Sozialbeitrag für das Studierendenwerk
Der Sozialbeitrag ist ein verpflichtender Beitrag für das Studierendenwerk, der bei der Immatrikulation und der Rückmeldung zu entrichten ist.
Mit dem Sozialbeitrag werden die Leistungen des Studierendenwerks (Mensa, Cafeteria, Wohnheime, Psychotherapeutische Beratungsstelle (PBS) etc. ) solidarisch mitfinanziert. Gegebenenfalls besteht die Möglichkeit sich von der Zahlung des Sozialbeitrags befreien zu lassen. In manchen Fällen ist es auch möglich sich den Sozialbeitrag per Antrag zurückerstatten zu lassen.