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Senatsbeauftragte SBQE in Studium und Lehre

Der Pool der Senatsbeauftragten für Qualitätsentwicklung (SBQE) in Studium und Lehre setzt sich zusammen aus Vertretern aller relevanten Statusgruppen der Universität (Professoren, akademischer Mittelbau, Studierende) und Fachkulturen (Lebens- und Naturwissenschaften, Geistes- und Sozialwissenschaften). 

Voraussetzungen, Wahl und Dauer der Mitgliedschaft

Voraussetzungen für die Wahl zum SBQE sind das Interesse an bzw. Kenntnisse des Bologna-Prozesses und der modularisierten gestuften Studienstruktur, die entweder durch die Beteiligung an Verfahren der Programmakkreditierung, der (Weiter-)Entwicklung von Bachelor- und Masterstudiengängen, durch die Mitarbeit in entsprechenden Gremien und/oder auch durch Schulungen und Weiterbildungen gewonnen wurden. 

Studierende können sich unabhängig vom Studienabschnitt (Bachelor-/Masterphase) als SBQE zur Wahl stellen und durch die Arbeit als studentischer SBQE einen tieferen Einblick in universitätsinterne Strukturen und Prozesse gewinnen. Voraussetzung ist vor allem Interesse am Thema Qualitätssicherung und -Entwicklung von Studiengängen auch jenseits der eigenen Fachkultur.

Die professoralen Mitglieder der SBQE werden dem Senat durch das Rektorat zur Wahl vorgeschlagen; Vorschläge für Vertreter des Mittelbaus und der Studierenden werden von den Senatsvertretern der jeweiligen Statusgruppe in den Senat zur Wahl eingebracht. Vorschläge können jederzeit von allen Mitgliedern der Universität entweder direkt über die Senatoren oder über das heiQUALITY-Büro eingereicht werden. 

Professorale Senatsbeauftragte und Senatsbeauftragte des akademischen Mittelbaus werden in der Regel für eine dreijährige Amtszeit gewählt, die Amtszeit studentischer SBQE beträgt zwei Jahre; die Wiederwahl ist möglich.

Aufgaben der SBQE im Rahmen von heiQUALITY

  • Als universitätsinterne Gutachter im Bereich Studium und Lehre identifizieren sie im gemeinsamen Dialog mit den Fächern in den Q+Ampel-Klausuren Stärken und Verbesserungspotenziale der Studiengänge; sie sprechen Empfehlungen und ggf. Auflagen für die Qualitätssicherung und -entwicklung aus.
  • Als Critical Friends sind sie Berater und Begleiter der Fächer im Prozess der Weiterentwicklung der Studiengänge.
  • Sie identifizieren im Rahmen der Q+Ampel-Verfahren fachübergreifend relevante Themen, die in den Senatsausschuss Lehre (SAL) eingebracht und für die qualitätsorientierte Weiterentwicklung von Studium und Lehre im Kontext der Gesamtuniversität genutzt werden sollen.
  • Sie arbeiten an der Weiterentwicklung des Q+Ampel-Verfahrens aktiv mit.

SBQE im Q+Ampel-Verfahren

Die Universität Heidelberg versteht die Senatsbeauftragten für Qualitätsentwicklung als universitätsinterne und zugleich fachexterne Gutachter im Rahmen der Q+Ampel-Verfahren.
Im Vorfeld einer Q+Ampel-Klausur werden alle Mitglieder des SBQE-Pools über das bevorstehende Verfahren und die Möglichkeit einer Beteiligung als SBQE informiert. Die Zusammenstellung des SBQE-Teams im Rahmen einer Q+Ampel-Klausur erfolgt durch das heiQUALITY-Büro anhand folgender Kriterien: 

  • Beteiligung aller drei Statusgruppen (Professoren, Mittelbau, Studierende) durch jeweils mindestens eine Person;
  • grundsätzlicher Ausschluss von SBQE, die der zu begutachtenden Fakultät angehören, um eine mögliche Voreingenommenheit oder zu enge Verbindung zwischen begutachtetem Fach und Senatsbeauftragten zu vermeiden;
  • Balance zwischen Fachnähe und Fachferne, sodass sowohl das Verständnis für die Spezifika der jeweiligen Studieneinheit als auch der interdisziplinäre Austausch gewährleistet sind;
  • Ausgewogenheit bezüglich Dauer der SBQE-Tätigkeit/Erfahrung als SBQE sowie bezüglich des Geschlechts;
  • individuelle Verfügbarkeit der SBQE.

Das i. d. R. vier Jahre nach einer Q+Ampel-Klausur anstehende Monitoringverfahren wird nach Möglichkeit durch dasselbe SBQE-Team begleitet, das bereits in die Q+Ampel-Klausur involviert war. Wenn in der Zwischenzeit SBQE dieses Teams ausgeschieden sind, sucht das heiQUALITY-Büro unter Berücksichtigung der oben genannten Kriterien entsprechenden Ersatz für sie.

Kriterien für die Begutachtung der Studiengänge im Rahmen von heiQUALITY

Im Rahmen des Q+-Ampel-Verfahrens tragen die Senatsbeauftragten zur Erhöhung der Transparenz bezogen auf die angebotenen Studienprogramme und zur Feststellung der Umsetzung vorgegebener Standards und Kriterien bei, mit dem Ziel, eine diesen Standards entsprechende Hochschulausbildung zu gewährleisten. 

Der Fokus der SBQE liegt dabei auf fachlich-inhaltlichen Kriterien, die sich aus der Studienakkreditierungsverordnung sowie aus universitätsinternen Qualitätskriterien ergeben. Darüber hinaus orientieren sich die SBQE auch an internationalen Kriterien der Qualitätssicherung, insbesondere den „Standards and Guidelines for Quality Assurance in the European Higher Education Area“ der European Association for Quality Assurance in Higher Education (ENQA).

Während der Fokus der Senatsbeauftragten auf fachlich-inhaltlichen und universitätsinternen Qualitätskriterien liegt, wird die Einhaltung formaler Kriterien, etwa in Bezug auf studienrelevante Unterlagen wie Modulhandbuch, Prüfungsordnung, Zulassungsatzung u. Ä., durch das heiQUALITY-Büro und die Verwaltungsabteilung Rechtsservice Studium und Lehre geprüft.
Die für die Begutachtung der Studiengänge erforderlichen Informationen einschließlich der Kriterien, die durch die Studienakkreditierungsverordnung vorgegeben sind, werden den Senatsbeauftragten vom heiQUALITY-Büro in schriftlicher Form zur Verfügung gestellt.

Qualifizierung und Weiterqualifizierung der SBQE

Alle Senatsbeauftragen sind Mitglieder der Universität und verfügen aufgrund ihrer Erfahrungen an der Universität über statusgruppenspezifische Expertise.

Ein Teil der Senatsbeauftragten hat durch Beteiligung an Verfahren der Programmakkreditierung, der Entwicklung von Bachelor- und Master-Studiengängen und/oder Mitarbeit in entsprechenden Gremien bereits vertiefte Expertise zu den Vorgaben des Bologna-Prozesses und der modularisierten gestuften Studienstruktur gewonnen.

Der gezielten (Weiter-)Qualifizierung für die Aufgaben als SBQE und der Weiterentwicklung dienen folgende Maßnahmen:

  • Eine systemspezifische Schulung findet für neu gewählte SBQE in Einzel- oder Gruppenterminen statt, in denen sie mit dem Q+Ampel-Verfahren und den zugrundeliegenden universitätsinternen und fachlich-inhaltlichen externen Vorgaben (z. B. aus der Studienakkreditierungsverordnung) vertraut gemacht werden. Neben der mündlichen Schulung werden schriftliche Handreichungen zur Verfügung gestellt.
  • Einmal jährlich findet eine SBQE-Konferenz statt, zu der alle Mitglieder des SBQE-Pools eingeladen werden. Hier werden die in den jeweiligen Semestern zugrundeliegenden Prozesse und Instrumente der Begutachtung im Rückblick diskutiert, bewertet und fächerübergreifend relevante Themen identifiziert. Auf diese Weise wird der Erfahrungsaustausch der SBQE untereinander und zugleich die qualitätsorientierte Weiterentwicklung von Studium und Lehre im Kontext der Gesamtuniversität gefördert. Die SBQE-Konferenz umfasst zudem einen Informationsaustausch zu Änderungen im Verfahren und ggf. gesetzlichen Neuerungen sowie Schulungen zu spezifischen Themen wie Gesprächsführung, Konfliktlösung u. Ä.