Rechtswissenschaftler, Justizminister in der Weimarer Republik Gustav Radbruch
1878 bis 1949
Der Heidelberger Jura-Professor Gustav Radbruch gilt als einer der einflussreichsten Rechtsphilosophen des 20. Jahrhunderts.
Nach seiner Habilitation in Heidelberg war er von 1904 bis 1914 zunächst Privatdozent und dann Außerordentlicher Professor für Strafrecht, Prozessrecht und Rechtsphilosophie an der Ruperto Carola. Von 1920 bis 1924 war Radbruch SPD-Abgeordneter des Reichstags. Von 1921 bis 1923 gehörte er als Justizminister den Kabinetten von Joseph Wirth und Gustav Stresemann an und setzte Teile einer Strafrechtsreform um. 1926 kehrte er an die Universität Heidelberg zurück und schlug 1928 das Amt des Justizministers unter Reichskanzler Hermann Müller aus, weil er seine Aufgabe in der Wissenschaft sah. 1933 wurde Radbruch nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten als erster Universitätsprofessor aus politischen Gründen seines Amtes enthoben. 1945 gehörte er dem sogenannten Dreizehnerausschuss an, der den Neuaufbau der Universität organisierte, und leitete als Dekan den Aufbau der Juristischen Fakultät. Bundesgerichtshof und Bundesverfassungsgericht beriefen sich in mehreren Urteilen auf die sogenannte Radbruchsche Formel zum Konflikt zwischen Gerechtigkeit und Rechtssicherheit.