Master of Education Zulassungsbedingungen
Profillinie Lehramt Gymnasium
Allgemeine Voraussetzung für den Zugang zu den universitären Teilstudiengängen im Master of Education (M. Ed.) Profillinie „Lehramt Gymnasium“ ist neben den allgemeinen Voraussetzungen der Zulassungs- und Immatrikulationsordnung der Universität Heidelberg:
- der Nachweis des Abschlusses des Bachelorstudiums in zwei lehramtsrelevanten Fächern (jeweils 50%-Bachelor)
- der Nachweis dass das Studium in dem lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang neben den beiden Fachwissenschaften auch Studienanteile der jeweiligen Fachdidaktiken, Bildungswissenschaften sowie schulpraktische Studien umfasst.
Der Allgemeine Teil der Zulassungssatzung für die Profillinie Lehramt Gymnasium regelt die fachübergreifenden Aspekte, die besonderen Teile der Zulassungssatzungen definieren die fachspezifischen Voraussetzungen.
Bitte beachten Sie: Die Zulassungssatzungen (der allgemeine Teil sowie einige der Besonderen Teile für die Teilstudiengänge) wurden zum Wintersemester 2021/22 überarbeitet. Sie finden die Änderungen der Satzungen in den rechts verlinkten Mitteilungen des Rektorats „Änderungen der Zulassungssatzungen der Kombinationsstudiengänge im M.Ed. - September 2021“. Die Lesefassungen der neuen Satzungen befinden sich derzeit noch in Entwicklung; bei Fragen zum Bewerbungsprozess wenden Sie sich bitte frühzeitig an die Zentrale Studienberatung und/oder die zuständigen Fachstudienberater:innen.
Sollten Sie Fragen zu den fächerspezifischen Zugangs- und Zulassungsbedingungen haben, wenden Sie sich bitte an die Fachstudienberatung der Sie interessierenden Teilstudiengänge.
Die Fachstudienberatung zu den bildungswissenschaftlichen Anteilen im Master of Education erfolgt durch das Institut für Bildungswissenschaft (IBW). Fachstudienberaterinnen sind: Frau Prof. Dr. Monika Buhl, Frau Prof. Dr. Silke Hertel und Frau Prof. Dr. Anne Sliwka.
- Allgemeiner Teil der Zulassungssatzung
- Satzung der Ausnahmegenehmigung für den Zugang zum Master of Education in den Mangelfächern Physik und Informatik für das Lehramt Gymnasium
- Änderungen der Zulassungssatzungen der Kombinationsstudiengänge im M.Ed. - September 2021
- Änderungen der Zulassungssatzungen und Prüfungsordnungen der Erweiterungsfachstudiengänge - September 2021
Teilstudiengänge
Auf den einzelnen Fachseiten zur Darstellung der Teilstudiengänge finden Sie alle Informationen über die fachspezifischen Voraussetzungen für die Zulassung zum Masterstudiengang, den jeweiligen fachspezifischen Besonderen Teil der Prüfungsordnung, die fachspezifischen Teile der Modulhandbücher sowie die Kontaktdaten der Fachstudienberatung.
Ausnahmeregelung für die M.Ed.-Teilstudiengänge Physik und Informatik
Ausschließlich für die M.Ed.-Teilstudiengänge Physik und Informatik gibt es zunächst befristet bis zum Sommersemester 2024 eine Ausnahmegenehmigung. Demnach ist eine Bewerbung für den M.Ed. auch für Absolventen eines Bachelors der Fachrichtung Informatik oder Physik ohne lehramtsbezogene Elemente und möglicherweise bereits vorhandener Studienanteile in einem geeigneten Zweitfach (i.d.R. Mathematik oder Physik) möglich.
Voraussetzung ist, dass fehlende Studienleistungen eines entsprechenden lehramtsbezogenen Bachelorstudiengangs im Fach Informatik oder Physik und dem gewählten Zweitfach bis zur Anmeldung der Masterarbeit im M.Ed. nachgeholt worden sind.
Mit Abschluss des Masterstudiengangs sind dieselben Studieninhalte wie im konsekutiven Lehramtsstudienmodell (Profillinie "Lehramt Gymnasium") aufzuweisen. Dies setzt auch das Studium eines Zweitfaches (i.d.R. Mathematik oder Physik) voraus.
Zusätzlich zu den regulären Bewerbungsunterlagen muss zudem der Nachweis über ein Gespräch bei der Fachstudienberatung beider M.Ed.-Teilstudiengänge erfolgen.