigung für die Aufnahme eines Fachstudiums an einer deutschen Hochschule vermittelt, können Sie sich form- und fristgerecht für ein Fachstudium bewerben.

Wenn aus dem Bescheid des Regierungspräsidiums ersichtlich ist, dass der Bildungsnachweis mit der deutschen Hochschulreife nur bedingt gleichgestellt ist und eine Anerkennungsprüfung in Form einer Feststellungsprüfung abzulegen ist, können Sie sich zur Vorbereitung der Feststellungsprüfung für den Besuch des Studienkollegs bewerben. Die erfolgreich abgelegte Feststellungsprüfung vermittelt in Verbindung mit dem ausländischen Vorbildungsnachweis die fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung für die Aufnahme des Fachstudiums an einer deutschen Hochschule. Voraussetzung für die Teilnahme an der Feststellungsprüfung ist die schriftliche Genehmigung des Regierungspräsidiums Stuttgart. Mit der Genehmigung verweist das Regierungspräsidium zum Ablegen der Feststellungsprüfung an das Studienkolleg Heidelberg oder das Studienkolleg Karlsruhe als Prüfungsorte weiter.

Studienkolleg der Universität Heidelberg

Im Studienkolleg werden Studierende auf die Feststellungsprüfung vorbereitet. Das Studienkolleg der Universität Heidelberg bietet zweisemestrige, fachgruppenspezifische Kurse zur Vorbereitung auf die Feststellungsprüfung für ein Studium an Universitäten an.
Im Bundesland Baden-Württemberg, zu dem auch Heidelberg gehört, erfolgt eine Bewerbung für die Vorbereitungskurse auf die Feststellungsprüfung nicht bei dem Studienkolleg selbst, sondern an der baden-württembergischen Hochschule, an der das anschließende Fachstudium durchgeführt werden soll. 
Studienbewerber*innen, die für das Studienkolleg Heidelberg zugelassen wurden, müssen an einer Aufnahmeprüfung (Deutschprüfung) teilnehmen. Das Ergebnis entscheidet über die Aufnahme am Studienkolleg. Eine Befreiung von der Aufnahmeprüfung für das Studienkolleg an der Universität Heidelberg ist nicht möglich.
Die im Folgenden dargestellten Informationen zum Bewerbungsverfahren richten sich an Studieninteressierte, die die Aufnahme in das Studienkolleg beantragen und das anschließende Fachstudium nach bestandener Feststellungsprüfung an der Universität Heidelberg durchführen möchten.

Bewerbung für die Kurse am Studienkolleg

Einen Überblick über die an der Universität Heidelberg angebotenen grundständigen Studienfächern mit Abschlussziel Bachelor oder Staatsexamen finden Sie auf der Internetseite „Alle Studienfächer“. Bewerber*innen für das Studienkolleg beantragen die Aufnahme in den Studienkollegkurs, der dem gewünschten Studienfach zugeordnet ist. Eine Zuordnung der Studienkollegkurse zu den jeweiligen Studienfächern entnehmen Sie bitte der entsprechenden Übersicht. Weiterführende Informationen finden Sie in dem Informationsblatt „Bewerbung zum Studienkolleg“.

Die Bewerbung für den gewünschten Studienkollegkurs erfolgt über das Onlineportal heiCO innerhalb der folgenden Bewerbungszeiträume:

  • 01. Mai bis 30. Juni  für das folgende Wintersemester
  • 01. November bis 15. Dezember für das folgende Sommersemester

Die Bewerbung erfordert eine Registrierung auf der Onlineplattform sowie den Upload aller nötigen Unterlagen. Bewerbungsunterlagen, die nach Ablauf der Bewerbungsfrist bei der Universität Heidelberg eingehen, können im Auswahl- und Zulassungsverfahren nicht berücksichtigt werden.
 

Ergänzungsprüfung am Studienkolleg

Studienbewerber*innen, die nach bestandener Feststellungsprüfung ein Studium in einem Studiengang aufnehmen möchten, zu dem die abgelegte Feststellungsprüfung nicht berechtigt, können unter Umständen zu einer sogenannten Ergänzungsprüfung zugelassen werden.