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Im Oktober 2001 beschloss der Gemeinderat der Stadt Heidelberg
einen neuen Verkehrsentwicklungsplan. Bereits im Vorfeld dieser
Beschlussfassung hat die Universität dem Gemeinderat ihre
Vorstellungen zu einer optimalen Verkehrserschließung des
Neuenheimer Feldes unterbreitet. Sie knüpfen an die 1962 und 1969
zwischen Stadt und Land abgeschlossenen Verträge, in denen eine
fünfte Neckarquerung und der Ausbau des Klausenpfades sowie die
Entwidmung der Straße im Neuenheimer Feld vom öffentlichen
Verkehr festgehalten sind. Außerdem wurde vorgeschlagen, eine
Sticherschließung durch eine Straßenbahn im Süden des
Neuenheimer Feldes als ersten Teil der Ringerschließung vorzusehen.
Der Gemeinderat folgte dem Vorschlag für die Straßenbahntrasse, er
beschloss auch eine fünfte Neckarquerung zwischen Neuenheimer
Feld und Wieblingen als Tunnel, der das Universitätsgebiet mit dem
Autobahnanschluss Rittel verbindet, jedoch ohne Ausbau des
Klausenpfades. Die Universität wird aufgefordert, ihr künftiges
Verkehrskonzept an die Folgen dieser Erschließung anzupassen. Die
Einführung eines Jobtickets und einer Stellplatzbewirtschaftung
wurde empfohlen.
Unter Federführung von Universität und Universitätsbauamt wurde
eine Arbeitsgruppe aller im Neuenheimer Feld vertretenen
staatlichen bzw. staatsnahen Einrichtungen eingesetzt, die ein neues
Verkehrskonzept erarbeitete, das im Februar 2002 einstimmig
verabschiedet werden konnte. Es basiert auf der heute absehbaren
baulichen Entwicklung bis 2020. Zentrale Punkte sind: Ausbau des
Klausenpfades und fünfte Neckarquerung mit Autobahnanschluss an
den Rittel, Prüfung einer Verbindung der fünften Neckarquerung mit
der Straßenbahn und Anschluss an das S-Bahnnetz, Vermeidung der
Erhöhung der Zahl der jetzt vorhandenen Stellplätze und deren
Anordnung im Randbereich entlang der Berliner Straße und des
Klausenpfades in Verbindung mit universitätsnaher Bebauung in
Tiefgaragen, Reduzierung des Parkens im Campus auf das
unabdingbar Notwendige und Entlastung des Campus vom
Durchgangsverkehr sowie eine Bewirtschaftung der Stellplätze. Zu
letzterem Punkt wurde eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die sich mit
Parkraumbewirtschaftung und Jobticket befasst und an das bereits
1995 verabschiedete Konzept der Universität anknüpft, dessen
Umsetzung am Widerstand einiger Landesministerien scheiterte.
Nach Auskunft des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg ist ein
Neckartunnel ohne ausgebauten Klausenpfad nicht förderungsfähig.
Für die funktionsgerechte Anbindung des Neuenheimer Feldes ist er
jedoch unverzichtbar, insbesondere um die Entwicklung des
Klinikums als Wirtschaftsbetrieb und die bereits jetzt in den wissenschaftlichen Einrichtungen des Neuenheimer Feldes vorhandenen
9.000 und binnen kurzem auf weit über 10.000 anwachsenden
Arbeitsplätze nicht zu gefährden. Vor diesem Hintergrund hat die
Universität den Gemeinderat ersucht, seine Beratungen zum Ausbau
des Klausenpfades und zur Form der Neckarquerung zeitnah
fortzusetzen und eine Realisierung proaktiv und parallel zum Projekt
Burelli-Tunnel fortzusetzen. Mit der Stadtspitze wurden entsprechende
Beratungen aufgenommen; dabei hat die Universität
klargestellt: Mit der technischen Realisierung des Burelli-Tunnels vor
der Realisierung der fünften Neckarquerung kann sie nur dann
einverstanden sein, wenn dadurch nicht die zügige Verwirklichung
der Neckarquerung gefährdet wird, insbesondere nicht ihre
Finanzierung.
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