Universitätsverwaltung
Die Universitätsverwaltung führt auf Grundlage der Vorgaben der Hochschulleitung die Geschäfte der Universität. Sie gliedert sich in acht Dezernate und drei Stabsstellen. Leiter der Universitätsverwaltung ist der Kanzler, der zugleich auch dem Rektorat angehört.
Aufgabe der Universitätsverwaltung ist es, Serviceleistungen für die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie für die Studierenden zu erbringen und die Rahmenbedingungen für Forschung und Lehre sowie für ein erfolgreiches Studium zu optimieren.
Leitung / Stabsstellen
Innenrevision
Die Stabsstelle Innenrevision ist die unabhängige Prüfeinrichtung der Universität. Gemäß des Compliance-Gedankens unterstützt sie durch präventive Beratung und Informationen die Universitätsleitung sowie die Einrichtungen der Universität. Zudem begleitet sie von extern initiierte Prüfverfahren.