Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen

Rechtlicher Hintergrund

Das „Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag“ (Selbstbestimmungsgesetz, SBGG) ersetzt ab dem 01. November 2024 das „Gesetz über die Änderung der Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit in besonderen Fällen“ (Transsexuellengesetz, TSG) aus dem Jahr 1980. Das SBGG soll die Selbstbestimmung der betroffenen Person in Bezug auf die Geschlechtszuordnung und die Vornamenswahl stärken und ermöglicht es nun, dass Menschen ihren Geschlechtseintrag und ihre Vornamen per Erklärung gegenüber dem Standesamt, ohne der Einschätzung dritter Personen, ändern lassen können.

Auf Grundlage dieser Änderung kann ebenfalls die Angleichung der Eintragungen innerhalb der Universitätsverwaltung vollzogen werden.

Verwaltungsverfahren an der Universität Heidelberg

Trans*Studierende, die mit dem neuen Namen und angeglichenem Geschlecht im Campus-Management-System heiCO der Universität registriert werden möchten, um entsprechend angesprochen und angeschrieben zu werden, können einen formlosen Antrag per E-Mail bei der Studierendenadministration stellen.

Für die Eintragung von geänderten Vornamen und geändertem Geschlecht in heiCO werden folgende Unterlagen in Kopie bzw. als Scan benötigt:

  • die Beurkundung des Standesamts der Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen,
  • oder der neue Personalausweis,
  • oder der neue Reisepass,
  • oder ein dgti-Ergänzungsausweis mit den entsprechenden Angaben.

Die Änderungen werden bei Vorliegen der Unterlagen sofort vollzogen.

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