Die Diskussion um die Novellierung des Universit�tsgesetzes, die noch im letzten Berichtszeitraum pr�gend war, ist mit In-Kraft-Treten dieses Gesetzes zu Beginn des Jahres 2000 abgeschlossen. Jetzt geht es darum, mit den neuen Regelungen Erfahrungen zu sammeln und diese zum Nutzen der Universit�t umzusetzen.
Hochschulpolitik auf Bundesebene
Einige Themen der bundesweiten hochschulpolitischen Diskussion sind auch Gegenstand des Entwurfs zur 5. Novelle zum Hochschulrahmengesetz. Erw�hnt sei hier die Forderung, einen besonderen Status f�r Promovierende zu schaffen und ihnen die M�glichkeit zu geben, sich als Doktoranden an ihrer Hochschule einzuschreiben. Die Forderung nach Einrichtung von forschungsorientierten begleitenden Promotionsstudieng�ngen folgt dem begr��enswerten Beispiel von Graduiertenkollegs.
Zur Verbesserung der Qualifizierung des wissenschaftlichen Nachwuchses wird die Schaffung von Juniorprofessuren gefordert. Diese Phase in der Karriere eines Hochschullehrers soll zwei bis drei Jahre nach der Promotion beginnen und maximal sechs Jahre dauern. Das wichtigste Ziel dabei ist es, eine fr�hzeitige eigenverantwortliche wissenschaftliche T�tigkeit zu erm�glichen. Es ist vorgesehen, dass die Juniorprofessur die Habilitation als Regelvoraussetzung zur Berufung auf eine Professur ersetzt. Im naturwissenschaftlichen Bereich ist die Einrichtung von Juniorprofessuren begr��enswert und de facto bereits jetzt teilweise realisiert. In Bereichen der Geisteswissenschaften wird dagegen die Abschaffung oder Entwertung der Habilitation als problematisch angesehen, und die Schaffung neuer Juniorprofessuren aus dem bestehenden Pool von Assistenten und wissenschaftlichen Mitarbeitern scheint kaum realisierbar.
Hochschulpolitik auf Landesebene
Durch das In-Kraft-Treten der Novellierung des Universit�tsgesetzes des Landes Baden-W�rttemberg zum 1. Januar 2000 wurden verschiedene Ma�nahmen notwendig, die im Akademischen Jahr 2000/01 umgesetzt wurden. Hierzu geh�rt die Aufl�sung des Gro�en Senats, dessen Aufgaben durch den Senat �bernommen wurden, sowie die Aufl�sung des Verwaltungsrats, dessen wesentliche Aufgaben dem Rektorat, teilweise aber auch dem Senat zugewiesen wurden. Der Verwaltungsrat hatte sich nach Auffassung der Universit�t als wichtiges Organ der Selbstverwaltung bew�hrt und dessen Aufl�sung wird bedauert.
Als neues Organ der Universit�ten Baden-W�rttembergs wurde der Hochschulrat (Universit�tsrat) etabliert. Er hat in der Regel sowohl hochschulinterne wie auch hochschulexterne Mitglieder. Einige Universit�ten haben die Option eines vollst�ndig extern besetzten Universit�tsrats gew�hlt. Die Universit�t Heidelberg hat einen gemischt besetzten Universit�tsrat. Weitere Einzelheiten werden in Abschnitt II.1 angesprochen.
Das neue Universit�tsgesetz verspricht klare und effiziente Entscheidungsstrukturen. Die operative Leitung der Hochschule - und damit auch die Zust�ndigkeit f�r die Planung und Verteilung der Ressourcen - liegt beim Rektorat. Dem gruppenparit�tisch zusammengesetzten Senat obliegt die Entscheidung der akademischen Angelegenheiten. Der Universit�tsrat hat als strategisches Lenkungsorgan die mittel- und langfristige Entwicklung der Hochschule und ihres spezifischen Profils im Auge; gleichzeitig �berwacht er als Aufsichtsorgan die Gesch�ftsf�hrung des Rektorats. Im Detail ist diese Trennung der Kompetenzen allerdings nicht immer so klar erkennbar, beispielsweise bei der Zust�ndigkeit des Universit�tsrats f�r Funktionsbeschreibungen von Professorenstellen oder f�r Studien- und Pr�fungsordnungen.
Die Universit�tsreform des Landes verspricht auch eine gr��ere Autonomie der Universit�ten. Beispielsweise bed�rfen Studien- und Pr�fungsordnungen nicht mehr der Genehmigung durch das Ministerium. Allerdings setzt eine Verordnung einen verbindlichen, detaillierten Rahmen f�r Diplom- und Magisterstudieng�nge. Hier wird nicht nur die Regelstudienzeit festgelegt, sondern auch eine Pr�senzzeit von 15 bis 20 Stunden pro Woche, eine Obergrenze von 32 Pr�fungen und eine maximale Dauer von sechs Monaten f�r Abschlussarbeiten. Damit soll erreicht werden, dass Studium und Pr�fungen von durchschnittlich begabten und sich ihrem Studium in geb�hrendem Umfang widmenden Studierenden tats�chlich in der Regelstudienzeit erfolgreich abgeschlossen werden k�nnen. Dieses Ziel ist im Allgemeinen begr��enswert, die aus dem engen Rahmen resultierende Nivellierung der Anforderungen und Begrenzung der Gestaltungsm�glichkeiten widerspricht aber der sonst nachdr�cklich geforderten Wettbewerbsf�higkeit zwischen den Universit�ten. Dies gilt besonders f�r die Einrichtung von neuen, innovativen und oft interdisziplin�r angelegten Studieng�ngen.
Die Einf�hrung von Globalhaushalten, die der Universit�t Heidelberg bereits 1998 zugestanden wurde, wurde mit dem Staatshaushalt 2000/2001 f�r alle Universit�ten des Landes realisiert. Gleichzeitig wurde ein Verfahren zur leistungsorientierten Mittelverteilung erarbeitet, nach dem ein Teil des Landeszuschusses zwischen den Universit�ten umverteilt wird. Im Jahre 2000 h�tte demnach die Universit�t einen Verlust von fast 1,3 Mio. DM gegen�ber der Zuweisung des Vorjahres zu verbuchen, der jedoch im ersten Jahr vereinbarungsgem�� nicht angerechnet wurde. Dieser Verlust ist vorwiegend auf einen zum Teil rechnerisch bedingten R�ckgang des Drittmittelaufkommens zur�ckzuf�hren. Aber auch die vergleichsweise h�here Zahl von Ortswechslern, bedingt durch die Langzeitstudiengeb�hren, schl�gt sich hier nieder. Insgesamt kann man beobachten, dass das Verteilungsmodell des Landes die klassischen Universit�ten gegen�ber den technisch orientierten und den kleineren Universit�ten benachteiligt.
Im Rahmen der Verwaltungsreform des Landes sollen neue Steuerungsinstrumente eingef�hrt werden. An die Stelle der traditionell kameralen Input-Steuerung soll eine Kosten-Leistungs-Rechnung als Steuerungsinstrument treten. Davon sind auch die Universit�ten betroffen. Die Einf�hrung einer Kosten-Leistungs-Rechnung ist auch ein zentrales Element des IMPULSE-Projekts der Universit�t Heidelberg. Im Gegensatz zu den meisten �brigen Landesuniversit�ten soll dies auf der Basis einer kaufm�nnischen Rechnungslegung erfolgen. Aus der Inkompatibilit�t der beiden Systeme und der Forderung nach kameralen und kaufm�nnischen, bis auf den Einzelbeleg �bereinstimmenden Abschl�ssen und Berichten resultieren erhebliche Schwierigkeiten bei der Fortf�hrung des Projekts. Es ist zu hoffen, dass Verhandlungen mit dem Finanzministerium und dem Ministerium f�r Wissenschaft, Forschung und Kunst eine praktikable L�sung ergeben.