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Rechtswissenschaftler, erster hessischer Ministerpräsident Karl Geiler

1878 bis 1953

Der Heidelberger Jura-Professor Karl Geiler war 1945/46 Ministerpräsident des damaligen Landes Groß-Hessen.

Die amerikanische Militärregierung setzte den parteilosen und politisch unbelasteten Rechtswissenschaftler ein, um mit einem Allparteienkabinett bis zur ersten Landtagswahl im neuen Bundesland Hessen im Dezember 1946 die Voraussetzungen für funktionierende Strukturen auf allen politischen Ebenen zu schaffen. Geiler hatte sich nach seinem Jurastudium in Freiburg, Berlin und Heidelberg 1909 als Anwalt in einer renommierten Mannheimer Kanzlei niedergelassen. 1910 wurde er an der Ruperto Carola promoviert, 1921 habilitierte er sich und wurde zunächst außerplanmäßiger und 1928 ordentlicher Honorarprofessor für Finanz- und Wirtschaftsrecht sowie 1929 Ordinarius für Handelsrecht. Während der Weimarer Republik galt Geiler als einer der angesehensten Wirtschaftsanwälte und Finanzrechtler Deutschlands. Unter den Nationalsozialisten wurde ihm wegen seiner weiteren Zusammenarbeit mit jüdischen Juristen und seiner Ehefrau, die nicht den Vorgaben der NS-Rassegesetze entsprach, 1939 seine Professur und die Lehrbefugnis entzogen. Nach dem Ende seiner Amtszeit als hessischer Ministerpräsident wurde Karl Geiler 1947 Ordinarius für internationales Recht an der Ruperto Carola und übernahm 1947/48 das Amt des Universitätsrektors.

Karl Geiler