Heidelberger Professorinnen und Professoren werden von anderen
Universitäten stark umworben, sieben von ihnen haben im Berichtszeitraum
einen Ruf nach auswärts erhalten, davon allein drei aus der
Fakultät für Sozial- und Verhaltenswissenschaften. Der Universität
gelang es, drei Rufe abzuwehren, ein Verfahren läuft noch. (Die
beiden Medizinischen Fakultäten sind hierbei nicht berücksichtigt.)
b. Personalverwaltung und Personalhaushalt
Seit 01.01.2002 darf die Universität auf der Grundlage des „Gesetzes
über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge“ wieder
Arbeitsverhältnisse im Angestelltenbereich ohne sachlichen Grund
befristen. Die Tarifvertragsparteien haben Ende Oktober 2001 die
notwendige Öffnung vereinbart (Protokoll-Notiz Nr. 6 zu Nr. 1 SR 2 y).
Im Arbeiterbereich kann das Arbeitsverhältnis ebenfalls auf der
Grundlage des TzBfG sachgrundlos befristet werden. Die Befristung
gilt allerdings nur bei Neueinstellungen für die Dauer von bis zu zwei
Jahren.
c. Frauenförderung im nichtwissenschaftlichen Bereich
Hier hat es einen Wechsel in der Person der stellvertretenden
Frauenvertreterin gegeben: Da die bisherige Stellvertreterin, Annett
Post, die Universität verlassen hat, wurde Konstanze Hügel, Mit-
arbeiterin am Institut für Ur- und Frühgeschichte, im Februar 2002 zur
neuen Stellvertreterin gewählt.
d. Zusammenarbeit mit dem Personalrat
Es zeigt sich, dass die Informations- und Kommunikationstechnik
(IuK) wie auch die Einführung von SAP/R 3 an der Universität
Heidelberg nicht nur an die mit der Umsetzung Beschäftigten,
sondern auch an den Personalrat hohe Anforderungen stellt.
Verwaltung und Personalrat bemühen sich im konstruktiven Dialog,
die z.T. divergierenden Auffassungen zu überwinden.