1. Selbstauswahlrecht der Hochschulen
Mit dem Gesetz zur Änderung auswahlrechtlicher Vorschriften im Hochschulbereich vom
11.12.2002 und der neuen Hochschulvergabeverordnung vom 13.01.2003 hat der Gesetzgeber
das Selbstauswahlrecht der Hochschulen in erheblichem Umfang erweitert und
damit gestärkt. Ab dem Wintersemester 2003/2004 werden nicht wie bislang 40 v.H. der
Studienbewerberinnen und -bewerber eines Studienganges mit örtlichem NC von der
Universität selbst ausgewählt, sondern 90 v.H. Zehn v.H. der Studienplätze werden auf
Grund der Wartezeit vergeben. Das neue Auswahlrecht ermöglicht es den Fakultäten, für
ihre Studiengänge, in denen nur eine beschränkte Anzahl von Studienplätzen vorhanden
sind, die bestqualifizierten Studienbewerberinnen und -bewerber auszusuchen.
Damit steht den Universitäten in Baden-Württemberg das lange vermisste Instrumentarium
zur Verfügung, um den bundesweiten Wettbewerb unter den Hochschulen
auch um die besten Studierenden zu führen. Gleichzeitig lässt sich dies Instrumentarium
überall dort gezielt einsetzen, wo die Universität Heidelberg bislang eine hohe Zahl von
Studienanfängern hatte, die innerhalb der ersten zwei bis drei Semester um bis zu 60 v.H.
abschmilzt. Um die kostbaren Lehrressourcen zu schonen und namentlich die Nachwuchswissenschaftler
vor Überforderung zu bewahren, wird gerade in solchen Fächern
der Einsatz von Eignungsfeststellungs- und Auswahlverfahren sorgfältig zu prüfen sein.
Die bislang mit diesen Verfahren gesammelten Erfahrungen sind durchgehend positiv
und teilweise überaus ermutigend. Dennoch wird die Universität Heidelberg diese Verfahren
nicht sofort flächendeckend einsetzen, sondern sorgfältig abwägend Schritt für
Schritt. Dies auch und schon deshalb, weil die Eignungsfeststellungs- und Auswahlverfahren
je nach Ausgestaltung des Verfahrens ungemein kostenaufwendig sind. Deshalb
sind das Wissenschaftsministerium und der Landesgesetzgeber schon aufgefordert worden,
die Universitäten in die Lage zu versetzen, von den Studienbewerbern, die in die
engere Auswahl gelangen, Kosten-adäquate Gebühren zu verlangen.