3. Besoldungsrecht
Zur Reform der Professorenbesoldung mit dem Ziel ihrer belastungs- und leistungsgerechten
Ausgestaltung befinden sich die Hochschulen des Landes in einem konstruktiven
Dialog mit dem Wissenschaftsministerium. Die Vorgespräche über die Eckpunkte
der Besoldungsreform konnten im Wesentlichen abgeschlossen werden, so dass ihrer
zeitgerechten Umsetzung zum 1. Januar 2005 nichts entgegensteht. Dabei werden zwei
Fragen voraussichtlich erst im Landtag gelöst werden können: zum einen die Drittmittelgespeisten
Besoldungsbestandteile und ihre vom Finanzminister eingeforderte, aber
äußerst kontraproduktive Begrenzung und zum anderen die Möglichkeit der Universität,
aus eigenen Mitteln einen Fonds aufzubauen, aus dem Zulagen für Professoren
finanziert werden können.
Mittlerweile sind die Landesuniversitäten auch in einen intensiven Gedankenaustausch
untereinander eingetreten, wie die Zulagensysteme im Einzelnen ausgestaltet und wie
die Abstufungen definiert werden sollten. Hierzu hat die Universität Konstanz einen
sehr interessanten Vorschlag in Zusammenarbeit mit dem Centrum für Hochschulentwicklung
(CHE) ausgearbeitet – eine sehr gut brauchbare Unterlage, um ein Universitätsindividuelles
System auch für die Ruprecht-Karls-Universität im kommenden Wintersemester
2003/04 in Angriff zu nehmen.
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