4. Studium Behinderter und chronisch Kranker
Neben der laufenden Betreuung, Beratung und Information der Studieninteressierten
und Studierenden mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen arbeitet das Team
des Beauftragten für das Studium Behinderter und chronisch Kranker in Zusammenarbeit
mit den Mitarbeitern der Fachabteilungen und der Institute daran, Barrieren an der
Universität weiter abzubauen.
So konnte im baulichen Bereich durch die Installation von Rampen erreicht werden, dass
die Räumlichkeiten im Erdgeschoss des Lehrstuhls Computerlinguistik für Rollstuhlfahrer
erreichbar sind.
Mit Hilfe einer Scannerstation, die beim Behindertenbeauftragten angesiedelt ist, haben
blinde oder sehbehinderte Studierende die Möglichkeit, kürzere für das Studium benötigte
in Schwarzschrift gedruckte Texte in ein Dateiformat umsetzen zu lassen. Erst
dadurch wird diesen Studierenden die Arbeit mit den Texten ermöglicht. Die Scannerstation
wurde weiter ausgebaut und verbessert.
Am 01.05.2002 ist das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz in Kraft getreten. Ziel
des Gesetzes ist es, die Benachteiligung von behinderten Menschen zu verhindern bzw.
zu beseitigen sowie die gleichberechtigte Teilhabe von behinderten Menschen am Leben
in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu
ermöglichen. Das Gesetz richtet sich in erster Linie an öffentliche Stellen des Bundes.
Durch die Änderung des Hochschulrahmengesetzes, mit der die Verpflichtung zur
Berücksichtigung der Belange behinderter Studierender, insbesondere hinsichtlich der
Prüfungsordnungen, verstärkt wurde, wirkt es sich auch im Hochschulbereich aus.