Schulpraxissmester AUSFÜHRLICHE INFORMATIONEN ZUM SPS

Ziel des SPS

Das Schulpraxissemester (SPS) umfasst eine 12-wöchige Schulphase sowie Begleitveranstaltungen am zuständigen Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte (SAF). Im SPS sollen Sie für Ihr künftiges Berufsfeld qualifiziert werden. Dies wird durch Ihre Tätigkeit an einer Ausbildungsschule bei gleichzeitiger enger Begleitung durch das zuständige Seminar erreicht. Sie lernen somit das gesamte Tätigkeitsfeld einer Lehrperson unter professioneller Begleitung vor Ort und im Seminar kennen.

Einbettung in Studienstruktur

Das Schulpraxissemester wird inhaltlich durch das bildungswissenschaftliche Modul 2 (Pädagogische Psychologie/Personale Kompetenzen) vorbereitet. Sie sollten dieses Modul vor dem Wintersemester, in dem Sie das SPS machen, belegen und abschließen.

Als Teil des Schulpraxissemesters werden Sie verpflichtende Begleitveranstaltungen des Seminars für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte (SAF) besuchen. Das SPS wird zudem durch das bildungswissenschaftliche Modul 3 „Forschung in Schule und Unterricht“ und weitere fachdidaktische Lehrveranstaltungen Ihrer Studienfächer gerahmt. Diese rahmenden Lehrveranstaltungen können noch vor (das heißt in der vorlesungsfreien Zeit!) oder nach dem SPS im Januar oder Februar bzw. in den Herbstferien oder an einem Wochenende während der Schulphase liegen. Bitte informieren Sie sich frühzeitig an ihren jeweiligen Fachinstituten wann diese Veranstaltungen stattfinden.

Wo kann ich das SPS absolvieren?

Sie können das SPS an einem allgemeinbildenden Gymnasium, einer beruflichen Schule oder an einer Gemeinschaftsschule (mit einer gymnasialen Oberstufe) in Baden-Württemberg erbringen. Bitte beachten Sie, dass Sie das SPS nicht an der Schule machen dürfen, an der Sie Ihr Abitur gemacht haben, oder die von nahen Verwandten besucht wird.

Links

SPS im Ausland

Ihr SPS können Sie in Teilen auch im Ausland absolvieren. Achten Sie bei der Planung auf günstige Zeitfenster und  Anrechnungsmöglichkeiten.

Anmeldung zum SPS

Die Anmeldung zum SPS findet über ein zentrales Onlineportal des Kultusministeriums statt.

Für die Anmeldung zum SPS müssen Sie an der Universität Heidelberg eingeschrieben sein. Sie erhalten vom Prüfungsamt der HSE  eine Zugangsberechtigung zur Anmeldung im Portal. Diese wird jeweils Anfang bis Mitte Mai verschickt. Sie können dann im Online-Portal bis Ende Mai maximal fünf Schulen angeben, die Sie präferieren (siehe 3.). Diese können in ganz Baden-Württemberg liegen; Sie sind nicht auf den Einzugsbereich des SAF Heidelberg beschränkt, jedoch sind die rahmenden Lehrveranstaltungen der Universität organisatorisch und inhaltlich mit dem SAF Heidelberg abgestimmt. Dies sollten Sie bei der Angabe Ihrer Wunschschulen beachten. Nach Ende der Anmeldephase wird Ihnen eine Schule zugewiesen (in den meisten Fällen wird dies eine der von Ihnen genannten fünf Schulen sein).

Hinweis: Die Anmeldung erfolgt ausschließlich online. Eine persönliche Suche und eine direkte Bewerbung an Ihrer präferierten Schule ist nicht möglich.

Was mache ich eigentlich im SPS?

Bitte beachten Sie: Das SPS ist ein Vollzeitpraktikum, bei dem Sie ungefähr 25 Stunden pro Woche an der Schule verbringen! Während des SPS nehmen Sie an insgesamt mindestens 120 Unterrichtstunden an Ihrer Ausbildungsschule teil, das sind ca. zehn Unterrichtsstunden pro Woche. 30 Unterrichtstunden oder Teile davon geben Sie dabei selbst. Des Weiteren nehmen Sie an Schul- und Klassenkonferenzen, außerschulischen Veranstaltungen und Ausbildungssitzungen teil.

Die verpflichtenden Begleitveranstaltungen des SAF gliedern sich in zwei Bereiche: 32 Stunden der Begleitung behandeln Themen der Pädagogik/Pädagogischen Psychologie; weitere 32 Stunden vermitteln fachdidaktische Kenntnisse Ihrer Fächer.

Am SAF Heidelberg finden die Begleitveranstaltungen während des SPS nachmittags statt. Sie beginnen mit einer zweitägigen Blockveranstaltung, die immer an den letzten beiden Tagen der Sommerferien am SAF stattfinden (Termin für die verpflichtende Blockveranstaltung des SAF im Wintersemester 2020/21 ist der 10. und 11. September 2020). Ansprechpartner hierfür ist Herr Prof. Jörg Rademacher.

Erfolgreicher Abschluss

Das erfolgreiche Bestehen des SPS wird Ihnen durch Ihre Ausbildungsschule im Einvernehmen mit dem SAF bescheinigt. An der Universität werden Ihnen nach Bestehen 16 Leistungspunkte verbucht. Die hierfür notwendige Kommunikation erfolgt direkt zwischen SAF/Schulen und dem Prüfungsamt der HSE, das die Verbuchung vornimmt. Die Schulleitung bescheinigt Ihr Bestehen aufgrund folgender Kriterien:

1. Didaktisch-methodische Kompetenzen: Fähigkeit zur Strukturierung, Methodenbewusstsein, Reflexionsfähigkeit, fachliches Interesse,

2. Personale Kompetenzen: Haltung und Auftreten, Sprache und Kommunikationsfähigkeit, Ausgeglichenheit und Belastbarkeit, Empathiefähigkeit und erzieherisches Wirken.

Sie müssen das SPS erfolgreich bestehen, um im Anschluss an den Master of Education eine Zulassung zum Vorbereitungsdienst/Referendariat zu erhalten. Bitte bewahren Sie den Nachweis über das Bestehen des SPS, den Sie von der Schule erhalten, unbedingt auf. Das SPS wird nicht benotet.

Sollten Sie das SPS nicht bestehen, können Sie es einmal an einer anderen Schule wiederholen.

Verschiedenes

  • Das SPS wird nicht vergütet. Es gibt keinen Anspruch auf Fahrtkostenersatz
  • Während des SPS sind Sie weiterhin eingeschrieben. Das SPS ist kein Anerkennungsgrund für ein Urlaubssemester.
  • Sie sind nach §2 Sozialgesetzbuch IV gesetzlich unfallversichert.
  • Ihre Präsenz an der Schule und die Teilnahme an den begleitenden Seminarveranstaltungen sind verpflichtend. Schon bei einmaligem unentschuldigtem Fehlen wird keine Bestehensbescheinigung ausgestellt. Näheres dazu finden Sie in Anlage 2 der Handreichung des Kultusministeriums.