Studienorganisation Exmatrikulation

Die Exmatrikulation beendet die Mitgliedschaft an der Universität. Die Exmatrikulation kann ab Rückmeldefrist des laufenden Semesters bis Ende der Immatrikulationsfrist des kommenden Semesters vorgenommen werden oder per Datum. Eine rückwirkende Exmatrikulation ist jedoch nicht möglich. Der Antrag auf Exmatrikulation (erhältlich in der Studierendenadministration, in der Universitätsbibliothek und im Internet) muss in jedem Fall einen Entlastungsvermerk der Universitätsbibliothek und/oder anderer Institutsbibliotheken enthalten. Damit wird nachgewiesen, dass keine Gebühren oder Bücher ausstehen.

Gründe für die Exmatrikulation können sein:

  • Erfolgreich abgeschlossenes Examen

  • Wechsel an eine andere Hochschule

  • Studienunterbrechung, Studienabbruch

Wenn der Exmatrikulationsantrag mit allen erforderlichen Unterlagen vollständig eingereicht wird, kann bei persönlichem Erscheinen bei der Studierendenadministration die Exmatrikulationsbescheinigung sofort ausgehändigt werden. Der Antrag kann auch schriftlich gestellt werden (Studierendenadministration, Universität Heidelberg, Seminarstr. 2, 69117 Heidelberg); neben den erforderlichen Unterlagen muss in dem Fall ein ausreichend frankierter und adressierter Standardbriefumschlag beigelegt werden. Die Studierendenadministration sendet die Exmatrikulationsbescheinigung zu.