4. Wissenschaftlicher Nachwuchs
Zur Forschungsexzellenz der Universität Heidelberg tragen auch ihre Nachwuchswissenschaftler
ein ganz entscheidendes Stück bei. Das wird vor allem in der Begutachtung
der Sonderforschungsbereiche und Graduiertenkollegs deutlich. Um dem durch ein
sichtbares Zeichen der Anerkennung zu entsprechen, haben Senat und Universitätsrat
auf Antrag des Rektorats beschlossen, im Universitätsrat einen Sitz innerhalb der Gruppe
der Professoren einem Repräsentanten der qualifizierten Nachwuchswissenschaftler zu
geben.
Im neuen Landeshochschulgesetz soll die Juniorprofessur offenbar nur mit Rahmenvorgaben
so vorgeformt werden, dass den Universitäten ein breites Ausgestaltungsspektrum
verbleibt. Damit wird es der Ruprecht-Karls-Universität ermöglicht werden, die Juniorprofessur
mit tenure track zu verbinden und auch ansonsten qualifiziert auszugestalten.
Umso größeres Gewicht wird der Verbesserung der Habilitation zukommen. Die Landesrektorenkonferenz wird dem Gesetzgeber zum einen eine Abänderung der Rahmendaten
vorschlagen und zum anderen die Universitäten ermutigen, die Habilitationsordnungen
in ihrem Bereich durchgreifend zu modernisieren. Hierfür hat die bayerische
Landesrektorenkonferenz eine überaus diskutable Vorlage geliefert.
Neben den bestehenden DFG-Graduiertenkollegs und Max-Planck-Research schools
wird das Land Promotionskollegs einrichten (näher unter IV 8).
Auch der wissenschaftliche Nachwuchs wird durch private Stifter sichtbar gefördert: So
hat Herr Dr. Klaus-Georg Hengstberger, Absolvent und Doktor der Ruperto Carola, einen
jährlich mit 15.000 € dotierten Preis gestiftet, um Nachwuchswissenschaftlern zu ermöglichen,
im Internationalen Wissenschaftsforum (IWH) ein Symposion durchzuführen.