Qualitätsentwicklung in Studium & Lehre Q+Ampel-Verfahren nach Variante 2

Die Erreichung der Qualifikationsziele und die Qualität von Studium und Lehre wird im Rahmen von heiQUALITY anhand des Q+Ampel-Verfahrens überprüft. Das Verfahren ist in ein kontinuierliches Monitoring-System eingebettet, in dessen Rahmen die Qualitätssicherung sowie die (Re-)Akkreditierung der Studiengänge stattfinden. Der Zyklus eines Q+Ampel-Verfahrens beträgt im Regelfall acht Jahre.

Weiterentwicklung des Q+Ampel-Verfahrens

Im Rahmen der kontinuierlichen Weiterentwicklung des heiQUALITY-Systems wurde 2019 auch das Q+Ampel-Verfahren überarbeitet. Auf dieser Seite finden sich Informationen zur neuen Variante 2, nach der das Q+Ampel-Verfahren seit dem WiSe 2019/20 im Regelfall durchgeführt wird. Variante 1 des Q+Ampel-Verfahrens, die in der Vergangenheit zum Einsatz kam, wird seit dem WiSe 2019/20 nur bei neu eingerichteten Studiengängen, die in neu geschaffene Strukturen eingebettet sind, durchgeführt.
Q+Ampel-Verfahren nach Variante 1

Akteurinnen und Akteure im Q+Ampel-Verfahren

  • das zu begutachtende Fach als primär verantwortliche Instanz (Vertreter*innen der Professorenschaft, des Mittelbaus und der Studierendenschaft) und Fakultät (QM-Beauftragte*r und ggf. Studiendekan*in),
  • Senatsbeauftragte für Qualitätsentwicklung (SBQE): ein universitätsinternes Gutachter*innen-Team von durch den Senat der Universität gewählten Vertretern und Vertreterinnen der Professorenschaft, des Mittelbaus und der Studierendenschaft,
  • Vertreter*innen des heiQUALITY-Büros zur Begleitung des Verfahrens,
  • das Rektorat als letztverantwortliche Instanz.
     

Ablauf des Q+Ampel-Verfahrens

Das Q+Ampel-Verfahren ist so konzipiert, dass ein geschlossener Regelkreis realisiert ist, der aus einer Klausur- und einer Monitoringphase besteht. Monitoring bezieht sich hierbei einerseits auf die Überwachung und Einhaltung von Fristen und auf die Erfüllung von Auflagen, andererseits auf die eigenverantwortliche Maßnahmenumsetzung durch die Fächer und Fakultäten, unterstützt durch die QM-Beauftragten, das heiQUALITY-Büro sowie weitere Serviceeinrichtungen der Universität.

Der Kern des Q+Ampel-Verfahrens ist die Q+Ampel-Klausur alle acht Jahre: Hier werden anhand von Datenerhebungen und einem Vergleich der Daten im zeitlichen Längsschnitt unter Berücksichtigung der Daten aus dem vorherigen Evaluationsverfahren die Effekte der umgesetzten Maßnahmen bewertet. Spätestens hier wird sichtbar, ob die Maßnahmen gegriffen haben. Waren Maßnahmen nicht (ausreichend) erfolgreich, werden andere Möglichkeiten im Rahmen der Reakkreditierung/Rezertifizierung eruiert und beschlossen. 

Ein weiterer wichtiger Bestandteil des Q+Ampel-Verfahrens ist das Monitoring zwischen zwei Q+Ampel- Klausuren: Nach ca. der Hälfte des Akkreditierungszeitraums werden erneut Daten erhoben und im zeitlichen Längsschnitt mit den Daten aus dem vorherigen Evaluationsverfahren abgeglichen, um erste Effekte der umgesetzten Maßnahmen einschätzen zu können und, wenn erforderlich, um- bzw. nachsteuern zu können.
 

Akteure in Q-Ampel-Verfahren

Das Verfahren ist als kontinuierlicher Qualitätssicherungs- und Qualitätsentwicklungsprozess angelegt. Evaluationseinheit in einem (Re-)Akkreditierungsverfahren (Q+Ampel- Verfahren) ist ein Fach mit den dort verantworteten Studiengängen.

Im ersten Schritt findet die Datenerhebung und -aufbereitung statt, aus denen die Q+Ampel-Dokumentation resultiert. Diese geht im nächsten Schritt an das Fach: Im zuständigen Gremium wird hieraus eine Fachstellungnahme mit den geplanten Maßnahmen erarbeitet. Diese werden dann von einem SBQE-Team analysiert und es wird eine Klausurentscheidung getroffen.

Sollte diese negativ ausfallen, ist kein Klausurgespräch notwendig und das SBQE-Team verfasst eine Stellungnahme inklusive (Re-)Akkreditierungsempfehlung. Diese wird dem Rektorat als Entscheidungsgrundlage für die (Re-)Akkreditierung vorgelegt. Das Rektorat trifft die (Re-)Akkreditierungsentscheidung. Im Anschluss folgt in Zusammenarbeit des Fachs mit der Universitätsverwaltung, dem Universitätsrechenzentrum und ggf. weiteren Serviceeinrichtungen die Maßnahmenumsetzung. Nach vier Jahren findet ein Monitoring der umgesetzten Maßnahmen und erzielten Effekte statt und nach acht Jahren eine (erneute) Reakkreditierung. Sollte sich das SBQE-Team für ein Klausurgespräch mit dem Fach unter Beteiligung aller Statusgruppen entscheiden, legt es die zu besprechenden Themen für das Klausurgespräch im Themenpapier fest. Im Anschluss an das Klausurgespräch wird wiederum die SBQE-Stellungnahme erarbeitet und die schon beschriebenen weiteren Schritte eingeleitet.

Das heiQUALITY-Büro koordiniert und begleitet den gesamten Prozess in allen Schritten von der Datenerhebung bis hin zur (Re-)Akkreditierungsentscheidung. Einzig in die konkrete Gremienarbeit des Fachs ist das heiQUALITY- Büro nicht involviert.

Besonderheiten bei Kooperationsstudiengängen

Das Q+Ampel-Verfahren wird auch bei der Qualitätsentwicklung und Akkreditierung nationaler und internationaler Kooperationsstudiengänge angewendet. Die Frage der Verantwortlichkeit für den Akkreditierungsprozess und eine gemeinsame Qualitätsentwicklung ist entweder in einem Rahmenabkommen zur Qualitätssicherung oder in einer Qualitätsklausel geregelt, die ein wesentlicher Bestandteil jedes Kooperationsvertrags ist, der bei Einrichtung des Studiengangs geschlossen wird bzw. bei bereits bestehenden Studiengängen im Rahmen des Q+Ampel-Verfahrens ergänzt werden muss. Vertreter*innen der Partnerhochschulen sind stets von Anfang an als Fachvertreter*innen in das Verfahren eingebunden. Joint Programmes mit Partneruniversitäten im europäischen Hochschulraum werden ebenfalls im Rahmen der jeweiligen Q+Ampel-Verfahren akkreditiert, wobei der Fokus zwar auf den von der Universität Heidelberg verantworteten Anteilen liegt, jedoch ist die gemeinsame Qualitätssicherung und -entwicklung des gesamten Studiengangs zwischen den kooperierenden Hochschulen immer Gegenstand. Ein direkter Einbezug der europäischen Partnerhochschulen in die Heidelberger Akkreditierungsverfahren ist bisher nicht vorgesehen, wenn diese ebenfalls Akkreditierungen nach ihren Landesvorgaben belegen. Im Rahmen dieser Q+Ampel-Verfahren wird daher sichergestellt, dass in den Klausuren immer Studierende teilnehmen, die bereits an der Partnerhochschule im Ausland studiert haben und Aussagen über die Qualität des Studiengangs mit all seinen Anteilen machen können. Die Qualitätsklauseln in den Kooperationsverträgen sehen vor, dass die Akkreditierungen der einzelnen Teilstudiengänge oder Studienganginhalte nach den jeweiligen nationalen Vorgaben durchgeführt werden. Eine Empfehlung oder ggf. Auflage an die Heidelberger Verantwortlichen kann jedoch beispielsweise eine bessere Absprache mit der kooperierenden Partnerhochschule beinhalten (gemeinsame Qualitätsentwicklung). Auch Studiengänge, die von der Universität Heidelberg im außereuropäischen Hochschulraum allein oder in Kooperation angeboten werden, unterliegen den Akkreditierungsprozessen des Q+Ampel-Verfahrens.