Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) DSH-Ergebnisse

Ergebnisse der schriftlichen Prüfung

Die DSH besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Nur wenn Sie den schriftlichen Teil am Montag, 31.03.2025 bestanden haben, dürfen Sie an der mündlichen Prüfung am Donnerstag, 03.04.2025 teilnehmen.

Das Ergebnis wird unter Ihrer Prüfungsnummer (XXX) veröffentlicht. Diese finden Sie auf dem Aufkleber, den Sie bei der Prüfung erhalten haben.

 

Bekanntgabe des genauen Termins der mündlichen Prüfung (bei bestandener schriftlicher Prüfung)

Internet:        Donnerstag, 03.04.2025, ab ca. 10 Uhr

Telefonisch: Donnerstag, 03.04.2025,  10 - 11 Uhr

                      06221/54 59 49 (ISZ) oder 06221/54 12724 (DIB)  

Mündliche Prüfung

Die Mündliche Prüfung findet am Donnerstag, 03.04.2025 ab 14 Uhr statt. 

Bitte Pass und Zulassungsbescheid mitbringen!

Ort

Internationales Studienzentrum
Max-Weber-Haus
Ziegelhäuser Landstr. 17
69120 Heidelberg

Gesamtergebnis der DSH nach der mündlichen Prüfung

Die Gesamtergebnisse finden Sie hier am Donnerstag, 03.04.2025, ab ca. 17.30 Uhr.

Die Gesamtergebnisse können auch telefonisch erfragt werden:       

Telefonisch

Freitag, 04.04.2025, 9 - 10 Uhr  

06221/54 59 49 (ISZ) oder 06221/54 12724 (DIB) 

 

Die DSH kann auf verschiedenen Stufen bestanden werden, aber Sie können nicht mit jeder Stufe das Studium beginnen! Beachten Sie deshalb unbedingt die folgende Erklärung zu den Ergebnissen:

„nicht bestanden“

Sie haben die DSH nicht bestanden und damit sind Ihre Deutschkenntnisse nicht ausreichend, um mit dem Studium zu beginnen.

„DSH-1“

Sie haben die DSH auf der Stufe 1 bestanden. Damit sind Ihre Deutschkenntnisse nicht ausreichend, um mit dem Studium zu beginnen.

„DSH-2“

Sie haben die DSH auf der Stufe 2 bestanden. Grundsätzlich ist damit ein Studienbeginn möglich, außer in folgenden Studiengängen:

  • Bachelor- und Masterstudiengang „Germanistik im Kulturvergleich“ (DSH-2 erhöhtes Niveau erforderlich)
    Studienbeginn ist nur dann möglich, wenn sowohl in der schriftlichen als auch in der mündlichen Prüfung mind. 78% erreicht wurden.
  • Masterstudiengang „Deutsch als Fremdsprache/Deutsch als Zweitsprache“ (DSH-2 erhöhtes Niveau erforderlich)
    Studienbeginn ist nur dann möglich, wenn sowohl in der schriftlichen als auch in der mündlichen Prüfung mind. 78% erreicht wurden.

Studienbeginn nicht möglich für:

  • Bachelorstudiengang „Psychologie“*(DSH-3 erforderlich)
  • Masterstudiengang „Konferenzdolmetschen“ (DSH-3 erforderlich)
  • LL.M. (Magister Legum) im deutschen und europäischen Recht (DSH-3 erforderlich)
  • Masterstudiengang „Germanistik“ (DSH-3 mit 87% erforderlich)
  • Staatsexamen „Medizin“* (DSH 3 erforderlich)
  • Staatsexamen „Zahnmedizin“* (DSH-3 erforderlich)
  • Staatsexamen „Pharmazie“* (DSH-3 erforderlich)
  • Staatsexamen „Rechtswissenschaft“* (DSH-3 erforderlich)
    *(Bewerbungsverfahren für Nicht-EU/-EWR-Staatsangehörige mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung

„DSH-3“

Sie haben die DSH auf der Stufe 3 bestanden. Grundsätzlich ist damit ein Studienbeginn möglich, außer in folgendem Studiengang:

  • Masterstudiengang „Germanistik“
    Der Studienbeginn ist nur dann möglich, wenn sowohl in der schriftlichen als auch in der mündlichen Prüfung mind. 87% erreicht wurden.

Wie geht es weiter?

Bestanden

Wenn Sie die geforderte Stufe für den angestrebten Studiengang erreicht haben, können Sie mit dem Studium beginnen. Das bedeutet, Sie können sich im Dezernat Studium und Lehre immatrikulieren.

Zeugnisse über die bestandene DSH-Prüfung können am Dienstag, 8. April 2025 zwischen 11 Uhr und 12 Uhr im Sekretariat des Max-Weber Hauses abgeholt werden. 

Die Orientierungstage des Dezernats Internationale Beziehungen, zu denen Sie herzlich eingeladen sind, finden vom 7. - 9. April 2025 statt.

Vorlesungsbeginn: Montag, 14. April 2025

Nicht Bestanden

Wenn Sie die geforderte Stufe für den angestrebten Studiengang nicht erreicht haben, können Sie sich nicht für den Studiengang immatrikulieren. Sie müssen sich im nächsten Semester erneut form- und fristgerecht bewerben.

Beim Internationalen Studienzentrum der Universität Heidelberg können Sie sich erkundigen, ob es Restplätze für einen kostenpflichtigen Deutschkurs gibt. Bitte wenden Sie sich an das Sekretariat des ISZ (sekretariat@isz.uni-heidelberg.de)

 

 

Neue Seite: DSH-Ergebnisse