Das Studentensekretariat hat nach Änderung der Immatrikulationsordnung
hinsichtlich des Einschreibeverfahrens das schriftliche
Verfahren zum Prinzip gemacht, um den Service für die Bewerber zu
verbessern. Die Studienbewerber reichen demnach grundsätzlich
ihre Unterlagen schriftlich ein. Das hat die positiven Effekte, dass nun
sehr frühzeitig die notwendigen Unterlagen eingereicht werden
können und vor allem keine längere Wartezeit mehr notwendig ist.
Ein persönliches Erscheinen wird grundsätzlich von den
Studierwilligen erwartet, die sich für ein NC-Fach immatrikulieren
möchten, um möglichst schnell nicht in Anspruch genommene
Studienplätze weitervergeben zu können. Im Einzelfall kann jedoch
vom persönlichen Erscheinen auch bei NC-Fächern abgesehen
werden.
Nachteile der schriftlichen Einschreibung zeigen sich dann, wenn
Unterlagen unvollständig oder fehlerhaft eingereicht werden. Die
häufigste Fehlerquelle besteht darin, dass Studienbewerberinnen
und Studienbewerber sich im Vorfeld nicht oder nur unzureichend
über mögliche Studienfächer oder Studienkombinationen informiert
haben oder eine geforderte Unterlage nicht einreichen. Das kostet
zeitraubende Nachfragen bzw. Nachforderungen.
Das Studentensekretariat ist zunehmend bemüht, den Service für die
Studierenden zu verbessern und hat daher seine Öffnungszeiten den
Bedürfnissen der Studierenden angepasst. Es wurde zusätzlich zu den
Öffnungszeiten am Vormittag eine Sprechzeit am Dienstagnachmittag
eingeführt.