Transfer FAQ

Allgemeines

Welche Rolle spielt der Wissens- und Technologietransfer an der Universität Heidelberg?

Die Universität Heidelberg steht seit 1386 für die erfolgreiche Verbindung von Forschung und Lehre. Die zwei Bereiche greifen ineinander und bilden die Basis des akademischen Arbeitens. Der Wissens- und Technologietransfer – oder auch die „Third Mission“ – wird nun stetig so auf- und ausgebaut, dass er in der Universität fest verankert ist. Im Sinne der Comprehensive Research University deckt die Universität in diesem Bereich die ganze Bandbreite vom Management geistigen Eigentums bis hin zu den vielen Teilaspekten der Wissenschaftskommunikation ab.

Welche Einrichtungen gibt es, die den Transfer unterstützen und fördern?

Mit dem Prorektorat für Innovation und Transfer und der Etablierung der universitären Transferagentur hei_INNOVATION wurden nachhaltige Strukturen im Bereich des Wissens- und Technologietransfers aufgebaut. Außerdem wurde als neue Einrichtung die ScienceValue Heidelberg GmbH gegründet, die als 100%ige Tochter der Universität als Beratungs- und Verwertungsunternehmen für den akademischen Technologietransfer wirkt. Weiterer Akteur ist die Rektoratsabteilung Kommunikation und Marketing, die sich für den Bereich insbesondere Wissenschaftskommunikation verantwortlich zeichnet. Diese Partner organisieren und fördern gemeinsam den Wissens- und Technologietransfer der Universität Heidelberg.

Ich möchte mein Wissen stärker in die Gesellschaft tragen. An wen kann ich mich wenden?

Wissenschaftskommunikation und Öffentlichkeitsarbeit werden von der Stabstelle für Kommunikation und Marketing unterstützt. Gründungsunterstützung, Wissenstransfer, Weiterbildungen im Bereich Entrepreneurial Skills und das Thema Netzwerke Transfer fallen in den Bereich der Transferagentur hei_INNOVATION. Erfindungsmeldungen, Patentanmeldungen, Verwertungsverträge und Datenmanagement betreut die ScienceValue Heidelberg GmbH.

Transferagentur hei_INNOVATION       ScienceValue Heidelberg GmbH      Kommunikation und Marketing

Wissenstransfer

Wie wird Wissenstransfer an der Universität Heidelberg verstanden?

Der Begriff bezeichnet forschungsbasierte Projekte, die neue Denkweisen und Lösungsansätze für gesellschaftliche Herausforderungen erzeugen möchten. Ein weiteres wichtiges Kriterium ist, dass komplexe Forschungsinhalte so übersetzt werden, dass sie gesellschaftlich angewendet werden können.

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Wie wird der Wissenstransfer unterstützt?

Die hei_INNOVATION unterstützen die Mitglieder der Universität bei Projekten, die die Überführung von Forschungsergebnissen in die Anwendung und Gesellschaft zum Ziel haben. Dort können Fragen zu Transferaspekten in Ausschreibungen oder Förderlinien ebenso diskutiert werden, wie die Frage, ob und wenn ja, welcher, Transferpfad für ein Vorhaben in Frage kommen könnte. Die hei_INNOVATION unterstützt bei der Suche nach geeigneten Kooperationspartnern für Projekte oder bei der Vernetzung mit anderen Wissenschaftlern. Sie berät Wissenschaftler (persönlich oder virtuell) bei der Planung, Organisation und Durchführung von Transfervorhaben, die einen Schwerpunkt auf gesellschaftliche Wirkung setzen.

Wer betreut mich im Bereich der Wissenschaftskommunikation?

Während der Wissenstransfer sich auf Formate fokussiert, die gesellschaftlichen Mehrwert durch forschungsbasierte, anwendungsbezogene, bedarfs- und zielgruppenspezifische Problemlösungsstrategien generieren möchten, unterstützt die Stabsstelle Kommunikation und Marketing all jene Vorhaben, die auf Information, Austausch und Dialog ausgerichtet sind.

Service Kommunikation

Welche Formate bietet die Universität im Bereich der Wissenschafskommunikation an?

Mit unterschiedlichen Veranstaltungs- und Kommunikationsformaten, darunter die Akademische Mittagspause, die Ruperto Carola-Ringvorlesungen oder die ÜberLebensStrategien, die sich an die breite Öffentlichkeit wenden, aber auch Begegnungen von Politik, Kultur oder Wirtschaft mit Wissenschaft strebt die Universität Heidelberg die Verbindung von Forschungsexpertise und Fachwissen mit den unterschiedlichen Zielgruppen an.

alle Formate

Welche Projekte führt die hei_INNOVATION im Bereich des Wissenstransfers durch?

Derzeit wird an der Etablierung einer Expertenplattform (heiEXPERT) gearbeitet, sowie an der Entwicklung eines Social Impact Readiness Index Tool (SIRI), letzteres gemeinsam mit dem Centrum für soziale Investitionen und Innovationen (CSI).

Mit der Expertenplattform wird es allen Mitgliedern der Universität möglich sein, ihre Expertise hochschulintern kompakt darzustellen und zu spezifizieren. Dies schafft nicht nur neue Vernetzungsmöglichkeiten, sondern macht auch thematische und fachliche Überschneidungen einzelner Akteure leichter auffind- und sichtbar.

Das SIRI Tool ermittelt, aufbauend auf dem KTH Innovation Readiness Level Tool®, mögliche Transferpfade, die auf die jeweilige Zielgruppe und Zielsetzung abgestimmt sind. Damit stellt SIRI sowohl eine Transfersystematik als auch ein Transferinstrumentarium zur Verfügung, um Projekte zu evaluieren und passgenau zu betreuen.

Gründungsunterstützung

Welche Unterstützung gibt es an der Universität Heidelberg für Gründungen?

hei_INNOVATION bieten kostenfreie Beratungsangebote an, die über den Prozess der Unternehmensgründung, entsprechende Fördermöglichkeiten, die Validierung von Geschäftsmodellen aber auch über Schutzrechte informieren. Durch ein breites Netzwerk können zusätzlich zahlreiche Expertenbereiche abdecken. Des Weiteren werden Seminare, Workshops und Programme angeboten, in denen Mitglieder der Universität Projekte voranbringen und validieren, aber auch Erfahrungen rund um das Thema Entrepreneurship sammeln können.

Ist die Gründungsberatung kostenlos und vertraulich?

Ja, die Gründungsberatung durch die Transferagentur der Universität ist kostenlos. Alle Daten und Informationen, die geteilt werden, werden streng vertraulich behandelt. Alle Mitarbeiter der hei_INNOVATION sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und dürfen das Besprochene ohne ausdrückliche Erlaubnis nicht an Dritte weitergeben.

Zur Gründungsberatung

Muss ich eine konkrete Gründungsidee haben, um die Gründungsberatung in Anspruch zu nehmen?

Eine grundlegende Unternehmensidee sollte vorhanden sein, allerdings muss sie nicht komplett ausgearbeitet sein; vieles wird nach der Erstberatung gemeinsam mit den Beratern der hei_INNOVATION ausgearbeitet.

Können auch rechtliche Fragen in der Gründungsberatung beantwortet werden?

Nein, im Rahmen der Gründungsberatung findet keine Beratung zu rechtlichen Fragen statt.

Hilft hei_INNOVATION auch bei der Beantragung von Fördermitteln?

Ja, die hei_INNOVATION bieten eine umfangreiche Beratung über aktuelle Förderprojekte sowie weitere Finanzierungsmöglichkeiten. Die Finanzierungsmethode, die man wählt, hängt stark von der persönlichen Situation und den Lebensumständen ab. Jede Finanzierungsart hat ihre Vor- und Nachteile. hei_INNOVATION unterstützt konkret bei der Beantragung von EXIST Förderungen, berät aber auch grundsätzlichen zur Beantragung von Fördermitteln. Je nach Branche wird individuell geprüft werden, welche Förderung für Startups oder Projekte in Frage kommt.

Übersicht Fördermittel

Welche Programme werden als Gründungsunterstütztung angeboten?

Das STARTUP LAB richtet sich an Teams, die sich in der Validierungsphase befinden. In vier Wochen durchlaufen sie im LAB zahlreiche Workshops und erhalten Input zu Themen wie Vertrieb, Marketing, Geschäftsmodellentwicklung oder Pitchen. Darüber hinaus bieten die INNOVATON SCHOOL oder die Seminare, die im Entrepreneurship Zertifikat angeboten werden, je nach Bedarf und Stadium der Gründungsidee ein passendes Angebot, das angehenden Gründer*innen hilft, sich und ihre Idee weiterzuentwickeln.

Zu den Programmen

Wie kann ich mich mit weiteren Gründer*innen oder Startups austauschen und Teammitglieder finden?

Einmal im Monat findet der START UPeritivo by hei_INNOVATION statt, ein Stammtisch, bei dem Teams und Teilnehmende aus den hei_INNOVATION Programmen, Startupbegeisterte, Entrepreneure und Entrepreneurship Enthusiasten sich treffen, um sich auszutauschen und zu netzwerken. Der UPeritivo bieten ebenfalls die Möglichkeit, neue Teammitglieder zu finden. Konkrete Gesuche können beim START UPeritivo gepitcht werden.

START UPeritivo by hei_INNOVATION

Weiterbildung

Wer kann an den Entrepreneurial Skills Kursen teilnehmen?

Zu den Kursen können sich alle Mitglieder der Universität Heidelberg sowie externe Personen anmelden, die sich für die Themen Entrepreneurship, Startups und Innovationen interessieren oder sich im Bereich Entrepreneurial Skills weiterbilden möchten. Wir freuen uns über Teilnehmer:innen aus allen Fachbereichen. 

Entrepreneurial Skills

Sind die Kurse kostenlos?

Die Kurse sind für alle Studierenden der Universität Heidelberg kostenfrei. Wenn Sie angestellte:r Wissenschaftler:in am DKFZ, EMBL, Max-Planck und ZI sind, können Sie aufgrund der ausgehandelten Partnerschaften kostenlos an den Kursen teilnehmen. Studierende der PH Heidelberg haben ebenfalls Zugang zum LSF und sind zur kostenlosen Teilnahme berechtigt. Alle anderen externen Interessenten müssen sich über die Gasthörerregistrierung Zugang zu LSF und Moodle verschaffen. 

Finden die Kurse jedes Semester statt?

Die Basiskurse Entrepreneurship for Beginners 1 und 2 finden jedes Semester statt. Die meisten anderen Kurse finden nur jedes zweite Semester statt. Die Kursübersicht ist im LSF zu finden und wird ständig aktualisiert. 

Muss ich das gesamte Zertifikat absolvieren oder kann ich die Kurse auch einzeln besuchen?

Die Kurse können auch einzeln belegt werden. Nur im Kurs Entrepreneurship for Beginners 2 sind Grundkenntnisse im Bereich Entrepreneurship von Vorteil. Der Kurs Startup Lab kann nur mit einer Geschäftsidee belegt werden.  

Bekomme ich ECTS für die Teilnahme an den Kursen?

Ja, Sie erhalten ECTS für die Teilnahme an den Kursen, sofern Sie die Voraussetzungen erfüllen. In welchem Umfang die ECTS auf Ihren Studiengang angerechnet werden, hängt von Ihrer Fächerwahl ab. In der Regel können sie jedoch auf die übergeordneten Kompetenzen angerechnet werden. Bitte klären Sie dies mit Ihrem zuständigen Prüfungsamt. 

Brauche ich Vorkenntnisse, um an den Kursen teilzunehmen?

Nein, allerdings empfehlen wir, den Kurs Entrepreneurship for Beginners 1 zu besuchen, bevor Sie Entrepreneurship for Beginners 2 beginnen.  

Wer ist mein Hauptansprechpartner?

Amelie Vermeer (amelie.vermeer@uni-heidelberg.de) ist für die konzeptionelle Organisation zuständig. Wenn Sie allgemeine Fragen zum Zertifikat haben, können Sie sich an sie wenden. Wenn Sie Fragen zum Kurs haben, wenden Sie sich bitte an die Kursleitung, die im LSF genannt ist. 

Wie gut müssen meine Englischkenntnisse sein?

Für die Teilnahme an den Kursen ist A2-Niveau ausreichend. Die Kursleiterinnen und Kursleiter sprechen Deutsch, so dass Fragen ggf. auch auf Deutsch geklärt werden können. 

Kooperationen

Wohin kann ich mich bei Interesse an Technologien der Universität wenden?

Bei Interesse an Technologien der Universität Heidelberg wenden Sie sich an die ScienceValue Heidelberg GmbH, die die als 100%ige Tochter der Universität als Beratungs- und Verwertungsunternehmen für den akademischen Technologietransfer wirkt.

ScienceValue Heidelberg GmbH

Wie kann ich mich als Unternehmen oder Institution an Aktivitäten der hei_INNOVATION beteiligen?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, als Einzelperson oder Unternehmen mit der hei_INNOVATION zusammenzuarbeiten – als Mentor oder Impulsgeber zu Themen der Weiterbildungsprogramme, als Sponsor eines Events oder Programms oder als Challenger-Geber,  so dass Teams  in den Programmen an einer individuellen Problemstellung arbeiten können. Kontaktieren Sie uns gerne, falls Sie eine konkrete Vorstellung der Zusammenarbeit haben oder einen Austausch wünschen.

hei_INNOVATION Ansprechpartner

Kann ich meinen Kurs in das Entrepreneurial Skills Zertifikat eingliedern?

Um zu eruieren, ob sie Ihre Kurs in das Entrepreneurial Skills Zertifikat eingliedern können, kontaktieren Sie bitte das hei_INNOVATION Team über lehre@heiinovation.uni-heidelberg.de. Grundsätzlich eigenen sich alle Kurse, die Entrepreneurship- oder Intrapreneurshipkomponenten behandeln.

Erfindungen und Patente

Was ist geistiges Eigentum und was sind Schutzrechte?

Geistiges Eigentum umfasst alle Schöpfungen des menschlichen Intellekts. Diese können rechtlich bindend geschützt werden. Diese Schutzrechte werden durch Patent, Gebrauchsmuster, geheimes Know-how oder auch durch Urheberrecht gesichert und durchsetzbar.

Wie unterscheidet sich eine Entdeckung von einer Erfindung?

Beobachtungen und Beschreibungen aus der Welt der Biologie, Mathematik, Physik oder Chemie sind Entdeckungen. Sie machen somit zugänglich, was in der Natur schon vorhanden ist und bisher lediglich verborgen war. In der Regel kann darauf kein gewerblicher Schutz gewonnen werden. Im Gegensatz dazu liefert die Erfindung eine Lösung für ein technisches Problem. Sie ist zweckgerichtet und kommerziell verwertbar.

Was sind Voraussetzungen für eine erfolgreiche Patentanmeldung?

Drei wesentliche Kriterien müssen dafür erfüllt sein. (1) Die Entwicklung muss neu und darf nicht bekannt oder Stand der Technik sein. (2) Die Erfindung muss kommerziell und gewerblich nutzbar sein. (3) Es muss eine gewisse Erfindungshöhe vorliegen, d.h. für einen Experten darf die Neuerung nicht offensichtlich oder naheliegend sein. Oftmals ist die Erfüllung dieser drei Aspekte nicht ganz eindeutig. Mit Unterstützung von Patentverwertungsagenturen und PatentanwältInnen können wir Erfindungen fachlich kompetent bewerten und eine maßgeschneiderte Patentschrift abfassen.

Wer bewertet die Patentfähigkeit?

Die Neuheit, die Erfindungshöhe und die Verwertungschancen einer Erfindung werden von der ScienceValue Heidelberg (SVH) GmbH bewertet. Sie ist eine 100%ige Tochter der Universität und begleitet die Erfindungen der Universität von der Be- bis zur Verwertung mit ihren erfahrenen und in der Industrie gut vernetzten MitarbeiterInnen.  

zur ScienceValue Heidelberg GmbH

Wer ist Erfinder*in?

Jede Person, die einen schöpferischen Beitrag zur Lösung des erfinderischen Problems geleistet hat, ist MiterfinderIn. In Abgrenzung dazu ist eine zwar notwendige, aber rein mechanische Tätigkeit, die zur Lösung beigetragen hat, kein schöpferischer Beitrag (z.B. Durchführung von Messungen). Auch eine Tätigkeit nach klaren Vorgaben anderer ist nicht schöpferisch (z.B. Auswertung nach bestimmten vorgegebenen Kriterien). Immer wenn eigene Kreativität in die technische Lösung eingeflossen ist, ist eine Erfinderschaft gegeben. Allerdings kann sich bei mehreren ErfinderInnen der Beitrag zur Lösung in der Wertigkeit unterscheiden. Den jeweiligen prozentualen Anteil bestimmen die ErfinderInnen unter sich und geben diese Information auf der Erfindungsmeldung an uns weiter.

Was muss beim Publizieren beachtet werden?

Grundsätzliche Regel – erst die Patentanmeldung, dann die Publikation. Die Erfindung sollte auch nicht als Poster, Abstract, Abschlussarbeit oder Vortrag veröffentlicht sein. Denn durch jegliche Vorveröffentlichung ist Kriterium (1) für eine Patentanmeldung nicht mehr erfüllt, der Neuheitsgedanke. Alles was veröffentlicht ist, wird als Stand der Technik gewertet. Sobald die Anmeldung des Patents erfolgt ist, besteht Schutz und es kann veröffentlicht werden. Allerdings gibt es Lösungen, wenn eine Publikation trotzdem erfolgen muss/soll.

Bei Postern, Abstracts oder Vorträgen kann das Wesentliche der Erfindung nicht gesagt / dargestellt und nur über die Ergebnisse berichtet werden. Hier beraten wir Sie gerne. Bei hochrangigen Publikation ist dieses Vorgehen eher nicht möglich. Hier kommt es dann darauf an, die Prozesse der Publikation mit denen der Patentanmeldung frühzeitig parallel laufen zu lassen. Am Beginn der Arbeiten am Manuskript sollte dann auch eine Erfindungsmeldung ausgefüllt werden. In der Regel dauert das Verfahren von der Bewertung über die Entscheidung bis zur Patentanmeldung 4-6 Monate, sodass sich dies gewöhnlich gut mit dem Publikationsprozess vereinbaren lässt. In eiligen Fällen kann der Prozess der Bewertung Entscheidung und Patentanmeldung auch schneller erfolgen (1-2 Monate), dann aber unter erhöhtem Kostenaufwand für die externen Dienstleister wie z.B. PatentanwältInnen.

Wer trägt die Kosten des Patentverfahrens?

Jegliche Kosten im Patentverfahren– Patentanwalt, Amtsgebühren – trägt die Universität als Ihr Arbeitgeber. Diese liegen für die Erstanmeldung bei ca. 6.000 – 8.000 €. Weitere Kosten entstehen in den Folgejahren: Jahr 1 ca. weitere 6.000 – 8.000 €, Jahr 2 und 3 ca. weitere 12.000 – 15.000 €. Idealerweise werden diese Ausgaben bei Verwertung des Patents (Verkauf, Lizenzvergabe, Ausgründung) kompensiert.

Kann Software patentiert werden?

Grundsätzlich unterliegt Software dem Urheberrecht. Eine Patentierung ist nur in besonderen Fällen möglich und sinnvoll. Dies kann dann der Fall sein, wenn mit der Software z.B. ein technischer Prozess gesteuert wird (Optimierte Datenspeicherung, Bremssteuerung in PKW).

Was ist ein Lizenzvertrag?

Über Lizenzverträge werden Nutzungsrechte eingeräumt. Haben Unternehmen Interesse an Nutzung einer patentierten Technologie oder an urheberrechtlich geschütztem Material der Universität Heidelberg, so wird ein Lizenzvertrag ausgehandelt, der den Umfang der Nutzung durch das Unternehmen und die Gegenleistung dafür definiert. Hier wird z.B. festgehalten, ob es sich um eine exklusive Nutzung handelt und ob und wie viel umsatzbasierte Lizenzzahlungen die Universität erhält.

Wie profitiere ich als Erfinder*in?

Die Universität als Eigentümerin des Patents versucht, eine Verwertung über einen Patentverkauf oder über eine Auslizenzierung der Technologie zu erreichen. Die daraus resultierenden Verwertungseinnahmen werden gemäß gesetzlicher Regelungen (ArbEG) zu 30% an das ErfinderInnen-Team ausbezahlt. Aus den restlichen 70% der Einnahmen geht ein signifikanter Anteil zudem an Ihr Institut und kann für künftige Forschung eingesetzt werden.