10. Partnerschaftliches Verhalten
Im Juli 2002 hat der Senat der Universität eine Richtlinie zum „Partnerschaftlichen Verhalten“
verabschiedet. Diese Senatsrichtlinie stellt ein Novum für deutsche Universitäten
dar. Die Universität Heidelberg möchte, dass alle Universitätsmitglieder besonderen
Wert auf ein positives Klima und einen fairen Wettbewerb in Lehre, Forschung und am
Arbeitsplatz legen. Jegliche Form von Mobbing, Diskriminierung oder sexueller Belästigung
wird als Verletzung von Persönlichkeitsrechten und der Menschenwürde geächtet.
Dies geschieht auch deshalb, weil sich die Universität als Ausbildungsstätte ihrer besonderen
Verantwortung und Vorbildfunktion bewusst ist. Die Richtlinie ist von den Mitgliedern
einer Rektoratskommission erarbeitet worden und seit 1. Oktober 2002 in Kraft.
Seither tragen alle Mitglieder der Universität, insbesondere die in Leitungs- und Führungspositionen,
Verantwortung dafür, dass Diskriminierung wegen Behinderung,
Hautfarbe, Herkunft, Geschlecht oder Rang, insbesondere die Ausnutzung von Abhängigkeitsverhältnissen
im Studium und am Ausbildungs- und Arbeitsplatz sowie sexuelle
Belästigung nicht stattfinden und nicht geduldet, sondern vielmehr als eine Rechtsverletzung
betrachtet und behandelt werden.
Mit Hilfe der Richtlinie, der keine konkreten Fälle zugrunde lagen, möchte die Universität
einen Beitrag dafür leisten, dass vorbildliches, partnerschaftliches Verhalten auf
allen Arbeitsebenen an der Universität die Regel darstellt.
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