Qualitätsentwicklung in Studium & Lehre Rechtliche Rahmenbedingungen

Qualitätsmanagement ist eine im Landeshochschulgesetz (§ 5 (1) LHG) verankerte Aufgabe von Hochschulen, die dem Ziel dienen soll, eine hohe Qualität und Leistungsfähigkeit zu sichern. Um eine datenschutzkonforme Umsetzung der Qualitätssicherungsprozesse zu gewährleisten, sind die Hochschulen darüber hinaus verpflichtet, entsprechende Satzungen zu erlassen (§ 5 (3) LHG).

Mit ihrem ganzheitlichen QM-System heiQUALITY und der Evaluationsordnung, in der die Evaluationsinstrumente und -verfahren für die universitären Leistungsbereiche geregelt sind, erfüllt die Universität Heidelberg diese gesetzlichen Vorgaben.

Zudem ist mit dem Q+Ampel-Verfahren – dem Kernelement von heiQUALITY im Bereich Studium und Lehre – auch der Prozess der Akkreditierung von Bachelor- und Master-Studiengängen definiert. Das Q+Ampel-Verfahren ist ein geschlossener Regelkreis, der die Identifizierung von Stärken und Verbesserungspotenzialen anhand von Kennzahlen, Befragungsdaten und qualitativen Informationen erlaubt. Das Verfahren fußt auf den rechtlich vorgegeben Qualitätskriterien zur Akkreditierung gemäß Studienakkreditierungsverordnung des Landes Baden-Württemberg sowie zusätzlichen spezifischen Qualitätskriterien der Universität Heidelberg.