Q+Ampel-Verfahren Unabhängigkeit von Qualitätsbewertungen
Im Q+Ampel-Verfahren werden Qualitätsbewertungen von verschiedenen Akteur*innen vorgenommen: dem heiQUALITY-Büro, universitätsexternen Gutachter*innen, universitätsinternen Gutachter*innen (SBQE) sowie dem Rektorat. Die Unabhängigkeit ihrer jeweiligen Bewertungen ist auf unterschiedliche Weise sichergestellt.
Bewertende Akteur*innen im Q+Ampel-Verfahren
Tabelle
Standardisierte Fragensets | X | |||
Unbefangenheitserklärung | X | X | ||
Definierte Ausschlusskriterien | X | X | ||
Handreichungen (Q+Ampel-Dokumentation, Vorlage für Modulhandbücher) | X | X | X | X |
White Paper, Schulung, Weiterbildungen | X | |||
Standardisierte Bewertungsraster und Kriterien | X | X | X | |
Diskurs innerhalb der Gruppe mit Ziel Konsens | X | X | X |
Formale Kriterien
Das heiQUALITY-Büro nimmt gemeinsam mit dem Dezernat Studium und Lehre und in Zusammenarbeit mit der heiSKILLS-Abteilung Lehren und Lernen die Bewertung der formalen Kriterien vor: Die Überprüfung der Modulhandbücher laut §§ 6–9 Studienakkreditierungsverordnung erfolgt durch das heiQUALITY-Büro. Konkrete Formulierungen überprüft die heiSKILLS-Abteilung Lehren und Lernen, die den Fächern ebenfalls für eingehende Beratungen zur Verfügung steht. Die Prüfung aller rechtsverbindlichen Studienunterlagen wie z. B. Prüfungs- und Zulassungsordnungen übernimmt die Abteilung Rechtsservice Studium und Lehre des Dezernats Studium und Lehre. Die standardisierten Bewertungsraster und Kriterien, die diesen Beurteilungen zugrunde liegen, wurden in der AG QM Studium und Lehre entwickelt, um eine möglichst hohe Objektivität und damit Unabhängigkeit der Qualitätsbewertungen durch den*die jeweilige*n bewertende*n Akteur*in zu gewährleisten.
Fachlich-inhaltliche Kriterien
Hochschulexterne Gutachten
Die Unabhängigkeit der hochschulexternen Gutachter*innen wird durch definierte Ein- und Ausschlusskriterien und durch ihre persönliche Erklärung der Unbefangenheit sichergestellt. Standardisierte Fragensets sind die Grundlage für die externen Begutachtungen, was eine zusätzliche Rahmung und damit Maximierung der Objektivität und Vergleichbarkeit von Bewertungen bedeutet. Auch hier stellt das heiQUALITY-Büro durch Handreichungen sicher, dass alle Akteurinnen und Akteure auf Basis derselben Qualitätskriterien bewerten. Gegenstand der Begutachtung durch hochschulexterne fachwissenschaftliche, berufspraktische und studentische Gutachter*innen ist das Studiengangkonzept mit Fokus auf Inhalte und Profil, Attraktivität und Studierbarkeit sowie Absolventenprofil und Berufsperspektiven. Jeder im Q+Ampel-Verfahren zu reakkreditierende Studiengang wird somit von drei hochschulexternen, voneinander unabhängigen Gutachterinnen bzw. Gutachtern bewertet.
Auch im Prozess der Einrichtung eines neuen Studiengangs werden hochschulexterne Begutachtungen fachlich-inhaltlicher Kriterien des Studiengangs vorgenommen.
Hochschulinterne Gutachten
Basis für die Qualitätsbewertungen der hochschulinternen SBQE sind die klar definierten und in der Handreichung zur Q+Ampel-Dokumentation beschriebenen und operationalisierten Qualitätskriterien der Universität Heidelberg, die auch die Vorgaben der Studienakkreditierungsordnung in der jeweils gültigen Fassung beinhalten. Die SBQE bewerten qualitativ, auf Basis der erhobenen Daten und der Stellungnahme des Fachs, inwieweit die Kriterien erfüllt sind, und halten dies entsprechend in ihrer Stellungnahme fest, indem sie Stärken und Schwächen benennen, einzelne Aspekte kommentieren und Empfehlungen sowie ggf. Auflagen formulieren. In ihrem Fazit entscheiden die SBQE anhand definierter Kriterien, welche Ampelfarbe insgesamt für den Studiengang vergeben werden soll und welche Themen in den nächsten Verfahrensabschnitten (Monitoring / Q+Ampel-Klausur) nochmals thematisiert werden sollen. Diese Bewertung wird abschließend zur Entscheidung über die (Re-)Akkreditierung der Studiengänge ins Rektorat eingebracht.
Auch für die SBQE gelten Ausschlusskriterien: Die Begutachtung innerhalb derselben Fakultät ist ausgeschlossen. SBQE können zudem die Begleitung eines Verfahrens ablehnen, wenn sie sich befangen fühlen. Umgekehrt kann auch ein Fach begründetes Veto gegen die Begutachtung durch bestimmte SBQE beim heiQUALITY-Büro einlegen, wenn Befangenheit vermutet wird.
Die SBQE agieren jedoch – im Gegensatz zu den hochschulexternen Gutachter*innen, die ihre Bewertungen jeweils als Einzelpersonen in das Verfahren einbringen – als Gutachter*innengruppe (drei bis sechs Personen), die durch internen Diskurs mit dem Ziel der Konsensfindung ihre Qualitätsbewertungen vornehmen und entsprechende Empfehlungen zur (Re-)Akkreditierung der Studiengänge an das Rektorat formulieren.