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Rektorat

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II. WESENTLICHE VORGÄNGE AN DER UNIVERSITÄT



Aufgaben-
katalog des Universitäts
rates

Die Mitglieder des
Universitätsrats

  II.1 Universitätsrat

Mit In-Kraft-Treten des neuen Universitätsgesetzes am 1. Januar 2000 wurde der Hochschulrat als neues Organ der Universität geschaffen. Der Hochschulrat der Universität Heidelberg trägt nach der neuen Grundordnung die Bezeichnung "Universitätsrat". Gleichzeitig wurden der Verwaltungsrat und der Große Senat aufgelöst. Laut Gesetz trägt der Universitätsrat die Verantwortung für die Entwicklung der Universität und schlägt Maßnahmen vor, die der Profilbildung und der Erhöhung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit dienen. Er beaufsichtigt die Geschäftsführung des Rektorats. Zu seinen Aufgaben gehören die Beschlussfassung über Struktur- und Entwicklungspläne sowie über Funktionsbeschreibungen von Professorenstellen, die Stellungnahme zur Einrichtung, Änderung oder Aufhebung eines Studiengangs und zu Studien- und Prüfungsordnungen sowie die Festlegung von Grundsätzen für den Einsatz der Mittel für Forschung und Lehre. Der Universitätsrat nimmt den Jahresbericht des Rektors entgegen und hat dem Haushaltsvoranschlag zuzustimmen. Auf der konstituierenden Sitzung am 20. Oktober 2000 wurde Dr. Ulrich Cartellieri zum Vorsitzenden und Professor Dr. Peter Hommelhoff zum Stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. Auf dieser Sitzung wurden neben den Grundzügen der Geschäftsordnung die unmittelbar anstehenden Aufgabenstellungen angesprochen. Hierzu gehören insbesondere die notwendige Neuordnung der Fakultäten und die Erstellung der Struktur- und Entwicklungspläne der Fakultäten und der Universität insgesamt.

Die zweite Sitzung des Universitätsrates fand am 15. März 2001 statt. Hier wurde zunächst die Geschäftsordnung verabschiedet. Dabei bestand Einvernehmen, dass sich der Universitätsrat auf grundsätzliche Fragen der Struktur und Entwicklung der Universität konzentrieren solle.

Ausführlich diskutierte der Universitätsrat die Überlegungen des Rektorats zur Neuordnung der Fakultäten. Er begrüßte die Bildung eines Nukleus aus Wirtschafts-, Sozial- und Politikwissenschaften als eigenständige Fakultät oder als Teil einer größeren Fakultät. Der Universitätsrat erwartet einen entscheidungsreifen Vorschlag auf seinen nächsten Sitzungen im Sommer und Herbst des Jahres 2001.

In seiner zweiten Sitzung erörterte der Universitätsrat die ersten Entwürfe der Struktur- und Entwicklungspläne der Fakultäten. Dazu legte er Rahmenüberlegungen fest, die bei der Überarbeitung der Struktur- und Entwicklungspläne zu berücksichtigen sind. Die überarbeiteten Pläne werden auf der kommenden Sitzung behandelt.




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II. WESENTLICHE VORGÄNGE AN DER UNIVERSITÄT
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