Gasthörer*innen

Wer Interesse hat an Vorlesungen der Universität Heidelberg teilzunehmen, ohne dabei als ordentlicher Studierender eingeschrieben zu sein, kann sich als Gasthörer*in anmelden. Dabei besteht die Möglichkeit, Vorlesungen verschiedenster Fachrichtungen zu besuchen. 

Anmeldung

Um sich als Gasthörer*in anzumelden, bedarf es keiner besonderen Qualifikation. Ein besonderer Schulabschluss ist nicht erforderlich (s. Landeshochschulgesetz § 64).

Die Anmeldeformulare stehen online zur Verfügung und sollten nur in Ausnahmefällen schriftlich angefordert werden (während der Anmeldefrist unter der Telefonnummer 06221/54 54 54).

Im Rahmen einer erstmaligen Anmeldung als Gasthörer*in (ohne bereits bestehende Uni-ID der Universität Heidelberg) bitten wir Sie, sich auf der heiCO-Plattform der Universität Heidelberg zu registrieren. Bitte beachten Sie, dass Sie sich lediglich registrieren und nicht bewerben. Wenn Sie bereits eine Matrikelnummer haben, entfällt die Registrierung – in diesem Fall reichen Sie bitte nur die erforderlichen Formulare ein.

Die ausgefüllten Gasthörerunterlagen schicken Sie bitte an folgende Adresse:

Universität Heidelberg
Abt. 2.1 Studierendenadministration
Seminarstraße 2
69117 Heidelberg 

Bitte beachten: Der Hörerschein für Gasthörer*innen wird ab sofort nur noch in Briefform ausgestellt.

Anmeldefrist

Die Anmeldung für das Sommersemester sollte zwischen dem 01. März  und dem 30. April und für das Wintersemester zwischen dem 01. August und dem 31. Oktober  erfolgen.

INFORMATIONEN ZUR VERANSTALTUNGSWAHL

Bitte beachten Sie, dass Sie als Gasthörer*in nur an Lehrveranstaltungen teilnehmen dürfen, sofern ausreichende Kapazität vorhanden ist.

Gasthörer*innen werden zu Prüfungen nicht zugelassen. Im Gasthörerstudium erbrachte Studienleistungen werden im Rahmen eines Studiengangs nicht anerkannt. 

Weitere Informationen

Benötigte Unterlagen

Zur Anmeldung als Gasthörer*in sind einige Unterlagen an die Studierendenadministration zu senden.

Gebühren für Gasthörer*innen

Für Gasthörer*innen fallen besondere Gebühren an, die sich nach der Anzahl der belegten Semesterwochenstunden richten. 

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