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Rektorat
Startseite > Rechenschaftsbericht 2001/2002 > Inhalt > IX. Bauliche Entwicklung >
1. Aktuelle Bauprojekte und Entwicklung des Bauhaushalts
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Fortsetzung
der Bautätigkeit
trotz
schwieriger
Finanzlage
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Die Ausgaben des Universitätsbauamtes sind 2001 gegenüber dem
Vorjahr um 40 v.H. gestiegen, sie werden in 2002 um weitere 24 v.H.
auf 106 Mio. Euro steigen. Insgesamt konnten die Bauausgaben in den
vergangenen fünf Jahren um 140 v.H. erhöht werden. Bis etwa 2004
wird das erreichte hohe Niveau nur langsam verlassen. Der erste
Bauabschnitt Physik wird 2002 fertiggestellt, ebenso die
Modernisierung des Gebäudes 274 für die Chemischen Institute und
zwei Geschosse im Theoretikum für Biomedizinische Forschung. Der
zweite Bauabschnitt Medizin wird 2003 zum Abschluss gebracht
werden. Daran anschließend wird die Ausführung der 2001
genehmigten Therapieanlage zur Krebsbehandlung mit
Ionenstrahlen erfolgen, die im 31. Rahmenplan außerhalb der
Reihung in Kategorie I berücksichtigt wurde. Mit dem Neubau für die
Klinikverwaltung und für das Zentrum für Informationsmanagement
wird noch in diesem Jahr begonnen, ebenso mit dem Umbau des
Instituts für Humangenetik und der Modernisierung des Biochemie-
Zentrums. Der Neubau BIOQUANT wurde zum 32. Rahmenplan nach
Kategorie I angemeldet. Der Architektenwettbewerb wird bereits im
Oktober dieses Jahres abgeschlossen sein, so dass 2003 mit dem
Baubeginn gerechnet werden kann. Danach wird jedoch auch für die
Universität Heidelberg die von der Landesregierung beschlossene
Reduzierung des Bauhaushalts von 765 Mio. Euro pro Jahr auf ca. 500
Mio. Euro pro Jahr spürbar werden. Bei den Verhandlungen zum 32.
Rahmenplan zeigte sich, dass für Maßnahmen, die bereits zum 31.
Rahmenplan nach Kategorie I angemeldet waren, aber wegen
mangelnder Finanzierungsmöglichkeiten zurückgestellt werden
mussten, keine Realisierungschance im nächsten Doppelhaushalt
besteht. Dies betrifft den Neubau eines Ersatzgebäudes für die
Chemischen Institute, die Modernisierung der Pharmazie und den
Erweiterungsbau an die Berliner Straße 48 für das Geographische
Institut. Vor 2006 besteht ohne heute nicht erkennbare neue
Sonderprogramme auch keine Finanzierungschance für den zweiten
Bauabschnitt Physik, die Neubauten für das SKI – Servicezentrum für
Kommunikation und Information (URZ und UB), – und die
Biowissenschaften sowie den zweiten Bauabschnitt für das
Multifunktionale Forschungsgebäude der Fakultät für Klinische
Medizin Mannheim.
Für die Anmeldungen zum 32. Rahmenplan ist es jedoch gelungen,
Planungskosten für die Innutzungnahme der Ludolf-Krehl-Klinik durch
die Institute der Wirtschaftswissenschaften und des IÜD aufzunehmen
und die seit der Auflage des SAMOA-Programms 1990 immer wieder
aufgeschobenen Modernisierungen der Instituts-gebäude aus den
60er Jahren - Zoologie, Geologie und Mineralogie – nach Kategorie II
anzumelden, so dass eine abschnittsweise Durchführung nicht mehr
ausgeschlossen ist. Es wird nunmehr entscheidend darauf
ankommen, überzeugende Gesamtkonzepte für eine schrittweise
Erneuerung zu erarbeiten, aus denen eine Ressourcenoptimierung, die
Verbesserung der Betriebsabläufe und die Wirtschaftlichkeit der
Maßnahmen klar erkennbar werden. Angesichts eines Korridors von
nur 30 Mio. Euro, über die das Land für neue Maßnahmen im
Hochschulbau verfügen kann, wird sich die Universität Heidelberg mit
der Notwendigkeit von Prioritätensetzungen konfrontiert sehen, deren
negative Folgen für die nicht berücksichtigten Einrichtungen
mittelfristig nicht zu verhindern sein werden.
Im Bereich der Bauunterhaltung und der kleinen Baumaßnahmen ist
zunächst noch nicht mit großen Einbrüchen zu rechnen. Die dafür
disponiblen Mittel sind seit Jahren relativ gleichbleibend, aber bei
weitem nicht ausreichend. Damit wächst der Sanierungsstau immer
schneller. Die Verzögerungen bei der Modernisierung, besonders der
naturwissenschaftlichen Institute, behindert die Entwicklung
einzelner Bereiche inzwischen erheblich.
Trotzdem konnten 2001 wesentliche Maßnahmen aus dem
Sammeltitel bzw. aus Bauunterhaltungsmitteln finanziert und
fertiggestellt werden: die Bibliothek des Südasieninstituts wurde
umgebaut und erweitert. Die Modernisierung des Physikalisch-
Chemischen Instituts ist abgeschlossen. Im Zoologischen Institut
wurden Sanierungen und Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt
und ein neues Gewächshaus errichtet. Außerdem konnte ein
weiteres Gewächshaus für transgene Pflanzen für das Heidelberger
Institut für Pflanzenwissenschaften errichtet werden. Die aus
Drittmitteln finanzierte Aufstockung des ZMBH ist fertiggestellt.
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Bauherren- eigenschaft
schrittweise
an
Universitäten
übertragen
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Die Finanzierung der zuletzt genannten Baumaßnahme ist neben der
erfreulichen Tatsache ein Zeichen für die Situation im Bauhaushalt.
Die Universitäten verhandeln unter Federführung des Ministeriums
für Wissenschaft, Forschung und Kunst seit langem über eine
Änderung der Verwaltungsvorschrift zur Erledigung von
Bauangelegenheiten der Universitäten, mit der gemäß den
Empfehlungen der Hochschulstrukturkommission den Universitäten
zumindest schrittweise ein Teil der Bauherreneigenschaft übertragen
werden soll, die Verfahrensabläufe auf der örtlichen Ebene zwischen
Universitäten und Universitätsbauämtern gestrafft werden sowie
Transparenz der Entscheidungen über Prioritätensetzungen bei
Baumaßnahmen durch jährliche große Baubesprechungen und
Projektsteuerungsgespräche unter Federführung des Finanzministeriums
hergestellt wird. An Transparenz in der Zusammenarbeit
von Universitätsbauamt und Universität mangelt es in
Heidelberg bekanntlich nicht. Die Zusammenarbeit ist hervorragend.
An anderen Universitätsstandorten ist dies weniger der Fall, so dass
dieser Punkt in den Verhandlungen mit den Ministerien zunächst im
Vordergrund stand. Bezüglich der Übertragung der Bauherreneigenschaft
wurde ein sog. Finanzierungskorridor ab 2003 in Höhe
von 7,5 Mio. Euro für Sammeltitelmaßnahmen eingerichtet, d.h. bis zu
1,25 Mio. Euro pro Maßnahme, einschließlich Erstausstattungskosten
jedoch nicht mehr als 1,5 Mio. Euro. Aus diesem Korridor können
dringende Bauprojekte – z. B. bei Berufungsverfahren – finanziert
werden. Voraussetzung ist allerdings, dass die Universitäten 2/3 der
Gesamtbaukosten tragen. Die Projekte müssen jeweils zum Jahresende
für das folgende Jahr benannt werden. Die Prioritäten sollen in
Abstimmung mit dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und
Kunst durch die Universitäten gesetzt werden.
Obwohl die klassischen Universitäten mit dieser Regelung gegenüber
den technischen Universitäten benachteiligt werden, da diese in der
Regel Umschichtungen in den Bauhaushalt, z. B. aus Drittmitteln
leichter vornehmen können, zielt der Ansatz in eine zu begrüßende
Richtung. Durch die Flexibilisierung des Haushalts ist eine
Übertragung von Mitteln der Universität in den Bauhaushalt ohne
Genehmigung durch das Ministerium für Wissenschaft, Forschung
und Kunst möglich. Die Universitätseinrichtungen sind aufgefordert,
von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen und entsprechende
Dispositionen nicht mehr auszuschließen.
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IX. Bauliche Entwicklung
IX. Bauliche Entwicklung
2. Sicherheitskonzept im Neuenheimer Feld
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