Hausordnung IWH
HAUSORDNUNG
Im gemeinsamen Interesse aller Bewohner dieses Hauses sowie für ein gemeinschaftliches Miteinander und zur ordnungsgemäßen Behandlung der Liegenschaft erlassen wir diese Hausordnung.
Sie regelt das Zusammenleben aller Mitbewohner des Hauses
Hauptstraße 242, 69117 Heidelberg.
Die enthaltenen Rechte und Pflichten gelten für alle Bewohner des Hauses. Wir bitten Sie daher zur Einhaltung dieser Ordnung.
- Ruhezeiten und Lärmvermeidung
1.1. Jeder Mieter/jede Mieterin hat daran mitzuwirken, dass vermeidbarer Lärm in den Appartements, im Haus, im Hof und auf dem Grundstück unterbleibt.
1.2. In der Zeit zwischen 22.00 Uhr und 7.00 Uhr ist besondere Rücksicht geboten. Während der Ruhezeiten sind Radios, Fernseher, CD-Player etc. mit Zimmerlautstärke zu nutzen.
1.3. An Sonn- und Feiertagen sind die Ruhezeiten ganztägig.
- Sicherheit
2.1. Haustüren und Hoftüren sind in der Zeit von 22.00 bis 6.00 Uhr aus Sicherheitserwägungen immer geschlossen zu halten. Die Fluchtwege (Haus- und Hofeingänge, Treppen und Flure) sind grundsätzlich freizuhalten. Davon ausgenommen sind Kinderwagen, Gehhilfen und Rollstühle, soweit durch diese keine Fluchtwege versperrt und andere Mitbewohner unzumutbar behindert werden.
2.2. Während der kalten Jahreszeit sind Fenster im Keller, auf dem Speicher sowie im Treppenhaus geschlossen zu halten. Bei Regen und Unwetter sind Fenster zu verschließen und zu verriegeln.
2.3. Soweit dies für die Bewohner des Hauses erkennbar ist, sind Undichtigkeiten und sonstige Mängel an den Strom- und Wasserleitungen sofort an das zuständige Versorgungsunternehmen und den Vermieter (IWH) zu berichten. Wird Gasgeruch in einem Raum bemerkt, darf dieser nicht mit eingeschaltetem Licht betreten werden. Elektrische Schalter sind nicht zu betätigen. Die Fenster sind zu öffnen, der Hauptabsperrhahn ist sofort zu schließen.
2.4. Das Grillen mit Holzkohle ist auf den Balkonen grundsätzlich nicht gestattet.
2.5. Das Lagern von feuergefährlichen, leicht entzündbaren sowie Geruch verursachenden
Stoffen in den Appartements ist untersagt.
2.6. Elektrische Geräte dürfen nicht unbeaufsichtigt bleiben. Elektrische Geräte sind beim Verlassen des Appartements auszuschalten und der Stecker ist zu ziehen.
2.7. In den Appartements darf nur unter ständiger Beobachtung gekocht werden. Starke Geruchsentwicklung ist zu vermeiden.
- Reinigung
3.1. Appartements sind in einem sauberen und reinen Zustand zu erhalten.
3.2. In den Appartements (vor allem im Bad) dürfen keine Haare gefärbt werden.
- Müll
4.1. Der im Haushalt anfallende Müll darf nur in die dafür vorgesehenen Mülltonnen und Container entsorgt werden. Sondermüll und Sperrgut müssen nach Vorschriften der Stadt gesondert entsorgt werden und gehören nicht in die hauseigenen Mülltonnen.
4.2. Der Müll ist entsprechend der behördlichen Vorschriften konsequent und ordnungsgemäß zu trennen.
4.3. Müll ist täglich zu leeren. Es sollte kein Geruch entstehen und auch keine Tiere anlocken.
- Lüften & Rauchen
5.1 Die Wohnung ist auch in der kalten Jahreszeit ausreichend durch Öffnen der Fenster zu
lüften.
5.2 Das Rauchen ist im gesamten Haus untersagt. Im Garten darf geraucht werden. Die Zigaretten müssen in den Aschenbechern im Garten entsorgt werden.
- Fahrzeuge
6.1. Auf dem Hof, den Gehwegen und der Grünfläche ist das Abstellen von motorisierten Fahrzeugen untersagt.
6.2. Fahrräder dürfen nur an den vorgesehenen Fahrradständern abgestellt werden.
- Kinder
7.1. Den Spielbedürfnissen von Kindern ist in angemessener Weise Rechnung zu tragen. Aus Sicherheitsgründen dürfen sie sich jedoch nicht in Gemeinschaftseinrichtungen aufhalten.
7.2. Das Spielen im Innenhof sowie auf den zum Haus gehörenden Grünflächen ist gestattet – außer bei Veranstaltungen bzw. mit Rücksicht auf die Tagungsgäste. Planschbecken dürfen aufgestellt werden, sofern dies die Mitmieter und andere Tagungsgäste weder belästigt noch zu einer Schädigung der Anlage führt.
7.3. Kinder und deren Eltern haben den Innenhof, die Grünflächen und den Spielplatz nach Nutzung sauber zu halten. Nach Beendigung des Spielens sind die Flächen ordentlich zu hinterlassen.
- Haustiere
Haustiere sind grundsätzlich nicht gestattet.
- Waschordnung
Es darf keine Wäsche in den Zimmern aufgehängt werden. Dafür gibt es geeignete Wäscheleinen im Garten oder auf den Balkonen.
- Gewerbliche Nutzung
Die gewerbliche Nutzung der Mieträume ist nicht gestattet.
- Missachten der Hausordnung
Bei Missachtung und Verstoß gegen die Hausordnung erhält der Mieter vom Vermieter eine Abmahnung. Bei mehrfacher Abmahnung ist es dem Vermieter gestattet, den Mieter fristlos zu kündigen.
- Änderungsrecht
Die vorliegende Hausordnung darf nach Ermessen des Vermieters geändert werden.
Ihr IWH Team