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Das Wissenschaftsministerium vertritt die Auffassung, dass bei der
Einrichtung neuer Studiengänge wie beispielsweise Bachelor- und
Master-Studiengängen zusätzlich zu den bereits vorhandenen
Eignungsfeststellungsverfahren, die in den Fächern „Sport“ mit
Abschlussziel Lehramt oder Magister, „Biologie“ mit Abschlussziel
Lehramt oder Magister und in „Soziologie als Nebenfach“ mit
Abschlussziel Magister, sowie für das Fach „Übersetzen/
Dolmetschen“ und für das Fach „Politische Wissenschaft“ mit
Abschlussziel Lehramt oder Magister bereits eingeführt worden sind,
ein weiteres davon vollkommen unterschiedliches Eignungsfeststellungsverfahren durchzuführen ist. Die Zustimmung zur
Einrichtung eines neuen Studienganges wird derzeit durch das
Ministerium davon abhängig gemacht, dass die Universität ein
entsprechendes Eignungsfeststellungsverfahren in der Zulassungsordnung
regelt. Über dieses Erfordernis bei der Einrichtung neuer
Studiengänge besteht zwischen den Universitäten und dem
Ministerium noch kein Konsens.
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