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Eberhard Kempf „Mit dem Anwaltsberuf verbinde ich nach wie vor eine politische Aufgabe“

Der „68er“ Eberhard Kempf wurde vom linken Anwalt in Heidelberg zum Verteidiger in Wirtschaftsprozessen

Eberhard Kempf

Eberhard Kempf (*1943) begann Anfang der 1960er Jahre ein Jura-Studium in Heidelberg, das er in Berlin und Freiburg fortsetzte. Während seines Referendariats in Heidelberg studierte er einige Semester VWL an der Ruperto Carola. Anschließend sammelte er erste Erfahrungen als Anwalt, bevor er nach Frankfurt ging, wo er bis heute als Anwalt mit Spezialisierung auf Strafverteidigung tätig ist. In vielen seiner Prozesse spiegelt sich die politische und wirtschaftliche Geschichte Deutschlands der vergangenen 50 Jahre. So vertrat Eberhard Kempf unter anderen den damaligen Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann im Mannesmann-Prozess, den Bauunternehmer Jürgen Schneider, der in den 1990er Jahren mit einer Milliardenpleite in die Schlagzeilen geriet, und den FDP-Politiker Jürgen Möllemann in der Parteispendenaffäre. Zu seinen Mandanten gehörten aber auch der RAF-Anwalt Klaus Croissant und der Ex-Terrorist Hans-Joachim Klein, der wegen seiner Beteiligung am OPEC-Anschlag Anfang der 2000er Jahre vor Gericht stand. Im Prozess um die Entführung und Ermordung des Frankfurter Bankierssohns Jakob von Metzler war Eberhard Kempf als Anwalt der Eltern Vertreter der Nebenklage. Er engagiert sich im Deutschen Anwaltsverein und dem Barreau Pénal International / International Criminal Bar (BPI-ICB), einer Vereinigung von Rechtsanwälten am Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag, und ist mehrfach als Sachverständiger vor dem Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags gehört worden.

Das Interview wurde im April 2017 von Mirjam Mohr geführt.

 

Herr Kempf, was hat Sie zum Jurastudium gebracht?

Das war keine wohl durchdachte Entscheidung. Ich glaube, der eigentliche Grund lag darin, dass ich mich mit einem Jurastudium noch nicht konkret auf eine bestimmte Tätigkeit festlegen musste, sondern die Vorstellung hatte, das ich damit praktisch alles machen kann. Aus meiner heutigen Sicht war das auch richtig, und die Weichen für den Anwaltsberuf und innerhalb dieses Berufs für die Tätigkeit als Strafverteidiger wurden dann auch erst deutlich später gestellt. Aber auch während des Studiums hatte ich nie Zweifel, dass meine Entscheidung für Jura richtig war.

 

Und wie kam es zur Wahl Ihrer Studienorte?

Wenn ich jetzt sagen würde, die Entscheidung für Heidelberg sei aus fachlichen Gründen gefallen, wäre das eine nachträgliche Rationalisierung dieser Entscheidung – dazu war sie viel zu unausgegoren. Ich wollte damals einfach nur weg von zu Hause. In Heidelberg habe ich dann aber nur mein erstes Semester verbracht und dabei alles Mögliche gemacht, vor allem Germanistik und Philosophie, weniger Jura. Da ich mehrere Städte kennenlernen wollte, ging ich dann für vier Semester nach Berlin. Um mich auf das Examen vorbereiten zu können, wechselte ich nach Freiburg ­– in Berlin gab es einfach zu viel Ablenkung! Nach dem Examen in Freiburg ging ich nach Paris, wo ich Europäisches Recht studiert habe. 1968 kam ich zum Referendardienst wieder nach Heidelberg zurück. Wenn ich heutige Studienverläufe sehe, glaube ich, dass es zu meiner Zeit noch sehr viel üblicher war, die Universitäten zu wechseln.

Eberhard Kempf, Fotos aus Studentenakte

Haben Sie Erinnerungen an Ihre kurze Zeit an der Ruperto Carola?

Neben dem ersten Semester Jura habe ich während der Referendarzeit noch bis zur Zwischenprüfung VWL studiert, insofern hatte ich auch während dieser Zeit Kontakt zur Uni. Ich habe damals auch das eine oder andere Seminar im Bereich Politische Wissenschaften besucht. Ich erinnere mich an den Politikwissenschaftler Peter Haungs, den ich von zu Hause kannte und der wissenschaftlicher Assistent von Dolf Sternberger war. Ansonsten kenne ich nicht mehr viele Personen von damals, bei den Juristen erinnere ich mich vor allem an einen Italiener, der Rechtsgeschichte lehrte, was ich spannend fand.

 

Und wie war Ihre erste Zeit als junger Anwalt in Heidelberg?

Als Anwalt habe ich noch ohne präzise Vorstellung davon angefangen, in welchem Rechtsgebiet ich tätig sein würde. Mir ist aber ein ganz früher Fall im Gedächtnis geblieben, bei dem es um eine Schule in Speyer ging und der es direkt bis zum Bundesverfassungsgericht geschafft hat. Ich habe damals auch noch als Assistent an der Verwaltungshochschule in Speyer gearbeitet, und in direkter Nachbarschaft gab es eine Einrichtung des Zweiten Bildungswegs. Dort flog ein Abiturient wegen einer schulinternen Auseinandersetzung nach dem schriftlichen und vor dem mündlichen Abitur von der Schule, und der erkundigte sich dann an der Verwaltungshochschule, was er rechtlich dagegen tun könne. Weil ich ja bereits als Anwalt tätig war, landete er bei mir und ich übernahm den Fall. Ich konnte in der zweiten Instanz durchsetzen, dass er am mündlichen Abitur teilnehmen konnte, habe ihm also das Abitur von den formalen Voraussetzungen her gesichert – aber erst nach dem Weg über das Verwaltungsgericht, das Oberverwaltungsgericht und das Bundesverfassungsgericht. Damals gab es rechtlich die Auseinandersetzung darüber, dass auch in sogenannten besonderen Gewaltverhältnissen Eingriffsentscheidungen einer gesetzlichen Grundlage bedürfen. Man hat lange die Existenz eines besonderen Gewaltverhältnisses wie beispielsweise in der Schule oder im Gefängnis als ausreichende Grundlage für jeden Eingriff angesehen. Der von mir vertretene Fall brachte dann den Umbruch, nach dem man zunehmend darauf abgehoben hat, dass auch Eingriffsentscheidungen in besonderen Gewaltverhältnissen einer gesetzlichen Grundlage bedürfen – und die gab es nicht im rheinland-pfälzischen Schulrecht. Der Rauswurf hatte also keine ausreichende Rechtsgrundlage. Für mich war das ein spannender Fall und ein guter Einstieg in den Beruf als Anwalt.

 

Zu Beginn ihrer Anwaltslaufbahn Anfang der 1970er Jahre haben Sie vor allem Mandanten in politischen Prozessen vertreten. Welche Rolle spielte dabei ihr Engagement im Kommunistischen Bund Westdeutschland?

Damals ging es eher um die „kleine Münze“ von politischem Strafrecht, nämlich das Versammlungsrecht – also Landfriedensbruch, Körperverletzung bei Festnahme, Widerstand gegen die Staatsgewalt oder Pressedelikte mit Flugblättern. In diesem Bereich gab es zu der damaligen Zeit in Heidelberg viel zu tun! Ich hatte auch mit Mandanten aus dem Sozialistischen Patientenkollektiv zu tun. Diese Themen haben mich persönlich und beruflich zunehmend beschäftigt. Ich habe die Fälle nicht aus der Distanz des Anwalts den Mandanten gegenüber vertreten, sondern ich habe schon auch die anwaltliche Tätigkeit als Fortsetzung meiner politischen Tätigkeit gesehen. So war ich bei der „Roten Robe“ aktiv, einer Zeitschrift des Referendarverbands, die nicht zufällig so hieß und für die ich später auch die presserechtliche Verantwortung übernommen habe. Das war mein Ansatz: Die politische Überzeugung mit der rechtlichen Tätigkeit verbinden und mit den Mitteln des Rechts, vor allem des Strafrechts, dem Staat entgegentreten – und dafür gab es viele Anlässe. Als ich 1977 nach Frankfurt ging, wurde diese Ausrichtung meiner Tätigkeit noch intensiver.

 

Von den politischen Prozessen haben Sie sich dann im Lauf der Zeit hin zu Wirtschaftsstrafsachen entwickelt – wie kam es dazu?

Das hat sich alles Schritt für Schritt ergeben. Als junger Anwalt habe ich mich nicht einer bestehenden Sozietät als angestellter Anwalt angeschlossen, sondern hatte von Anfang an mein eigenes Anwaltsbüro, so dass ich einfach aus wirtschaftlichen Gründen alle Fälle übernehmen musste. Im Lauf der Zeit verengte sich der Bereich der Tätigkeiten immer mehr, und übrig geblieben ist seit mindestens 30 Jahren nur noch das Strafrecht – eine Spezialisierung, die mir sehr entgegen kam. Innerhalb dieser Spezialisierung gab es dann aber auch gleichzeitig die Erweiterung des Tätigkeitsbereichs weit über den Bereich des politischen Strafrechts hinaus.

 

Heute ist Ihr Name verbunden mit Mandanten wie Josef Ackermann und Jürgen Möllemann und mit großen Verfahren wie CDU-Spendenskandal, Deutsche Bank/Leo Kirch, WestLB oder Schienenkartell. Verteidigen Sie auch immer noch weniger zahlungskräftige Menschen?

Ja, natürlich. Mit dem Anwaltsberuf verbinde ich nach wie vor auch eine gesellschaftliche, eine politische Aufgabe und würde einen Kollegen, der jemanden nach Hause schickt, weil er nicht zahlen kann, obwohl er ersichtlich Unterstützung braucht, nicht gerade dafür loben. Es kommt selten vor, dass ich bei jemandem sage: Das will ich überhaupt nicht machen. In bestimmten Situationen arbeite ich für gar nichts oder nur für einen symbolischen Betrag.

 

Gehört zu diesen Fällen auch der ehemalige Terrorist Hans-Joachim Klein, den Sie zu Beginn der 2000er Jahre wegen dessen Beteiligung am Überfall auf die OPEC-Konferenz im Jahr 1975 verteidigten?

Ja, dieses Mandat kam durch meine Frankfurter Verbindungen über Daniel Cohn-Bendit zustande, und zwar bereits, als Klein noch auf der Flucht war und in Frankreich lebte. Wir haben uns einige Male in Frankreich getroffen, und von Anfang an war mit dem Mandat die Prüfung und hoffentlich positive Entscheidung für eine „geordnete Rückkehr“ nach Deutschland verbunden, die wir uns vorgenommen hatten, um das offene Problem von Kleins Leben im Untergrund zu lösen. Ich vermute, dass die Geheimdienste über unsere Treffen Bescheid wussten – und auch über unsere Vereinbarung, dass und wann Klein nach Deutschland kommt. Denn sie haben ihn ein paar Tage vorher festgenommen, was eine bemerkenswerte zeitliche Übereinstimmung war. Ich denke aber, dass das Verfahren trotzdem noch eine für ihn ganz erfolgreiche Lösung gebracht hat. Er war wegen dreifachen vollendeten Mords, Mordversuchs und Geiselnahme angeklagt und wurde zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren verurteilt. Davon musste Klein etwa die Hälfte der Zeit absitzen, dann ging er wieder nach Frankreich zurück, wo er bis heute lebt. Ich habe noch sporadisch und spontan Kontakt zu ihm – dann bringt er immer ein Fläschchen Calvados aus seiner Region mit.

 

Das Verfahren gegen den Mörder des Frankfurter Bankierssohns Jakob von Metzler war einer der seltenen Fälle, in denen Sie die Vertretung der Nebenklage übernommen haben.

Es gibt unter den Strafverteidigern eine ständige Diskussion, ob ein Strafverteidiger auch Nebenklage machen sollte – ich habe immer vertreten, dass das möglich sein sollte, und habe es für mich nie ausgeschlossen. Bewundernswert finde ich die Normalität, mit der solche Rollenwechsel in England bei den Kronanwälten vorkommen. Die in Deutschland übliche Beschränkung auf die Verteidigung engt ein – dabei habe ich in der Nebenklagevertretung im Fall von Metzler sehr viel lernen können! Für das Verständnis und die Überprüfung der eigenen Rolle ist es außerordentlich wichtig, dass ich mich mit der Frage auseinandersetze, wie weit ich als Nebenklagevertreter in Opposition zur Verteidigung gehen kann, ohne mir in dem zu widersprechen, was ich sonst als Verteidiger vertrete. Das habe ich aus diesem Prozess als eine wertvolle Erfahrung mitgenommen. Ich übernehme diese Rolle auch immer wieder einmal, ohne dass es an die Öffentlichkeit dringt. Für mich ist immer der Maßstab, dass ich hinter meiner Aufgabe stehen will.

Internationaler Strafgerichtshof

Muss man als Anwalt für die Frage, ob man „dahinterstehen“ kann, zwischen Recht und Moral trennen?

Diese Frage stellt sich immer wieder. Wenn wir in der Verteidigung sagen, der Buchstabe des Gesetzes ist nicht erfüllt und es darf daher keine Strafe geben, dann kann das angeklagte Verhalten so unmoralisch sein, wie es will – das ist dann nicht der Maßstab. „Dahinterstehen“ heißt für mich, dass ich nicht eine bestimmte Handlung verteidige, sondern eine Person. Und deswegen ist für mich nicht der Maßstab, ob ich mich in der Situation wie der Angeklagte verhalten hätte, sondern immer nur die Frage, ob das, wofür der Mandant konkret angeklagt ist, unter das Strafrecht fällt. Nehmen Sie zum Beispiel die Höhe der Vergütung, um die es im Mannesmann-Prozess ging: Natürlich wurde es allgemein als Sauerei angesehen, dass jemand ein schon übernommenes Unternehmen mit einem Goldenen Handschlag von 30 Millionen Euro verlässt. Da geht es natürlich um moralisch besetzte Positionen – aber das kann dann für mich eben nicht der Maßstab sein.

 

Über den Deutschen Anwaltsverein, in dem Sie lange Vorsitzender des Strafrechtsausschusses waren, arbeiten Sie ja sozusagen auch weiterhin indirekt politisch.

Der Deutsche Anwaltsverein hat für alle großen Rechtsbereiche beratende Ausschüsse. Der Strafrechtssauschuss hat die Aufgabe, die Strafrechtsgesetzgebung zu verfolgen und zu kommentieren. Wahrscheinlich ist es einer der wichtigsten Ausschüsse, denn in der Gesetzgebung nimmt das Strafrecht einen großen Anteil ein – immer, wenn irgendwo in der Welt etwas passiert und nach Gesetzgebung gerufen wird, sind die Politiker schnell bei der Hand, Strafrechtsverschärfungen zu fordern oder von Lücken zu sprechen, die gefüllt werden müssen. Jedenfalls ist Strafrecht immer ein besonders billiges Mittel, um Aktivität zu zeigen. Ich habe diesen Ausschuss zehn Jahre lang geleitet und versucht, unsere gemeinsamen Überzeugungen der Politik nahezubringen. Das geschieht beispielsweise über das Verfassen von schriftlichen Stellungnahmen oder Anhörungen im Rechtsausschuss.

 

Sie engagieren sich außerdem auch in der Anwaltsvereinigung BPI-ICB – was hat es damit auf sich?

Das ist eine Anwaltsvereinigung am Internationalen Strafgerichtshof, die ich mit ins Leben gerufen habe. Es war ein sehr großer Erfolg, dass dieser Gerichtshof überhaupt gegründet wurde, auch wenn die ganz großen Staaten wie die USA, Russland, China und Indien nicht dabei sind. Die Statuten von Rom sehen allerdings keine institutionelle Beteiligung der Anwaltschaft vor. Das ist aus meiner Sicht ein Geburtsfehler, denn wir können und wollen uns Strafjustiz nicht vorstellen ohne Anwaltschaft – unter dem allgemeinen rechtsstaatlichen Gesichtspunkt gehört sie notwendig dazu. Deshalb haben sich Anwälte aus vielen Ländern wie Kanada, Frankreich, USA, Deutschland, Spanien und England zusammengetan und diese Anwaltsvereinigung gegründet.

 

Würden Sie sich abschließend als 68er bezeichnen?

Ja, im Prinzip schon. Ich war zwar nicht mehr Student in dieser Zeit, sondern Referendar. Aber ich lebte in den Zentren des Geschehens, in Berlin, Heidelberg und Frankfurt – und ich bedauere es nicht!