Gebühren für Gasthörer*innen

Für die Teilnahme an Lehrveranstaltungen als Gasthörer*in erhebt die Universität Heidelberg Gebühren.

Höhe der Gebühren

Die Gasthörergebühren werden gemäß § 17 Landeshochschulgebührengesetz und der Gasthörergebührensatzung der Universität Heidelberg erhoben. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Anzahl der belegten Semesterwochenstunden (SWS).

  • 1 bis 4 SWS: 51,- €
  • 5 bis 6 SWS: 76,- €
  • 7 bis 10 SWS: 102,- €

Es können maximal 10 Semesterwochenstunden belegt werden.

In besonderen Ausnahmefällen (Bürgergeld-Empfänger*innen) kann die Gebühr auf Antrag mit einem entsprechenden Nachweis ermäßigt werden

Von der Gebühr für die Ausstellung des Benutzungsausweises der Universitätsbibliothek sind Gasthörer*innen befreit, wenn Sie bei der Anmeldung in der UB einen aktuellen Hörerschein für Gasthörer*innen vorlegen.

Zahlung der Gebühren

Sie erhalten eine Rechnung über die Gasthörergebühr. Bitte überweisen Sie den dort angegebenen Betrag auf das dort angegebene Konto der Universität Heidelberg. Die Anmeldung als Gasthörer*in erfolgt erst nach Eingang der Gebühr. 

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