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Startseite > Rechenschaftsbericht 2001/2002 > Inhalt > XI. Personal und Haushalt >

1. Personal
 
        a. Berufungen und Erhaltungen von Professoren

Die Zahl der neu an die Universität berufenen Professoren ist gegenüber dem Vorjahresberichtszeitraum leicht angestiegen: 16 Professorinnen und Professoren konnten neu gewonnen werden. An die Medizinische Fakultät Heidelberg wurden fünf C 4-Professoren und zwei C 3-Professoren berufen, an die Fakultät für Klinische Medizin Mannheim ein C 4- und drei 3-Professoren. Damit pendelt sich die Zahl der Neuberufungen wieder auf ein „normales“ Maß ein.

Die Ausstattungsverhandlungen werden im Fall von Spitzenforschern und -lehrern, aber auch generell im naturwissenschaftlichen Bereich zunehmend schwieriger. Die Universitätsressourcen wachsen nicht in gleichem Umfang wie die Ausstattungswünsche, im Gegenteil. Die Universität Heidelberg sieht sich vor allem bei der adäquaten räumlichen Versorgung von Professoren und bei der apparativen Ausstattung vor große Herausforderungen gestellt. Hier sind kreative Lösungen gefragt. Verschärfend kommt hinzu, dass das Lehrstuhlerneuerungsprogramm des Landes Baden-Württemberg zum 31.12.2001 ausgelaufen ist. Es hatte in der Vergangenheit mit beträchtlichen finanziellen Mitteln geholfen, bei neu berufenen Professoren die Anschaffung von teuren Geräten zu ermöglichen. Die Universität Heidelberg hat im Jahr 2001 aus diesem Programm über 4,27 Mio DM erhalten. Ein Nachfolgeprogramm des Landes ist leider noch nicht in Sicht.

Die Neuberufenen anlässlich des Profes-
soriums
 

Heidelberger Professorinnen und Professoren werden von anderen Universitäten stark umworben, sieben von ihnen haben im Berichtszeitraum einen Ruf nach auswärts erhalten, davon allein drei aus der Fakultät für Sozial- und Verhaltenswissenschaften. Der Universität gelang es, drei Rufe abzuwehren, ein Verfahren läuft noch. (Die beiden Medizinischen Fakultäten sind hierbei nicht berücksichtigt.)

b. Personalverwaltung und Personalhaushalt

Seit 01.01.2002 darf die Universität auf der Grundlage des „Gesetzes über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge“ wieder Arbeitsverhältnisse im Angestelltenbereich ohne sachlichen Grund befristen. Die Tarifvertragsparteien haben Ende Oktober 2001 die notwendige Öffnung vereinbart (Protokoll-Notiz Nr. 6 zu Nr. 1 SR 2 y). Im Arbeiterbereich kann das Arbeitsverhältnis ebenfalls auf der Grundlage des TzBfG sachgrundlos befristet werden. Die Befristung gilt allerdings nur bei Neueinstellungen für die Dauer von bis zu zwei Jahren.

c. Frauenförderung im nichtwissenschaftlichen Bereich

Hier hat es einen Wechsel in der Person der stellvertretenden Frauenvertreterin gegeben: Da die bisherige Stellvertreterin, Annett Post, die Universität verlassen hat, wurde Konstanze Hügel, Mit- arbeiterin am Institut für Ur- und Frühgeschichte, im Februar 2002 zur neuen Stellvertreterin gewählt.

d. Zusammenarbeit mit dem Personalrat

Es zeigt sich, dass die Informations- und Kommunikationstechnik (IuK) wie auch die Einführung von SAP/R 3 an der Universität Heidelberg nicht nur an die mit der Umsetzung Beschäftigten, sondern auch an den Personalrat hohe Anforderungen stellt. Verwaltung und Personalrat bemühen sich im konstruktiven Dialog, die z.T. divergierenden Auffassungen zu überwinden.




XI. Personal und Haushalt
XI. Personal und Haushalt
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