Namensänderung für trans*Studierende

Rechtliche Situation

Möchten trans*Studierende ihren bürgerlichen Vornamen offiziell wechseln, ist dafür ein gerichtliches Verfahren nach dem Transsexuellengesetz (TSG) erforderlich. Das TSG enthält spezifische Voraussetzungen für einen amtlichen Vornamenswechsel.

Weniger eindeutig ist die Frage, inwiefern eine Hochschule den neu gewählten, aber nicht nach dem TSG-Verfahren amtlich gewechselten Vornamen von trans*Studierenden in zulässiger Weise verwenden kann.

Für interne Angelegenheiten kann die Hochschule ohne rechtliche Bedenken den selbst gewählten Namen einer trans*Person anstelle des amtlichen Vornamens verwenden. Hierzu zählen alle Angelegenheiten, die innerhalb der Hochschule bleiben und keine Außenwirkung entfalten sollen, etwa die Anrede in E-Mails, die Immatrikulation oder Führung von Hochschulunterlagen.

Die Verwendung des neuen Vornamens ist z.B. in Bescheinigungen, die Außenwirkungen entfalten nicht eindeutig geregelt, aber auch nicht unzulässig.

Denn werden Hochschulbescheinigungen in den Rechtsverkehr gebracht, kommt es nicht unmittelbar auf den Vornamen oder eine Geschlechtszugehörigkeit, sondern auf die Identifizierung der Person an. Entscheidend ist demnach, dass die Identität des/der Namensträgers/in zweifelsfrei feststeht. Die allgemeine Feststellung der Identität einer Person kann etwa durch eine Legitimationsprüfung erfolgen. Dies geschieht anhand von Legitimationspapieren, auf denen der gesetzlich geführte Name anzugeben ist. Geeignete Legitimationspapiere sind etwa der Personalausweis, der Reisepass oder auch der elektronische Aufenthaltstitel.

Für die „Zusammenführung“ der Dokumente (Bescheinigung und Legitimationspapier) empfiehlt es sich einen Ergänzungsausweis der dgti zu beantragen.

 

Verwaltungsverfahren an der Universität Heidelberg

Die trans*Studierenden, die den Wunsch haben mit dem neuen Namen und dem anderen Geschlecht in der (allgemeinen) Datenbank der Universität registriert zu werden, um entsprechend angesprochen und angeschrieben zu werden, können einen formlosen Antrag stellen.

Dem Antrag/Schreiben sollte ein Nachweis (z.B. Ergänzungsausweis der dgti, Bescheinigung eines/einer Arztes/Ärztin oder Psychologen/ einer Psychologin) beigefügt werden oder in einem persönlichen vertraulichen Gespräch die Situation geschildert werden.

Die Namensänderung wird sofort vollzogen und die Studierenden werden gebeten vor Ihrem Studienabschluss, der die Ausfertigung eines Zeugnisses und weiterer Dokumente zur Folge hat, die offizielle Namensänderung vorzulegen.

Im Falle, dass eine rechtliche Namensänderung (per Gerichtsbeschluss) bis zum Abschluss des Studiums nicht erfolgt ist, sollen die Studierenden mit der Studierendenadministration Kontakt aufnehmen.