Lehrer werden Staatsexamensstudiengänge (auslaufend)

Gymnasiallehrerprüfungsordnung I von 2009 (GymPO I)

Die Gymnasiallehrerprüfungsordnung I (GymPO I) von 2009 ist am 31.07.2015 außer Kraft getreten.

Für Studierende, die vor dem 01.08.2015 in einem Lehramtsstudiengang an der Universität Heidelberg eingeschrieben waren, gelten seit dem Wintersemester 2015/ 2016 die Übergangsregelungen.

Ihre Lehramtsausbildung besteht aus zwei Phasen:

  1. der universitären Phase, in der Sie wissenschaftliches Arbeiten lernen und in die Tiefen der von Ihnen gewählten Fächer vordringen werden;
  2. dem Vorbereitungsdienst am Staatl. Seminar für Didaktik und Lehrerbildung (Gymnasien), der Sie auf Ihre Tätigkeit an der Schule vorbereitet und wissenschaftliche Inhalte der Universität mit der unterrichtlichen Praxis verknüpft.

Beide Phasen haben ihre rechtlichen Grundlagen:

  • Da das wissenschaftliche Studium an der Universität bzw. das Studium der Bildenden Kunst (an den Kunstakademien des Landes Baden-Württemberg) oder der Musik (an den Musikhochschulen des Landes Baden-Württemberg) mit der Ersten Staatsprüfung abschließt, werden die Voraussetzungen für eine Zulassung zu dieser Staatsprüfung in der Gymnasiallehrerprüfungsordnung (GymPO I) festgelegt. Für die inhaltliche Füllung dieses Rahmens ist die Universität zuständig, die das Lehramtsstudium durch akademische Prüfungen (Orientierungsprüfung, Zwischenprüfung) strukturiert.

Auch für den 18-monatigen Vorbereitungsdienst (Referendariat) im Anschluss an das Studium an der Universität gibt es eine Rahmenordnung, die so genannte "Verordnung des Kultusministeriums über den Vorbereitungsdienst und die Zweite Staatsprüfung für die Laufbahn des höheren Schuldienstes an Gymnasien (APrOGymn)". Diese APrOGymn regelt den Ablauf des Vorbereitungsdienstes, der mit der Zweiten Staatsprüfung abschließt.

Links

Schulpraxissemester (GymPO I 2009)

Das Schulpraxissemester dient der Berufsorientierung und stärkt den Bezug zur Schulpraxis.

Erste Staatsprüfung (GymPO I 2009)

Voraussetzung für das Referendariat ist das erste Staatsexamen.

Erweiterungsprüfung

Wer ein drittes Fach unterrichten möchte, muss die Erweiterungsprüfung ablegen.

Links

Zusatz-/Querschnittsqualifikationen

Fächerübergreifend fit werden für den Schulalltag – mit den extracurricularen Qualifikationsangeboten zu Informations- und Medienkompetenz, Mehrsprachigkeit im Fachunterricht/DaZ, Ethischen Herausforderungen, China-Kompetenz, Nachhaltigkeit und Kultureller Bildung.

Wissenschaftliche Prüfungsordnung (WPO) von 2001

Die "alte" Staatsexamensprüfungsordnung (WPO 2001) ist seit 2010 außer Kraft getreten. Wissenschaftliche Prüfungen unter den Bedingungen der WPO können nicht mehr abgelegt werden. Ein Wechsel in den derzeit auslaufenden Staatsexamensstudiengang nach GymPO I 2009 ist unter bestimmten Bedingungen noch möglich.